Speicherung von persönlichen Daten in „Gewalttäterdateien“ beim Bundeskriminalamt und dessen Umgang mit diesen Daten
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Genua ist erhebliche Kritik an der Errichtung der Dateien beim Bundeskriminalamt (BKA) und am Umgang des BKA mit diesen Daten geäußert worden. So wurde die Ende letzten Jahres in der Innenministerkonferenz vereinbarte Datei „Gewalttäter links“ wegen nicht näher begründeter „Eilbedürftigkeit“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS „Presseberichte über den geplanten Aufbau einer Zentral-Datei für linke Gewalttäter beim Bundeskriminalamt“ – Bundestagsdrucksache 14/5376) durch das BKA „im Wege der Sofortanordnung gemäß § 34 Abs. 3 BKAG“ (Bundeskriminalamtgesetz) errichtet. Die damals mitgeteilte Absicht, nicht nur rechtskräftig Verurteilte, sondern auch bloß Beschuldigte oder Verdächtige in die Datei aufzunehmen, wird zunehmend kritisiert, weil damit und mit den auf Grund dieser Datei erlassenen Ausreisesperren in Grundrechte eingegriffen wird. In der Presse (DIE ZEIT, 6. September 2001) wird von einem Vorgehen nach dem „Prinzip Schrotflinte“ gegen Kritikerinnen und Kritiker der Globalisierungspolitik gesprochen.
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS hieß es weiter: „Die Anhörung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Beteiligung der Innenministerien und Senatsinnenverwaltungen der Länder werden deshalb nachgeholt.“ Tatsächlich wurde die Anhörung nach Presseberichten (u. a. DER TAGESSPIEGEL, 31. August 2001) erst im Juni, d. h. vier Monate später, eingeleitet. Ein Ergebnis ist nicht bekannt. Trotzdem wurden im Zusammenhang mit dem EU-Gipfel in Göteborg und dem Gipfel in Genua, eventuell auch bei anderen Gelegenheiten, zahlreiche Daten an andere Länder weitergeleitet.
In zeitlicher Verbindung mit der Datei „Gewalttäter links“ wurde auch die Datei „Gewalttäter rechts“ eingerichtet. Ob dabei auch Eilbedürftigkeit angenommen wurde, ist unklar. In der Presse (u. a. DIE ZEIT, 6. September 2001) wird noch eine Datei „politische Ausländerkriminalität“ genannt. Art und Ausmaß dieser Datei ist ebenfalls nicht bekannt.
Der Umgang des BKA bzw. des Bundesministeriums des Innern (BMI) mit auf so eilige und umstrittene Weise erhobenen persönlichen Daten gefährdet Bürgerrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie grundlegende Rechtsgrundsätze wie die Unschuldsvermutung für nicht rechtskräftig Verurteilte und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Seit wann bestehen die Dateien „Gewaltäter links“, „Gewalttäter rechts“ und „politische Ausländerkriminalität“?
Welche genauen Richtlinien bestehen für die Aufnahme von Personen in diese Dateien (bitte für jede Datei ggfs. einzeln auflisten),
a) hinsichtlich der Aufnahme von gerichtlich verurteilten Personen (z. B. ab welcher Strafhöhe, bis zu welchem Zeitpunkt nach Verhängung und ggfs. auch Verbüßung der Straftat),
b) hinsichtlich der Aufnahme von Betroffenen polizeilicher Ermittlungen (z. B. welche Verdachtsgründe müssen mindestens erfüllt sein),
c) hinsichtlich der Aufnahme anderer Personen in diese Datei?
Womit begründet die Bundesregierung die „Eilbedürftigkeit“ der Datei „Gewalttäter links“?
Wurde bei Errichtung der Datei „Gewalttäter rechts“ ebenfalls Eilbedürftigkeit angenommen?
Womit wurde diese begründet?
Wurde bei Errichtung der Datei „politische Ausländerkriminalität“ ebenfalls eine Eilbedürftigkeit angenommen?
Womit wurde diese begründet?
Wann hat das BKA bzw. das BMI die Anhörung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz eingeleitet und warum geschah das erst mehrere Monate nach Errichtung der Datei?
Wann hat das BKA bzw. das BMI den Ländern den Entwurf der Errichtungsanordnung zugeleitet und warum erfolgte dies erst Monate nach Einrichtung der Datei?
Welche Stellungnahmen der Länder bzw. des Bundesbeauftragten für den Datenschutz liegen der Bundesregierung inzwischen vor und welche Bedenken werden darin erhoben?
In welcher Weise will die Bundesregierung die Öffentlichkeit und das Parlament über den genauen Wortlaut der Errichtungsanordnung unterrichten?
Wie viele Personen sind inzwischen
a) in der Datei „Gewalttäter links“,
b) in der Datei „Gewalttäter rechts“,
c) in der Datei „politische Ausländerkriminalität“ gespeichert (bitte nach Bundesländern, in denen diese Personen ihren Wohnsitz haben, aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Personen sind
a) rechtskräftig verurteilt (bitte nach Deliktgruppen aufschlüsseln),
b) Personen, gegen die lediglich ein polizeilicher Ermittlungsverfahren läuft, das noch nicht abgeschlossen ist (bitte nach den vorgeworfenen Deliktgruppen aufschlüsseln),
c) Personen, gegen die in der Vergangenheit ein polizeiliches Ermittlungsverfahren lief, das aber ohne Anklageerhebung eingestellt wurde,
d) sonstige Personen, d. h. weder verurteilt noch beschuldigt in einem Ermittlungsverfahren?
Wie viele der in diesen Dateien und in der Datei „Landfriedensbruch“ erfassten Daten wurden an Polizei oder andere Stellen (z. B. Grenzschutz) anderer Länder in und außerhalb der EU weitergegegen (bitte nach Zeitpunkt, Zahl der weitergegebenen Daten und Grund der Weitergabe aufschlüsseln)?
Wann und auf welche Weise erfahren Betroffene davon, dass sie in einer der oben genannten Dateien des BKA gespeichert werden?
Wie viele Betroffene wurden vom BKA oder von einer anderen Stelle unterrichtet, dass das BKA Daten über sie speichert und ggfs. auch an andere Behörden weiterleitet?
Welche Rechtsmittel haben Personen, die in diesen Dateien erfasst sind, um
a) beim BKA Auskunft über die von über sie gespeicherten Daten zu erhalten,
b) eine Korrektur bzw. Löschung der über sie gespeicherten Daten zu erreichen?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Ausmaß dieser beim BKA gespeicherten personenbezogenen Daten und den Umgang des BKA mit diesen Daten und welche Korrekturen hält sie für erforderlich?