Vorführung tamilischer Asylsuchender bei der Botschaft von Sri Lanka
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Am 27. und 28. März 2001 wurden vier tamilische Asylsuchende von der Berliner Außenstelle des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) zu ihren Asylanträgen angehört. Alle vier Personen hatten am 16. März 2001 persönlich Asylanträge gestellt. Am 19. März 2001 wurden sie zwangsweise der Botschaft von Sri Lanka vorgeführt. Alle vier Personen wurden ihren Angaben zufolge von den Botschaftsbediensteten bedroht. In der Anhörungsniederschrift zum Aktenzeichen 2649137-431 des BAFl heißt es hierzu unter anderem: „Am nächsten Montag, der 19. 03. 2001, wurden ich und meine weiteren drei Landsleute … von uniformierten Personen zur Botschaft von Sri Lanka gebracht … Wir mussten dort unsere Personalien angeben und dann sollten wir sie unterschreiben. Das haben wir jedoch zunächst nicht getan. Daraufhin wurden wir beschimpft und bedroht, und aus Angst haben wir dann unterschrieben. Es war alles in englischer Sprache abgefasst, und was ich da unterschrieben habe, weiß ich nicht. Man hat uns bei der Botschaft von 10:00 Uhr bis ungefähr 16:30 Uhr verhört und festgehalten. Auch hat man uns gewaltsam in den Raum gebracht.“
Das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) schreibt in einem Background Paper on Refugees and Asylum Seekers from Sri Lanka (Genf, Juni 2001) zur Lage der Tamilen in diesem Land unter anderem: „Discrimination against Tamil civilians by members of the security forces attempting to root out the LTTE, continued throughout the country and especially in Colombo and in army-controlled areas in the north and east. Displaced persons and other Tamil civilians in the north and east also faced restrictions on their freedom of movement, arbitrary arrest, and custodial abuse at the hands of government forces.“ (page 32).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Zu der Vorführung bei der Botschaft
a) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass am 19. März 2001 mindestens vier tamilische Asylsuchende, die sich noch im Asylverfahren befanden, der Botschaft von Sri Lanka vorgeführt worden sind?
b) Welche Behörde war für diese Vorführung (Anordnung, Durchführung) verantwortlich?
c) Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass eine Vorführung von Asylsuchenden bei einer Botschaft zumindest während des laufenden Asylverfahrens zu unterbleiben hat?
d) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sich solche Fälle nicht wiederholen werden?
Zur Menschenrechtslage in Sri Lanka
a) Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Lage der Tamilen auf Sri Lanka?
b) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass tamilische Zivilisten auch in Colombo sowie in den nördlichen und östlichen Landesteilen Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch die srilankischen Sicherheitskräfte werden?
Wenn nein: Aus welchen Gründen schließt sich die Bundesregierung der entsprechenden Lagebeurteilung durch den UNHCR nicht an?
Zu Abschiebungen nach Sri Lanka
a) Sind seit August 2000 weitere Abschiebungen nach Sri Lanka durchgeführt worden (bitte gegebenenfalls nach deutschem Flughafen, Abflugdatum, Zahl der betroffenen Personen getrennt ausweisen)?
b) Hat die Bundesregierung die Ankunft der Abgeschobenen in Colombo beobachten lassen?
Wenn ja: Welche Erkenntnisse haben sich aus der Beobachtung ergeben?
Wenn nein: Warum nicht?