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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Umsetzung der so genannten Altfallregelungen für Flüchtlinge 1999 und 2001 in den Bundesländern (G-SIG: 14013019)

Nachfrage zur Kleinen Anfrage (Antwort Drs 14/4484), rechtliche Auslegung der Altfallregelung 1999, Anzahl der Ausländer mit einer Duldung

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

30.08.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/985512. 08. 2002

Umsetzung der so genannten Altfallregelungen für Flüchtlinge 1999 und 2001 in den Bundesländern

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Frühere Anfragen zur Umsetzung der Altfallregelung 1999 hat die Bundesregierung im Laufe des Jahres 2000 beantwortet (zuletzt am 6. November 2000 – Bundestagsdrucksache 14/4484). Die Durchführung der von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern (IMK) am 18./19. November 1999 beschlossenen „Altfallregelung“ wird nach Ziffer 3.7 des Beschlusses durch den Bund zentral statistisch erfasst. Die Länder übermitteln dem Bund unverzüglich und laufend die erforderlichen Angaben über ihre Entscheidungen nach dieser Regelung. Von den Ländern sollte sichergestellt werden, „dass unverzüglich, spätestens bis zum 31. Dezember 2000, über alle in Betracht kommenden Altfälle abschließend entschieden worden ist“.

Allerdings sind auch in diesem Jahr noch Fälle anhängig, die vor allem die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte beschäftigen.

Zu der Altfallregelung 1999 tritt in den Fällen von Menschen aus Bosnien-Herzegowina und der Bundesrepublik Jugoslawien einschließlich des Kosovo die am 10. Mai 2001 von der IMK beschlossene Altfallregelung mit Stichtag 15. Februar 2001. Nach Ziffer 6 des Beschlusses entscheiden die Länder abschließend bis zum 31. Dezember 2001 über Anträge von Personen aus Bosnien-Herzegowina bzw. bis zum 31. März 2002 über Anträge von Personen aus der Bundesrepublik Jugoslawien und übermitteln dem Bund eine Statistik.

Vor diesem Hintergrund ist es angebracht, eine weitere Zwischenbilanz zu ziehen. Dabei ist auch danach zu fragen, wie viele Menschen „durch den Rost gefallen“ sind, also von den verschiedenen Regelungen trotz eines langjährigen Aufenthalts nicht erfasst werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis unter der Altfallregelung 1999 sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern bis zum 31. Juli 2002

a) gestellt worden (bitte Zahl der jeweils betroffenen Personen nennen),

b) von der zuständigen Behörde abgelehnt worden,

c) nach Ablehnung durch die zuständige Behörde noch im Widerspruchsverfahren anhängig,

d) nach Ablehnung des Widerspruchs auf Grund eines Rechtsmittels vor Gericht anhängig,

e) von der zuständigen Behörde (noch) nicht bearbeitet worden,

f) mit der Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis positiv beschieden worden,

g) zurückgezogen worden,

h) anderweitig erledigt worden (bitte jeweils nach den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Wie viele Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis unter der Altfallregelung 2001 für Personen aus Bosnien-Herzegowina und der Bundesrepublik Jugoslawien sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern bis zum 31. Juli 2002

a) gestellt worden (bitte Zahl der jeweils betroffenen Personen nennen),

b) von der zuständigen Behörde abgelehnt worden,

c) nach Ablehnung durch die zuständige Behörde noch im Widerspruchsverfahren anhängig,

d) nach Ablehnung des Widerspruchs auf Grund eines Rechtsmittels vor Gericht anhängig,

e) von der zuständigen Behörde (noch) nicht bearbeitet worden,

f) mit der Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis positiv beschieden worden,

g) zurückgezogen worden,

h) anderweitig erledigt worden (bitte jeweils nach den einzelnen Bundesländern sowie nach den Herkunftsstaaten aufschlüsseln)?

3

Warum sind gegebenenfalls zu den in den Fragen 1 und 2 genannten Sachverhalten keine Erhebungen durchgeführt worden?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des OVG Bremen (Beschluss vom 11. Juni 2002 – 1 B 228/02), dass auch inzwischen volljährig gewordene Kinder von der Altfallregelung 1999 erfasst sein können, das Verhalten ihrer Eltern, auch wenn dieses den Tatbestand der Täuschung erfüllt, ihnen nicht unbedingt zuzurechnen ist und somit nicht zwingend auch den Ausschluss der volljährig gewordenen Kinder aus der Altfallregelung begründet?

Wenn nein, warum nicht?

5

Wie viele Personen halten sich derzeit mit einer Duldung in den einzelnen Bundesländern auf,

a) die bereits am 1. Januar 1990 in Deutschland lebten,

b) die bereits am 1. Juli 1993 in Deutschland lebten,

c) die bereits am 1. Januar 1995 in Deutschland lebten,

d) die bereits am 1. Januar 1998 in Deutschland lebten,

e) die bereits am 1. Januar 2000 in Deutschland lebten (bitte nach den einzelnen Bundesländern und den Herkunftsstaaten aufschlüsseln)?

6

Wie viele Personen halten sich derzeit mit einer Duldung in den einzelnen Bundesländern auf, die zuvor ein Asylverfahren durchlaufen haben (bitte nach den einzelnen Bundesländern und den Herkunftsstaaten aufschlüsseln)?

Berlin, den 12. August 2002

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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