Erkenntnisse über deutsche Zwangsarbeiter
der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Erika Reinhardt, Georg Janovsky, Martin Hohmann, Dietrich Austermann, Sylvia Bonitz, Eva-Maria Kors, Franz-Xaver Romer, Anita Schäfer, Heinz Schemken und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juli 2000 das Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ verabschiedet. Das inzwischen in Kraft getretene Gesetz sieht Leistungen an Antragsteller vor, die aus ihrem Heimatstaat in das Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 oder in ein vom Deutschen Reich besetztes Gebiet deportiert wurden, in einem nationalsozialistischen Konzentrationslager oder in einer anderen Haftstätte oder in einem Ghetto unter vergleichbaren Bedingungen inhaftiert waren und zur Arbeit gezwungen wurden.
Die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ eine Erklärung zur Abstimmung gemäß § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) abgegeben, in der sie u. a. die Bundesregierung auffordern, „mit denjenigen Staaten, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Deutsche verschleppt und unter unmenschlichen Bedingungen zur Arbeit gezwungen haben, oder mit deren Nachfolgestaaten Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, dass auch die noch lebenden deutschen Opfer von diesen Staaten eine – der deutschen Regelung entsprechende – Entschädigung in Form einer humanitären Geste erhalten“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie groß war nach Erkenntnissen der Bundesregierung – nach Staaten einzeln aufgeschlüsselt – die Zahl der deutschen Zivilisten aus dem damaligen Deutschen Reich einschließlich der Deutschen in der damaligen Sowjetunion sowie in Staaten Mittel- und Osteuropas, die während des Zweiten Weltkrieges oder danach in den Gebieten östlich von Oder und Neiße sowie in den Staaten Mittel- und Osteuropas und in der Sowjetunion zur Zwangsarbeit eingesetzt wurden?
Wie viele dieser ehemaligen deutschen Zwangsarbeiter – nach Staaten einzeln aufgeschlüsselt – leben nach Erkenntnissen der Bundesregierung noch?
Haben diese deutschen Zwangsarbeiter zwar gegebenenfalls für die zu Unrecht erlittenen Gewahrsamszeiten Leistungen nach dem Kriegsgefangenentschädigungsgesetz, dem Häftlingshilfegesetz oder aufgrund anderer Gesetze erhalten, nicht jedoch für den Tatbestand der Zwangsarbeit?
Liegt insofern eine ähnlich gelagerte Situation vor wie im Falle jener Zwangsarbeiter der nationalsozialistischen Diktatur, die zwar für die Gewahrsamszeiten bereits in der Vergangenheit entschädigt wurden, jedoch erst jetzt aus Mitteln der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ eine Entschädigung für den Tatbestand der Zwangsarbeit erhalten?
Werden die Zeiten der Zwangsarbeit im deutschen Rentenrecht bzw. im Rentenrecht der jeweiligen Heimatstaaten dieser ehemaligen deutschen Zwangsarbeiter als rentenrechtliche Zeiten rentensteigernd berücksichtigt?
In welcher Weise und in jeweils welcher Größenordnung waren nach Erkenntnissen der Bundesregierung die deutschen Zivilisten, die zur Zwangsarbeit eingesetzt wurden, in den verschiedenen Staaten untergebracht?
Gilt eine lagermäßige Unterbringung deutscher Zivilisten zum Zwecke der Zwangsarbeit als Gewahrsam im Sinne des § 1 Abs. 6 Häftlingshilfegesetz?
Wurden die in der o. g. Erklärung zur Abstimmung gemäß § 31 Abs. 1 GO-BT geforderten Kontakte inzwischen aufgenommen?
Falls ja, mit welchem Ergebnis?
Falls nein, warum nicht?