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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Eingriffe in grundlegende Menschenrechte wie das Recht auf Freizügigkeit und auf Versammlungsfreiheit im Vorfeld des G-8-Gipfels in Genua (G-SIG: 14012218)

Umfang der BGS-Kontrollen, Einsatz anderer Sicherheitsbehörden, Maßnahmen gegen sog. "Krawalltouristen"

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.08.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/675625. 07. 2001

Eingriffe in grundlegende Menschenrechte wie das Recht auf Freizügigkeit und auf Versammlungsfreiheit im Vorfeld des G-8-Gipfels in Genua

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Im Vorfeld des G-8-Gipfels in Genua häuften sich die Berichte über massive Eingriffe in grundlegende Menschenrechte wie das Recht auf Freizügigkeit und das Recht auf Versammlungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland und in anderen EU-Staaten. Begründet wurden diese Eingriffe vielfach damit, dass auf diese Weise angeblich drohende Straftaten in Genua verhindert werden sollten.

Bundeskanzler Gerhard Schröder wurde in der Presse zitiert mit der Aussage, gegen „gewalttätige Chaoten“ müsse mit der „ganzen Härte des Gesetzes“ vorgegangen werden. Wer auf Gewalt aus sei, dürfe „nicht mit Nachsicht rechnen“ (Bild, 19. Juli 2001).

In der Presse wurden Spannungen provozierende Meldungen verbreitet wie die, dass angeblich schon hunderte von Leichensäcken in Krankenhäusern Genuas lagern sollten. In anderen Berichten war von einem drohenden Einsatz von „biologischen Giftstoffen“ durch die Globalisierungsgegner, von „Steinschleudern“, von Angriffen mit „Pitbull-Kampfhunden“ oder „Frauen-Bataillonen“ die Rede, die angeblich „zum Sturm auf die verbotene Stadt“ aufgestellt worden seien (dpa, 18. Juli 2001).

Tatsächlich riefen nach Genua vor allem Menschenrechtsgruppen, Umweltgruppen, Antifa-Organisationen und Dritte-Welt-Gruppen zu Protesten auf.

  • Darunter sind Organisationen wie das Bündnis ATTAC, das sich u. a. für eine Besteuerung von Finanztransfers („Tobin-Steuer“) und Schuldenstreichung für die Dritte Welt einsetzt
  • Lilliput, ein Netzwerk von Globalisierungsgegnern, die die Macht von Großkonzernen einschränken wollen und gegen Kinderarbeit und andere, sklavereiartige Ausbeutung eintreten
  • OXFAM, ein britisches Dritte-Welt-Netzwerk, das für eine Anhebung der Entwicklungshilfe, für gerechte Nord-Süd-Beziehungen und eine Schuldenstreichung für die Dritte Welt eintritt.

Trotzdem wurde offensichtlich sowohl von deutschen Behörden wie auch in anderen EU-Ländern massiv in Grundrechte eingegriffen. In mehreren Städten haben hierzulande Personen von der Polizei Aufforderungen erhalten, sich täglich auf der Polizeiwache zu melden und die Stadt nicht zu verlassen (z. B. junge Welt vom 14. Juli 2001).

Auf welche Gesetze und schwerwiegenden Verdachtsmomente sich diese Aufhebung von Grundrechten stützten und wie solche Verfügungen, mit dem Schutz von Grundrechten und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und anderen Rechtsgrundsätzen vereinbart werden sollen, ist offen.

In mehreren Städten wurden Globalisierungsgegner auch bei der Abreise von Polizei und Bundesgrenzschutz (BGS) erheblich behindert, zum Teil stundenlang aufgehalten und durchsucht (z. B. junge Welt vom 19. Juli 2001). Auch hier ist offen, auf welche Rechtsgrundlagen sich solche Durchsuchungen und Behinderungen eigentlich stützen.

Bei zwei Personen in Berlin bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin die polizeiliche Auflage, sich täglich bei der Polizei zu melden und die Stadt nicht zu verlassen (AFP, 18. Juli 2001).

