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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Verfolgung Andersdenkender in der Türkei (G-SIG: 14012716)

Gerichtsverfahren gegen den aus Deutschland entführten kurdischen Oppositionellen Cevat Soysal, Verbot des Verbands der alevitischen Vereine

Fraktion

PDS

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

05.04.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/859819. 03. 2002

Verfolgung Andersdenkender in der Türkei

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Im Falle der Türkei stehen vor allem die zahllosen weiteren Verletzungen der Menschenrechte dem Beitritt zur EU im Wege. In jüngster Zeit ist dies an zwei Beispielen besonders deutlich geworden:

  • Der kurdische Oppositionelle Cevat Soysal ist in Deutschland als asylberechtigt anerkannt worden. Nach seiner Entführung durch den türkischen Geheimdienst ist er in einem von vielen Beobachtern als unfair beschriebenen Prozess vor Gericht gestellt worden. Die Staatsanwaltschaft hat gegen ihn die Todesstrafe beantragt. Die Urteilsverkündung ist auf den 4. April 2002 vertagt worden.
  • Das 2. Amtsgericht von Ankara hat am 13. Februar 2002 den Verband der alevitischen Vereine (ABKB) verboten. Dabei beruft sich das Gericht auf das Vereinsgesetz Nummer 2098, das in seinem Paragrafen 5 die „Verunglimpfung der Einheit des türkischen Volkes mit seinem Land und seines Volkes durch Aktivitäten im Namen einer Sprache, einer Rasse, einer Religion oder einer Ethnie“ unter Strafe stellt und in Paragraf 6 die Grundlage für ein Verbot von Vereinen enthält, die das Ziel haben, „eine andere Sprache oder Kultur außer der türkischen Sprache oder Kultur aufrechtzuerhalten“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen2

1

Zum Verfahren gegen Cevat Soysal:

a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit des Verfahrens gegen Cevat Soysal?

b) Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, und welche wird sie unternehmen, um Cevat Soysal Beistand zu leisten und ihn vor der Todesstrafe bzw. vor einer Verurteilung nach einem unfairen Prozess zu schützen?

2

Zum Verbot des Verbandes der alevitischen Vereine:

a) Was ist der Bundesregierung zu dem in der Vorbemerkung beschriebenen Verfahren über das in ihrer Antwort vom 17. Januar 2001 (Bundestagsdrucksache 14/8004) Ausgeführte hinaus bekannt?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung die diesem Verfahren zugrunde liegenden Bestimmungen der Paragrafen 5 und 6 des Vereinsgesetzes Nummer 2098?

c) Wie wird die Bundesregierung zum Schutz der Aleviten konkret tätig?

Berlin, den 19. März 2002

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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