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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Umfang und bisherige Ergebnisse der nach den Anschlägen vom 11. September 2001 angelaufenen bundesweiten Rasterfahndung (G-SIG: 14012361)

Verdachtsmomente, Suchkriterien für die Rasterfahndung, Abgleichen von Dateien, Anzahl der überprüften Personen, Ermittlungsverfahren, Polizeibesuche bzw. Anrufe von Polizeidienststellen bei Verdachtspersonen, Rechtsmittel Betroffener, Löschung von Daten unverdächtiger Personen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

31.10.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/715016. 10. 2001

Umfang und bisherige Ergebnisse der nach den Anschlägen vom 11. September 2001 angelaufenen bundesweiten Rasterfahndung

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Auf Beschluss der Innenministerkonferenz ist Anfang Oktober eine bundesweite Rasterfahndung nach mutmaßlichen Verdächtigten im Zusammenhang mit den Anschlägen von New York und Washington am 11. September 2001 angelaufen.

In mehreren Bundesländern waren schon vor diesem Beschluss landesweite Rasterfahndungen angelaufen. Über das Ausmaß der seither laufenden Fahndungsmaßnahmen, die dabei angewendeten Raster, die Zahl der Betroffenen, die Zahl der durch die bisherigen Fahndungsmaßnahmen zum engeren Kreis möglicher Verdächtiger gerechneten Personen, die darauf basierenden weiteren polizeilichen Maßnahmen gegen solche Personen sowie schließlich über das Ausmaß der bei dieser bundesweiten Fahndung erhobenen und abgeglichenen Daten und den Umgang mit diesen Daten gibt es widersprüchliche Berichte in der Presse, aber bisher kaum amtliche Auskünfte.

Gleichzeitig gibt es schon jetzt erhebliche Proteste von Betroffenen, z. B. Studierendenvertretungen mehrerer Hochschulen, und Bedenken von Datenschutzbeauftragten und Menschenrechtsgruppen über die nach deren Ansicht mit dieser Rasterfahndung verbundene pauschale Diffamierung und Verdächtigung von großen Menschengruppen, insbesondere von Personen islamischen Glaubens bzw. aus islamischen Ländern.

Gleichzeitig gibt es offenbar zahlreiche Probleme. So zitiert die „Berliner Morgenpost“ am 11. Oktober 2001 den Brandenburger Verfassungsschutzleiter, dessen Dienst nun ausgebaut werden soll, mit den Worten: „Wir haben ein Rekrutierungsproblem“. Das Profil der künftigen Mitarbeiter gleicht den per Rasterfahndung Gesuchten. Vorsicht sei also geboten: Dringend benötigt werden nämlich Muttersprachler aus arabischen Ländern, die in den letzten Jahren Auslandsaufenthalte oder ein Studium in den Ländern unternommen haben.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Welche konkreten Verdachtsmomente gegen welche Personen bzw. Personengruppen liegen der Regierung bzw. den Polizeien von Bund und Ländern im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 derzeit vor?

2

Von wem stammen diese Verdachtsmomente und Vorwürfe und wann wurden sie übermittelt?

3

Wurden diese Verdachtsmomente bzw. Vorwürfe über

a) Interpol

b) Europol

c) andere Stellen (und wenn ja, welche) übermittelt?

4

Ist irgendeines der derzeit vorliegenden Verdachtsmomente bzw. Vorwürfe von irgendeinem Gericht bisher überprüft worden?

Wenn ja, welches und von welchem Gericht wurden die Verdachtsmomente bzw. Vorwürfe geprüft?

5

Welche genauen Suchkriterien für die bundesweite Rasterfahndung sind Ende September zwischen den Innenministern von Bund und Ländern für die kurz darauf angelaufene bundesweite Rasterfahndung vereinbart worden (falls in den einzelnen Ländern nach unterschiedlichen Suchkriterien gefahndet wird, bitte für jedes Bundesland einzeln aufführen)?

6

Welche Dateien mit wie vielen Personendaten insgesamt werden bei dieser Suche von welchen Stellen bei Polizei und/oder Geheimdiensten gesammelt und miteinander abgeglichen (bitte Angaben für jedes Bundesland einzeln)?

