Aufnahme von Flüchtlingen aus Afghanistan
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Der Rat der Europäischen Union (Inneres und Justiz) hat auf seiner Sitzung am 20. September 2001 in Nr. 30 der Schlussfolgerungen (Ratsdokument SN 3926/ 6/01 REV 6) beschlossen, unverzüglich die Anwendung des Systems des „vorübergehenden Schutzes“ für Flüchtlinge aus Afghanistan und der Nachbarregion prüfen zu lassen. Nach Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 (ABlEG Nr. L 212 vom 07/08/2001 S. 12) kann der vorübergehende Schutz eingeleitet werden, wenn dies in Anbetracht der Situation, des Umfangs der Bevölkerungsbewegungen, der Zweckmäßigkeit angesichts möglicher Soforthilfemaßnahmen und Maßnahmen vor Ort bzw. angesichts der Tatsache, dass diese nicht ausreichen, gerechtfertigt ist. Nach Artikel 5 Abs. 3 können gegebenenfalls die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Rates für Notfälle zur Anwendung kommen. Im innerdeutschen Recht ist für solche Fälle § 32a Ausländergesetz (AuslG) anwendbar.
Die genannten Voraussetzungen sind im Fall der Menschen aus Afghanistan, die vor den Bombardements fliehen, erfüllt: Die Lage der Zivilbevölkerung in Afghanistan ist katastrophal. Besonders trifft dies für die Flüchtlinge zu, die vor den Bomben der USA und Großbritanniens die Städte und Dörfer verlassen haben und nun in der Region umherirren. Die Nachbarländer schließen ihre Grenzen, und die Flüchtlingslager sind hoffnungslos überfüllt. Es gibt Berichte über Hunger, Krankheiten, Todesfälle.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen5
a) Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, sofort Flüchtlinge aus Afghanistan in der Europäischen Union und in Deutschland unter Anwendung der in der Einleitung genannten Richtlinie bzw. des § 32a AuslG aufzunehmen, nicht zuletzt um auch die Nachbarstaaten und die überfüllten Flüchtlingslager zu entlasten?
Wenn die Bundesregierung hierfür keine Notwendigkeit sieht, warum nicht?
b) Wird die Bundesregierung entsprechende Schritte innerhalb der Europäischen Union unternehmen, um rasch einen Ratsbeschluss im Sinne der genannten Richtlinie herbeizuführen und erforderlichenfalls das Entscheidungsprozedere zu beschleunigen?
Wenn ja, welche Schritte hat die Bundesregierung bereits unternommen, und mit welchen weiteren Schritten ist wann zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
c) Wird die Bundesregierung entsprechende Schritte unternehmen, um mit den Ländern kurzfristig eine Einigung im Sinne des § 32a Abs. 1 Satz 1 AuslG herbeizuführen?
Wenn ja, welche Schritte hat die Bundesregierung bereits unternommen, und mit welchen weiteren Schritten ist wann zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung Schritte unternehmen, um die Nachbarstaaten Afghanistans dazu zu bringen, ihre Grenzen für die Flüchtlinge zu öffnen und der sich aus internationalem Recht (Flüchtlingskonvention und Menschenrechtspakten) ergebenden unmittelbaren Pflicht eines jeden Staates, Not leidenden Menschen zumindest vorübergehend Schutz und Aufnahme zu gewähren, zu entsprechen?
Wenn ja, welche Schritte hat die Bundesregierung bereits unternommen, und mit welchen weiteren Schritten ist wann zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung die freiwilligen Leistungen an das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) erhöhen, um die massive Unterfinanzierung des UNHCR, die Presseberichten zufolge dazu führt, dass weltweit durchschnittlich nur 40 US-Dollar pro Jahr und Flüchtling zur Verfügung stehen, sofort zu beenden?
Wenn ja, in welchem Umfang werden die Leistungen erhöht?
Wenn nein, warum nicht?