Die italienische Rechts-Regierung hat das Schengener Abkommen für eine Woche aufgehoben und Grenzkontrollen wieder eingeführt. 686 Personen wurde bisher nach Regierungsangaben die Einreise nach Italien verweigert. In Genua sollen 20 000 Polizisten und Soldaten eingesetzt, ganze Stadtviertel abgeriegelt, am Flughafen Boden-Luft-Raketen installiert worden sein. Bombenanschläge unbekannter Täter im Vorfeld des Gipfels wecken Erinnerungen an die „Strategie der Spannung“, mit der in der Vergangenheit die berüchtigte Loge P-2 im Verein mit Geheimdiensten und Rechtsextremisten versucht hatte, unter dem Vorwand angeblich von links drohender Gefahren Grundrechte massiv abzubauen und einem autoritären Regime den Weg zu bahnen.

All das bestärkt den Eindruck, dass im Vorfeld des G-8-Gipfels von interessierter Seite mit gezielter Panikmache versucht wurde, in der Bevölkerung schwerwiegende Eingriffe in elementare Grundrechte und einen „autoritäten Sicherheitsstaat“ durchzusetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele Beamte des BGS waren im Vorfeld des G-8-Gipfels bei zusätzlichen Grenzkontrollen an Grenzübergängen in Richtung Genua im Einsatz?

An welchen Grenzübergängen genau fanden diese Kontrollen statt?

2

Wie viele Personen wurden von diesen Beamten beim Grenzübertritt kontrolliert?

Auf welche Rechtsgrundlage stützten sich diese Kontrollen?

3

Welche Gegenstände wurden bei diesen Kontrollen mit welcher Begründung beschlagnahmt?

4

Wie viele Personen wurden bei diesen Grenzkontrollen

a) länger als eine Stunde aufgehalten,

b) grundsätzlich an der Ausreise gehindert,

c) festgenommen?

5

Auf welche Rechtsgrundlage stützte sich das Verbot der Ausreise?

6

Wie lange dauerte ggfs. die Festnahme dieser Personen und auf welche Vorwürfe stützten sich diese Festnahmen?

7

Wie viele Beamte des BGS waren im Vorfeld des G-8-Gipfels bei zusätzlichen Kontrollen an tatsächlichen oder mutmaßlichen Abfahrtsorten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland von Globalisierungsgegnern eingesetzt?

8

Wie viele Personen wurden bei diesen Kontrollen im Inland mit dem Verdacht, sie wollten nach Genua zu Protesten fahren, kontrolliert?

Auf welche Rechtsgrundlage und tatsächlichen Anhaltspunkte stützten sich diese Kontrollen?

9

Wie viele und welche Gegenstände wurden bei diesen Kontrollen auf welcher Rechtsgrundlage beschlagnahmt?

10

Wie viele Personen wurden bei diesen Kontrollen am Verlassen ihres Aufenthaltsortes bzw. Wohnortes gehindert und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten diese Maßnahmen?

11

Wie viele Personen wurden bei diesen Kontrollen warum festgenommen?

12

Wie viele zusätzliche Beamte anderer Behörden des Bundes (Zoll, BKA, Verfassungsschutz u. a.) bzw. der Länder waren bei diesen Kontrollen nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt (bitte nach Einsatzorten und Zahl der eingesetzten Personen aufschlüsseln)?

13

Wie viele Beamte welcher Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder waren im Zusammenhang mit dem G-8-Gipfel in Italien

a) im Zusammenhang mit dem unmittelbaren Personenschutz der Teilnehmer des Gipfels,

b) zusätzlich zur Unterstützung der italienischen Sicherheitsbehörden im Einsatz?

14

Wie vereinbart die Bundesregierung diese breitflächigen Personenkontrollen und Eingriffe in elementare Grundrechte wie dem durch Verfassung, internationale Konventionen und Verträge geschützten Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und auf Freizügigkeit

a) mit dem Schutz dieser Grundrechte,

b) mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?

15

Welche Kenntnis von welchen – schon erfolgten oder unmittelbar drohenden – schwerwiegenden Straftaten welcher Personen veranlassen den Bundeskanzler Gerhard Schröder zu seiner öffentlichen Forderung, irgendwelche „Chaoten“ müssten die „ganze Härte des Gesetzes“ zu spüren bekommen und dürften „nicht mit Nachsicht“ rechnen?

16

Welche Maßnahmen gegen vermeintliche „Krawalltouristen“ hat der Bundesminister des Innern, Otto Schily, den Innenministern der EU-Staaten im Vorfeld des G-8-Gipfels konkret vorgeschlagen?

Berlin, den 19. Juli 2001

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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