Vorlage des Dritten Armuts- und Reichtumsberichtes der Bundesregierung
der Abgeordneten Klaus Ernst, Katja Kipping, Katrin Kunert, Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Gemäß Beschluss des Deutschen Bundestages vom 19. Oktober 2001 zu Nr. 1. II der Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 14/6628 hat die Bundesregierung diesem jeweils in der Mitte einer Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht zu erstatten. Diese Frist ist verstrichen, der neue Bericht liegt nicht vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welches sind die Gründe dafür, dass der Dritte Armuts- und Reichtumsbericht dem Deutschen Bundestag – wie in der 62. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes, angekündigt – erst im Frühjahr 2008 vorgelegt werden soll?
Welchen triftigen Grund kann die Bundesregierung für ihr Versäumnis anführen?
Trifft es zu, dass die Bundesregierung die Vorlage des Dritten Armuts- und Reichtumsberichtes deshalb verzögert, weil sie vor den Landtagswahlen in Hessen und Niedersachsen im Januar 2008 eine neue Armutsdebatte befürchtet, wie die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ in ihrer Ausgabe vom 4. November 2007 berichtet?
Was kann die Bundesregierung anführen, um diese Vermutung zu entkräften?
Was tut die Bundesregierung um sicherzustellen, dass der Bericht – wie in der Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 14/2562 vorgesehen – von einem Beratungsprozess begleitet wird, an dem alle Organisationen und Verbände beteiligt werden, die sich mit dem Thema befassen?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass der Dritte Armuts- und Reichtumsbericht seinem Titel gerecht wird und ein umfassendes Bild nicht nur über Armut und ihre Entwicklung, sondern auch über die Reichtums- und Vermögensverteilung in der Bundesrepublik Deutschland und deren Entwicklung zeichnet?