Konzentration von Telekommunikationsüberwachung beim Bundesverwaltungsamt
der Abgeordneten Jan Korte, Kersten Naumann, Petra Pau, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble (CDU), plant laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „FOCUS“ offenbar eine Neuordnung bei staatlichen Abhöraktionen. So sollen laut Bericht vom 12. November 2007 Abhörmaßnahmen gegen mutmaßliche Terroristen, Spione oder Waffenschieber künftig im Kölner Bundesverwaltungsamt (BVA Köln) zentral gesteuert werden. Demnach müssen das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die Bundespolizei (BPOL), die bislang in eigener Regie Telefone, Faxe oder E-Mails kontrollierten, ihre Zuständigkeiten an das Bundesverwaltungsamt abtreten oder zusammenlegen. Der Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, so heißt es weiter, erhofft sich durch die Neuregelung eine Senkung der Kosten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Treffen die Berichte des Nachrichtenmagazins FOCUS zu, und wenn ja, wie nimmt die Bundesregierung hierzu Stellung?
Seit welchem Zeitpunkt wird im Bundesministerium des Innern (BMI) an den Plänen zur Konzentration von Abhörmaßnahmen durch das Bundesverwaltungsamt gearbeitet?
Sind die davon betroffenen Sicherheitsbehörden (BKA, Bundesverfassungsschutz, Bundespolizei) in die Vorbereitungen einbezogen?
Wenn ja, seit welchem Zeitpunkt?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?
Wann wird das Bundesministerium des Innern die Mitglieder des Bundestages, respektive die Mitglieder des zuständigen Innenausschusses über die Pläne des Ministeriums informieren?
Wodurch lassen sich die oben genannten Umstrukturierungen – neben finanziellen Erwägungen – begründen?
Wie hoch ist die zu erwartende Kostenersparnis?
Welche Kosten würden konkret eingespart werden?
Was qualifiziert das Bundesverwaltungsamt für die Übernahme der Aufgaben der anderen Sicherheitsbehörden?
Was bedeutet eine Übernahme der Abhöraktivitäten durch das Bundesverwaltungsamt für die Personalstruktur der betroffenen Dienste?
Wird Personal von BKA, Bundesverfassungsschutz und Bundespolizei zukünftig im Bundesverwaltungsamt eingesetzt, oder geht es bei der Übergabe von Kompetenzen an das Bundesverwaltungsamt ausschließlich um technische und nicht personelle Konzentrationen?
Inwiefern erhöht sich durch die Konzentration der Abhörmaßnahmen beim Bundesverwaltungsamt die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland und von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Drittstaatenangehörigen?
Wie sollen die Abhörmaßnahmen im Bundesverwaltungsamt konzentriert werden?
Ist geplant, dass die Sicherheitsbehörden ihre Kompetenzen im Bereich der Abhörtätigkeiten vollständig abgeben?
Ist geplant, dass die angesprochenen Sicherheitsbehörden organisatorisch und räumlich vereint im Bundesverwaltungsamt ihr Abhörmaßnahmen zukünftig durchführen?
Welche Auswirkungen hat die Konzentration von Abhörmaßnahmen beim Bundesverwaltungsamt nach Ansicht der Bundesregierung auf das Trennungsgebot von Polizeibehörden und Geheimdiensten?
Ist geplant, dass weitere Sicherheitsbehörden, wie beispielsweise der Militärische Abschirmdienst (MAD), ebenfalls ihre Kompetenzen in diesem Bereich an das Bundesverwaltungsamt ab- bzw. übergeben?
Bedeutet „Konzentration“, dass das Bundesverwaltungsamt an der Durchführung der jeweiligen Abhörmaßnahmen und ihrer Beantragung direkt beteiligt ist, oder bedeutet es, dass lediglich die Eingriffe und die Protokolle der Abhörmaßnahmen beim Bundesverwaltungsamt gespeichert und evaluiert werden?
Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen nach Ansicht der Bundesregierung geschaffen werden, um die Konzentration von zukünftigen Abhörmaßnahmen durch das Bundesverwaltungsamt zu ermöglichen?
Hat die Bundesregierung eine Grundrechts- und Folgeabschätzung bezüglich ihrer Überlegungen zur Konzentration von Abhörmaßnahmen durchgeführt?
Wenn ja, wann werden die Ergebnisse dieser Evaluierung den Mitgliedern des Bundestages zur Kenntnis gegeben?
Wenn nein, warum nicht, und ist eine solche Evaluierung und Abschätzung durch die Bundesregierung geplant?
Wurde der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, über die Pläne des Bundesministeriums des Innern informiert, und wenn ja, welche Stellungnahme hat er hierzu abgeben?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Planungen zur Konzentration von Abhöraktionen, die (sicherheits-)politische Notwendigkeit der Fortführung der Programme des Programms zur Stärkung der inneren Sicherheit (PSiS)?
Ist mit „Konzentration von Abhörmaßnahmen“ der gesamte Bereich oder Telekommunikationsüberwachung gemeint, oder nur einzelne Bereiche?
Wenn ja, welche?