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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Modellversuche der Bundesregierung zu Integrationsverträgen mit Spätaussiedlern (G-SIG: 14012134)

Struktur der Modellprojekte zum Integrationsvertrag betr. Pflichtteilnahme an Sprachkursen und zur beruflichen Qualifikation, Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Integrationsverträge, Finanzierung, Rolle der sog. Integrationslotsen, Einrichtung einer "Stiftung für Integration"

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

11.07.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/648126. 06. 2001

Modellversuche der Bundesregierung zu Integrationsverträgen mit Spätaussiedlern

der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Meinrad Belle, Wolfgang Zeitlmann, Eva-Maria Kors, Georg Janovsky, Erika Reinhardt, Günter Baumann, Dr. Joseph-Theodor Blank, Sylvia Bonitz, Hartmut Büttner (Schönebeck), Norbert Geis, Peter Götz, Martin Hohmann, Steffen Kampeter, Hartmut Koschyk, Beatrix Philipp, Hans-Peter Repnik, Dr. Klaus Rose, Anita Schäfer, Heinz Schemken, Dietmar Schlee, Thomas Strobl (Heilbronn), Dr. Hans-Peter Uhl, Peter Weiß (Emmendingen), Hans-Otto Wilhelm (Mainz) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Bundesregierung erprobt seit Beginn diesen Jahres ein neues Integrationskonzept. In zwei Modellversuchen mit so genannten Eingliederungsverträgen verpflichten sich Aussiedler zur Teilnahme an Sprachkursen und zur beruflichen Qualifikation. Die Zwischenergebnisse der Modellversuche sollen in das Integrationskonzept der Zuwanderungskommission der Bundesregierung einfließen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Welche Kriterien waren für die Bundesregierung bei der Auswahl der an den Modellprojekten zum Integrationsvertrag beteiligten Kommunen, Institutionen und Sprachschulen maßgebend?

2

Wem obliegt innerhalb der Bundesregierung die Aufsicht über die Modellprojekte zum Integrationsvertrag? Wer ist für die Qualitätssicherung dieser Projekte innerhalb der Bundesregierung zuständig?

3

Wo finden sich Kommunen, Arbeits- und Sozialämter bei der Vorbereitung und Durchführung der Modellprojekte wieder? Welche Aufgaben übernehmen diese Institutionen dabei im Einzelnen?

4

In welcher Weise sind bei der Vorbereitung und Durchführung der Modellprojekte die bisher an der Integration von Aussiedlern und Spätaussiedlern beteiligten Institutionen, Ämter und Verbände berücksichtigt worden?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung, die bisher an der Integration von Aussiedlern und Spätaussiedlern beteiligten Institutionen, Ämter und Verbände in die Durchführung eines regelmäßigen Integrationsvertrages für Zuwanderer zu beteiligen? Wenn ja, in welcher Weise soll dies geschehen?

6

In welcher Weise ist die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland mit ihren vielfältigen Erfahrungen in die Projekte eingebunden bzw. besteht die Absicht sie einzubinden?

7

Welche Art der Zusammenarbeit soll es nach Ansicht der Bundesregierung in Zukunft zwischen den Integrationsangeboten von Netzwerken und Integrationsverträgen geben? Existiert bereits aktuell eine Zusammenarbeit zwischen Netzwerken und Modellversuchen zum Integrationsvertrag? Wenn ja, wie ist diese Zusammenarbeit konkret ausgestaltet?

8

Wie hoch sind die für die laufenden Modellprojekte zum Integrationsvertrag bereitgestellten Finanzmittel bezogen auf das jeweilige Projekt? Welche Kostenbeteiligung auch durch Einbringung von Sachleistungen haben die Kommunen zu dem Modellversuch beigesteuert?

9

Welche konkreten Integrationsangebote sind nach Kenntnis der Bundesregierung Bestandteil der Modellversuche zum Integrationsvertrag – aufgeschlüsselt für das jeweilige Projekt?

10

Wie viele Personen sind im Rahmen dieser Projekte beschäftigt? Wie viele davon arbeiten ehrenamtlich? Wie viele wurden neu für diese Projekte eingestellt? Wurden dabei Aussiedler und Spätaussiedler besonders berücksichtigt? Wie viele Beschäftigte entfallen auf einen Teilnehmer/eine Teilnehmerin an diesen Modellprojekten?

11

Auf welche Dauer sind die bereits laufenden Modellprojekte im Einzelnen angelegt?

12

Liegen der Bundesregierung bereits Zwischenergebnisse zu den laufenden Modellprojekten vor?

13

Beabsichtigt die Bundesregierung die Einrichtung noch weiterer Modellprojekte? Wenn ja, wann und wo sollen diese Modellprojekte durchgeführt werden? Plant die Bundesregierung die Übernahme der Finanzierung dieser weiteren Modellprojekte?

14

Welche Rechtsqualität haben nach Auffassung der Bundesregierung die im Rahmen der Modellversuche geschlossenen Integrationsverträge?

15

Wie begründet die Bundesregierung, dass etwa mit einer Sprachschule eine nichtöffentliche Einrichtung in einem Modellprojekt Vertragspartner des Spätaussiedlers ist und gleichsam Sanktionen der Zuwendungen nach dem SGB III verhängt werden können sollen?

16

Welche Kriterien im Einzelnen begründen nach Ansicht der Bundesregierung das Vorliegen einer Verletzung der im Rahmen der Modellprojekte abgeschlossenen Integrationsverträge?

