Anerkennung des Skatspiels als Denksportart und Förderung von Skatvereinen als gemeinnützig und steuerbegünstigt
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Gustav-Adolf Schur, Dr. Klaus Grehn, Dr. Barbara Höll, Dr. Evelyn Kenzler, Heidemarie Lüth, Christine Ostrowski, Christina Schenk und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Das Kartenspiel Skat, das eine Weiterentwicklung älterer Spiele darstellt und zunächst auf den Namen „Erzgebirgischer Schafkopf“ getauft wurde, ist fast 200 Jahre alt. Über diesen langen Zeitraum gewann das Skatspiel zunehmend an Popularität. Folgerichtig wurde 1899 der Deutsche Skatverband mit Sitz in Altenburg gegründet. Der Deutsche Skatverband zählt heute über 37 000 Mitglieder, organisiert in 14 Landesverbänden und unzähligen Vereinen – allein in Sachsen knapp 50. Skat ist nicht nur eine faszinierende Freizeitbeschäftigung, sondern wird von Anfang an auch als Turniersport betrieben. Heute kämpfen Skatfreundinnen und Skatfreunde jeden Alters um Platzierungen in Ranglisten bis zur 1. Bundesliga bzw. um Pokalsiege bei Meisterschaften und Großturnieren. Skatvereine sind in vielen Städten und Gemeinden ein wichtiger Bestandteil ehrenamtlicher Betätigung und kultureller Infrastrukturen.
Anlässlich des 100-jährigen Verbandsjubiläums äußerte der Bundeskanzler, Gerhard Schröder, 1999 in einem Grußwort an den Deutschen Skatverband: „Skat als Sport fordert Kondition, Konzentration und Erfahrung … Deshalb freue ich mich, dass der Deutsche Skatverband mittels vieler Aktivitäten für diese Sportart … wirbt – nicht zuletzt durch Organisation von nationalen Meisterschaften für Jugendliche, aber auch für Senioren“.
Ungeachtet dieser hohen Wertschätzung wird die Tätigkeit von Skatvereinen von der Finanzverwaltung nicht als gemeinnützig und steuerbegünstigt anerkannt. Ursächlich dafür ist eine durchaus auslegbare Definition des Begriffs Sport im Steuerrecht, die eine Art „körperliche Ertüchtigung“ bzw. „antrainierte Körperbeherrschung“ voraussetzt. Eine solche vorrangig körperliche Betätigung liegt jedoch bei Denksportarten im Allgemeinen nicht vor. Eine Ausnahme bildet lediglich die Sportart Schach.
Skatvereine sind daher nicht nur körperschaftssteuerpflichtig. In der Regel kann ihre Tätigkeit auch nicht durch die betreffenden Kommunen (Stadt, Kreis) finanziell unterstützt werden, da die Förderrichtlinien für sportlich, kulturell oder sozial engagierte Vereine deren anerkannte Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt voraussetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie bewertet die Bundesregierung die Tätigkeit von Skatvereinen im Hinblick auf deren Bedeutung im System von Sport- und Freizeitvereinen insgesamt sowie speziell für die persönlichkeitsstärkende geistige Betätigung von Kindern und Jugendlichen?
Welche körperlichen und geistigen Betätigungen mit einer grundsätzlich gesellschaftlich anerkannten und förderungswürdigen Funktion, die keine olympischen Sportarten darstellen, sollten aus Sicht der Bundesregierung unter dem Begriff „Sport“ subsumiert werden?
Sollte aus Sicht der Bundesregierung die Begriffsdefinition des förderwürdigen „Sports“ im Steuerrecht grundsätzlich überarbeitet bzw. modernisiert werden, um eine Förderung zu ermöglichen?
Wenn ja, wie werden innerhalb der Begriffsdefinition Denksportarten deklariert?
Wenn nein, ist eine Ausnahmeregelung für Skat als Denksportart vorgesehen?
Ist die Bundesregierung bereit, eine entsprechende Änderung steuerrechtlicher Regelungen zu prüfen, um der Gemeinnützigkeit aller Vereine, die sich der Verbreitung und Förderung unterschiedlicher Denksportarten widmen, Rechnung zu tragen?