7

Wie viele Personen werden damit in der ersten Stufe der Rasterfahndung überprüft (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

8

Wie viele der in der Antwort auf Frage 7 genannten Personen sind:

– Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit

– Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, darunter

a) aus anderen EU-Ländern

b) aus NATO-Staaten außerhalb der EU

c) aus anderen OECD-Staaten außerhalb der NATO

d) aus arabischen Ländern

e) aus anderen Ländern mit mehrheitlich islamischer Bevölkerung

f) aus anderen Staaten der Dritten Welt (bitte auch hier Angaben je Bundesland)?

9

Wie viele der in der ersten Stufe der Rasterfahndung überprüften Personen sind

a) anerkannte Flüchtlinge

b) Flüchtlinge, deren Asylantrag noch nicht rechtskräftig entschieden ist

c) Flüchtlinge, die trotz Ablehnung ihres Asylantrags hier geduldet werden, weil sie z. B. wegen Krieg oder Bürgerkrieg oder aus anderen Gründen nicht abgeschoben werden können?

10

Wie viele der in der Antwort auf Frage 7 genannten Personen sind inzwischen überprüft worden (bitte nach Bundesländern und nach den in den Fragen 8 und 9 genannten Personengruppen aufschlüsseln)?

11

Wie viele der überprüften Personen werden bereits nach dieser ersten Überprüfung als „unverdächtig“ eingestuft und damit nicht weiter überprüft (bitte nach Bundesländern und nach den in den Fragen 8 und 9 abgefragten Personengruppen aufschlüsseln)?

12

Wie viele Straf- und Ermittlungsverfahren sind bisher aufgrund der Ergebnisse der Rasterfahndung eingeleitet worden?

Wie viele davon standen mit dem Verdacht auf terroristische Straftaten

a) in einem Zusammenhang

b) in keinerlei Zusammenhang?

13

Wie lange wird sich die erste Überprüfung aller in der Antwort auf Frage 7 genannten Personen voraussichtlich noch hinziehen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

14

Welche weiteren Überprüfungen sind gegen Personen beabsichtigt, die bei der ersten Stufe der Rasterfahndung noch nicht als „unverdächtig“ eingestuft wurden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

15

Wie viele Personen erhielten im Rahmen der Rasterfahndung bisher

a) Polizeibesuche zu Hause oder in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld

b) Polizeibesuche bzw. Anrufe von Polizeistellen an ihrem Arbeitsplatz bzw. bei ihrer Firma, an ihrer Schule bzw. Hochschule oder bei vergleichbaren Einrichtungen, an denen sie sich tagsüber zur Arbeit, zu Studien- oder Forschungszwecken aufhalten (bitte nach Bundesländern und nach den in den Fragen 8 und 9 genannten Personengruppen aufschlüsseln)?

16

Wie viele solcher Polizeibesuche bzw. polizeilichen Anrufe am Arbeitsort, im Wohnumfeld, am Studienplatz usw. sind in den nächsten Monaten nach dem bisherigen Verlauf der Rasterfahndung zu erwarten (bitte nach Bundesländern und nach den in den Fragen 8 und 9 genannten Personengruppen aufschlüsseln)?

17

In welchem Stadium werden welche der in der Rasterfahndung überprüften Personen auf welche Weise unterrichtet, dass sie einer Rasterfahndung ausgesetzt waren und welche Ergebnisse diese Rasterfahndung erbracht hat (bitte nach Bundesländern und nach den in den Fragen 8 und 9 genannten Personengruppen aufschlüsseln)?

18

Welche Rechtsmittel haben Betroffene, um sich gegen eine solche Rasterfahndung zu wehren (ggf. nach Bundesland aufschlüsseln)?

19

Wann sollen die gegenwärtigen Maßnahmen der Rasterfahndung abgeschlossen werden (ggf. nach Bundesland aufschlüsseln)?

20

Was geschieht nach Abschluss der derzeitigen Fahndung mit den dabei erhobenen Daten?

21

Wie lange werden die jetzt erhobenen Daten bei Polizei und/oder Geheimdiensten gespeichert?

Wo genau erfolgt diese Speicherung?

22

Welche Rechtsmittel haben Unschuldige, um sich gegen diese Speicherung ihrer Daten zu wehren?

23

Wer überprüft, ob die bei den gegenwärtigen Fahndungsmaßnahmen erhobenen Daten von Unschuldigen bzw. unverdächtigen Personen nach Abschluss der Fahndung wieder vernichtet werden?

Berlin, den 15. Oktober 2001

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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