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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Schwierigkeiten bei der Einführung des Fahndungscomputernetzes Inpol-Neu (G-SIG: 14012436)

Zeitpunkt der Fertigstellung von INPOL-Neu beim BKA in Wiesbaden, Überprüfung des Projekts durch die Unternehmensberatung KPMG, Fachaufsicht durch das BMI, Funktionsfähigkeit des bisherigen Fahndungssystems INPOL-Aktuell, Einsatzbreite von INPOL-Neu

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

05.12.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/746813. 11. 2001

Schwierigkeiten bei der Einführung des Fahndungscomputernetzes INPOL-Neu

der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Meinrad Belle, Wolfgang Zeitlmann, Günter Baumann, Dr. Joseph-Theodor Blank, Sylvia Bonitz, Hartmut Büttner (Schönebeck), Norbert Geis, Martin Hohmann, Hartmut Koschyk, Beatrix Philipp, Hans-Peter Repnik, Dr. Klaus Rose, Dietmar Schlee, Thomas Strobl (Heilbronn), Dr. Hans-Peter Uhl, Hans-Otto Wilhelm (Mainz) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Seit 1992 bereitet das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden die Entwicklung und Einführung des Fahndungscomputernetzes INPOL-Neu vor. Ziel des Projekts ist es, den Polizeidienststellen des Bundes und der Länder ein modernes und leistungsstarkes Computersystem zur Ermittlung von Personen- und Sachdaten zu bieten.

Trotz des langen Entwicklungszeitraums ist es bisher nicht gelungen, die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems herzustellen.

Erste Testläufe im April 2001 zeigten, dass die Programme noch nicht lauffähig waren und es zu vollständigen Systemabstürzen kam. Die lange und insbesondere in den letzten Jahren schleppende Entwicklung ist mit einer enormen Kostenexplosion verbunden, deren Ende derzeit nicht absehbar ist.

Angesichts der seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA veränderten sicherheitspolitischen Lage der Bundesrepublik Deutschland benötigen die Ermittlungsbehörden mehr denn je ein funktionierendes und modernes Fahndungscomputersystem, um die zahlreichen Hinweise zu verarbeiten.

Das bisherige System INPOL-Aktuell kann dies aufgrund seines Alters und der Datenstruktur kaum noch leisten.

INPOL-Neu oder ein alternatives, adäquates System wird für eine effektive kriminaldienstliche Ermittlung und daneben gerade jetzt aufgrund der aktuellen sicherheitspolitischen Lage zur Unterstützung der nun angelaufenen Rasterfahndung nach terroristischen Extremisten dringend benötigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wann ist mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme von INPOL-Neu zu rechnen?

2

Gibt es die Möglichkeit, um eine effektive Verfolgung von Straftätern zu gewährleisten, auf ein Alternativsystem auszuweichen?

3

Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass INPOL-Neu oder ein vergleichbares Fahndungssystem kurzfristig zur Verfügung gestellt wird?

4

Welcher Zeitraum muss für die Herstellung eines alternativen Fahndungssystems eingeplant werden?

5

Welche Kosten hat die Entwicklung von INPOL-Neu bisher verursacht und wie setzen sich die Kosten zusammen?

6

Ist es richtig, dass bisher über 115 Mio. DM statt der ursprünglich angesetzten 17,4 Mio. DM ausgegeben wurden?

Worauf ist diese exorbitante Kostensteigerung zurückzuführen?

7

Wann hat die Unternehmensberatung KPMG einen Auftrag zur Überprüfung der Einrichtung des Fahndungscomputernetzes INPOL-Neu beim BKA erhalten und wer hat diesen Auftrag erteilt?

8

Warum wurde, wie in der Presse gemeldet, erst im Sommer diesen Jahres die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit der Überprüfung des Gesamtprojektes beauftragt?

9

Welche konkreten Ergebnisse hat der Bundesrechnungshof bei seiner Prüfung über den Kostenaufwand des Gesamtprojekts vorgelegt?

10

Welche Mängel hat der Bundesrechnungshof bei der Prüfung von INPOL- Neu hinsichtlich der Wahrnehmung der Fachaufsicht durch das Bundesministerium des Innern (BMI) festgestellt?

11

Wann wurden ernsthafte Probleme bei INPOL-Neu erkennbar und hätten die aufgetretenen Probleme schon zu einem früheren Entwicklungsstadium während der Testläufe des Programms erkannt und möglicherweise beseitigt werden können?

12

Welche Anforderungen an das Entwicklungsprofil von INPOL-Neu stellte das BMI und welche Auswirkungen haben diese auf das Gesamtprojekt; haben sie zu Verzögerungen geführt?

13

Wer hat als Vertreter des BMI die Entwicklung von INPOL-Neu überwacht und an den Vorbereitungen der Arbeitsgemeinschaft INPOL-Neu/Land (AGIL) im BKA teilgenommen?

14

Wer trägt sowohl beim BKA als auch beim BMI die Verantwortung für das Scheitern des INPOL-Neu-Projekts, das mit einem bedeutenden offenbar unnützen Einsatz von Steuermitteln verbunden war?

15

Ist es richtig, dass für die effektive und schnelle Arbeit mit INPOL-Neu moderne, d. h. leistungsfähigere Personal-Computer angeschafft werden müssen, um den Betrieb der Programme überhaupt zu gewährleisten?

Welche Kosten entstehen für die Anschaffung neuer Personal-Computer im Bund und in den Ländern?

16

Ist die Funktionsfähigkeit des bisherigen Fahndungssystems INPOL- Aktuell noch gewährleistet?

Verfügt das BKA noch über Personal zur Betreuung und Pflege von INPOL-Aktuell?

17

Ist es richtig, dass die INPOL-Aktuell zugrunde liegende Datenbank von der Herstellerfirma nicht weiterentwickelt bzw. durch deren Service unterstützt wird?

Ist es richtig, dass INPOL-Aktuell in einer Computersprache geschrieben wurde, die heute nicht mehr dem technischen Stand entspricht und daher kaum mehr von Experten gepflegt werden kann?

18

Warum wurde erst in diesem Jahr mit der Datenmigration von INPOL- Aktuell zu INPOL-Neu begonnen, wenn bekannt war, dass das System veraltet und nicht mehr zeitgemäß war?

19

Welche Bedeutung hat nach Auffassung der Bundesregierung das System INPOL-Neu bei der angelaufenen Rasterfahndung sowie bei der allgemeinen Kriminalitätsbekämpfung?

20

Kann eine effektive Rasterfahndung nach Terroristen ohne Zeitverluste und ohne erforderliche Mehrarbeiten auch mit dem System INPOL-Aktuell durchgeführt werden?

21

Wird INPOL-Neu auch für die Verarbeitung von Daten aus dem von der Bundesregierung angekündigten Programm zur elektronischen Speicherung von Fingerabdrücken im Visum benötigt?

22

Welche Datenbestände können in dem bisherigen System INPOL-Aktuell zur Rasterfahndung eingesetzt werden und können diese Datenbestände mit Daten anderer öffentlicher Institutionen oder z. B. auch privater Krankenkassen abgeglichen werden?

Berlin, den 13. November 2001

Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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