Auslieferungswünsche der türkischen Regierung an die Bundesregierung
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Carsten Hübner und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Im Zusammenhang mit dem Besuch des türkischen Innenministers Rüstü Kazim Yücelen Mitte Dezember 2001 in Berlin und seinen Gesprächen mit dem Bundesminister des Innern, Otto Schily, wird in der Presse berichtet, der türkische Innenminister habe bei dieser Gelegenheit zahlreiche Auslieferungsforderungen übergeben. So berichtete die „Frankfurter Rundschau“ am 20. Dezember 2001, der in deutscher Haft befindliche so genannte Kalif von Köln, Metin Kaplan, sei „einer von über 150 Beschuldigten, deren Auslieferung aus Deutschland der türkische Innenminister … bei dem Treffen mit seinem deutschen Kollegen Otto Schily (SPD) forderte“.
Die „Süddeutsche Zeitung“ vom gleichen Tag berichtete: „Der türkische Innenminister überreichte Schily außerdem ein Ersuchen über die Auslieferung von 155 Personen sowie die dazugehörigen Unterlagen. Schily sagte dazu, das dafür zuständige Justizministerium werde sich damit befassen. Er lobte weiter das ,vertrauensvolle und freimütige Gespräch‘ über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus.“
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 20. Dezember 2001 schließlich berichtet, Rüstü Kazim Yücelen habe die Auslieferung „weiterer 155 Personen“ gefordert, „die sich in Deutschland aufhalten und gegen die in der Türkei offenbar vorwiegend wegen Tätigkeiten bei der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Strafverfahren geführt werden“.
Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und der Flüchtlingsrat Niedersachsen haben in der Vergangenheit im Zusammenhang mit solchen Abschiebungen immer wieder berichtet, dass abgeschobene Personen insbesondere bei politischen Vorwürfen in der Türkei in vielen Fällen gefoltert werden und selbst ausdrückliche vorherige Zusagen einer rechtsstaatlichen Behandlung der Abgeschobenen nicht eingehalten werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Hat der türkische Innenminister bei seinem Treffen mit dem Bundesminister des Innern, Otto Schily, eine solche Liste von ca. 150 Personen übergeben, verbunden mit der Forderung, diese Personen an die Türkei auszuliefern?
Wenn ja, wie viele Personen umfasste diese Liste?
Wie viele der auf der Liste genannten Personen werden von der Türkei a) wegen des Vorwurfs des „islamischem Extremismus“ und damit verbundener Straftaten, b) wegen des Vorwurfs des (kurdischen) „Separatismus“ und damit verbundener Straftaten, c) wegen des Vorwurfs anderer politisch motivierter Straftaten oder d) wegen nicht politisch motivierter Straftaten gesucht
(bitte auch die Paragrafen des türkischen Strafgesetzbuches nennen, gegen die die jeweiligen Personen verstoßen haben sollen)?
Wertet die Bundesregierung die Übergabe dieser Liste als förmliches Auslieferungsersuchen?
Wenn ja, wie soll damit weiterverfahren werden?
Wie viele der von der Türkei gesuchten hier lebenden Personen sind a) deutsche Staatsangehörige oder b) anerkannte politische Flüchtlinge
und welche Auslieferungshindernisse sieht die Bundesregierung in diesen Fällen?
Welche Auslieferungshindernisse sieht die Bundesregierung durch die zahlreichen Berichte und Dokumente zu Menschenrechtsverletzungen in der Türkei durch international anerkannte Institutionen (EU-Kommission, Amnesty International, Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte u. a.) allgemein und insbesondere im Zusammenhang mit Vorwürfen von politischen Straftaten?
Welche Auslieferungshindernisse sieht die Bundesregierung insbesondere bei dem Vorwurf des (kurdischen oder prokurdischen) „Separatismus“ und damit verbundener vorgeworfener Straftaten?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung in der Vergangenheit erhobenen Vorwürfen bei (etwa im Verfahren des in die Türkei entführten, vor seiner Entführung hier als anerkannter Flüchtling lebenden kurdischen Politikers Cevat Soysal), wonach türkische Stellen immer wieder Strafvorwürfe fälschen bzw. konstruieren, um auf diese Weise in Wirklichkeit in anderen Ländern erlaubte, aber in der Türkei verbotene politische Opposition, zu verfolgen?
Hat die türkische Regierung vergleichbare Listen von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Personen, deren Auslieferung sie wünscht, seit Amtsantritt dieser Bundesregierung schon einmal oder mehrfach übergeben?
a) Wenn ja, wann und bei welcher Gelegenheit?
b) Wie viele Personen umfasste diese Listen?
c) Wie viele der auf diesen Listen gesuchten Personen wurden davon gesucht – wegen „islamischem Extremismus“ und damit im Zusammenhang vorgeworfenen Straftaten, – wegen „Separatismus“ und damit im Zusammenhang vorgeworfenen Straftaten, – wegen anderer politisch motivierter Straftaten, – wegen nicht politisch motivierter Straftaten?
Wie ist bei den in der Antwort zu Frage 9 genannten Auslieferungsersuchen verfahren worden?
Wie viele Personen sind in den vergangenen zehn Jahren von der Bundesrepublik Deutschland an die Türkei zur weiteren Strafverfolgung ausgeliefert worden
(bitte nach den in den Fragen 3 und 9 genannten Deliktgruppen aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen ist in den vergangenen zehn Jahren von der Bundesrepublik Deutschland solchen türkischen Auslieferungsersuchen mit Verweis auf Auslieferungshindernisse nicht entsprochen worden
(bitte nach Jahren und nach Art der dabei jeweils genannten Auslieferungshindernisse aufschlüsseln)?