17

In welcher Weise können Verstöße gegen die Integrationsverträge nach Auffassung der Bundesregierung rechtlich wirksam sanktioniert werden?

18

Wer und wie soll nach Ansicht der Bundesregierung über mögliche Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vertragspflichten entscheiden?

19

In welcher Form soll diese Entscheidung rechtlich überprüfbar sein?

20

Wann beabsichtigt die Bundesregierung, eine gesetzliche Grundlage für diese Integrationsverträge zu schaffen? Wie soll diese Rechtsgrundlage konkret beschaffen sein?

21

Beabsichtigt die Bundesregierung, Richtlinien für einen bundesweit geltenden Integrationsvertrag zu erarbeiten? Wenn ja, wer soll diese Richtlinien erarbeiten? In welchem Zeitraum und von wem sollen die Richtlinien jeweils überprüft und überarbeitet werden?

22

Plant die Bundesregierung künftig die Übernahme der Finanzierung der von ihr angekündigten Integrationsangebote im Rahmen des Integrationsvertrages? Wenn ja, aus welchen Haushaltstiteln des Bundes sollen die Angebote finanziert werden? Wenn nein, wer und in welcher Höhe soll die Finanzierung mittragen?

23

Wie begründet die Bundesregierung, dass die Modellprojekte zum Integrationsvertrag zurzeit lediglich mit Aussiedlern und Spätaussiedlern abgeschlossen werden?

24

Handelt es sich bei den Aussiedlern und Spätaussiedlern, die an den Modellversuchen teilnehmen, um neu hinzugezogene oder schon länger hier lebende Personen?

25

Wie werden nach Ansicht der Bundesregierung die Modellprojekte bewertet werden können, ohne dass andere Zuwanderer an diesen Modellprojekten teilnehmen?

26

Wie soll nach Meinung der Bundesregierung in Zukunft beim Regelfall des Integrationsvertrages die Beteiligung anderer Zuwanderer ausgestaltet sein? Sollen alle Zuwanderer berechtigt und verpflichtet sein, den Integrationsvertrag abzuschließen, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts in Deutschland und des Aufenthaltsstatus? Welche Kategorien von Zuwanderern sollen unterschieden werden und wie sollen sich die Integrationsverträge für die unterschiedlichen Kategorien von Zuwanderern unterscheiden?

27

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die unterschiedliche sprachliche Kompetenz der Teilnehmer an den Modellprojekten? Welche Bedingungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung an die Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Sprach- und Berufskompetenz der an den Modellprojekten teilnehmenden Spätaussiedler gestellt?

28

Wie soll nach Meinung der Bundesregierung das geplante Gesamtsprachförderkonzept mit dem Integrationsvertrag kompatibel sein, zumal die sozialpädagogische Begleitung im geplanten Gesamtsprachförderkonzept gekürzt werden soll?

29

Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung ein rechtlicher Zusammenhang zwischen den Tests zur Erfolgskontrolle im Rahmen des Gesamtsprachförderkonzeptes und den Vertragspflichten eines Integrationsvertrages hergestellt werden? Welche Kriterien sollen dabei maßgebend sein?

30

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Qualifizierung der so genannten Integrationslotsen? Welche Vorgaben macht die Bundesregierung in Bezug auf die sprachliche und berufliche Qualifizierung dieser Personen? Wer überprüft die Einhaltung dieser Vorgaben?

31

Wird daran gedacht, gezielt Personen mit Erfahrungen im Umgang mit Spätaussiedlern, etwa aus der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, einzusetzen und falls nein, warum nicht?

32

Wird nach Erkenntnissen der Bundesregierung von den Integrationslotsen der Sprachschulen die so genannte Kompetenzanalyse der Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Integrationsvertrag vorgenommen? Welche Ergebnisse liegen hierzu bereits vor?

33

Nach welchen Kriterien wird diese Kompetenzanalyse erstellt? Wie wird dabei die berufliche Ausbildungssituation der Teilnehmer konkret ermittelt?

34

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit berufstätige Mütter mit Kindern bei der Teilnahme an den Integrationsangeboten berücksichtigt werden? Welche Möglichkeiten der besonderen Förderung dieser Zielgruppe beabsichtigt die Bundesregierung zu schaffen?

35

Plant die Bundesregierung die Einrichtung einer „Stiftung für Integration“? Wenn ja, welche finanzielle Grundlage soll diese Stiftung haben? Welche Rolle soll nach Auffassung der Bundesregierung diese Stiftung im Zusammenhang mit dem Integrationsvertrag spielen?

Berlin, den 26. Juni 2001

Wolfgang Bosbach Erwin Marschewski (Recklinghausen) Meinrad Belle Wolfgang Zeitlmann Eva-Maria Kors Georg Janovsky Erika Reinhardt Günter Baumann Dr. Joseph-Theodor Blank Sylvia Bonitz Hartmut Büttner (Schönebeck) Norbert Geis Peter Götz Martin Hohmann Steffen Kampeter Hartmut Koschyk Beatrix Philipp Hans-Peter Repnik Dr. Klaus Rose Anita Schäfer Heinz Schemken Dietmar Schlee Thomas Strobl (Heilbronn) Dr. Hans-Peter Uhl Peter Weiß (Emmendingen) Hans-Otto Wilhelm (Mainz) Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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