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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Notwendigkeit bevölkerungsbezogener Krebsregister in allen Bundesländern (G-SIG: 14012431)

Umsetzung der Vorschriften des Krebsregistergesetzes, Finanzierung, Vergleichbarkeit der landesunterschiedlichen Krebsregister

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

22.11.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/741107. 11. 2001

Notwendigkeit bevölkerungsbezogener Krebsregister in allen Bundesländern

der Abgeordneten Detlef Parr, Dr. Dieter Thomae, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dirk Niebel, Dr. Heinrich L. Kolb, Ina Lenke, Klaus Haupt, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Günther Friedrich Nolting, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Krebsregister sind eine unverzichtbare Grundlage für die Bekämpfung von Tumorerkrankungen. Der Deutsche Bundestag hat deshalb ein Krebsregistergesetz verabschiedet, das die Bundesländer zur Errichtung landesbezogener Krebsregister auffordert. Ein epidemiologisches Krebsregister hat die Aufgabe, in einer definierten Bevölkerung Informationen über jeden Fall einer Tumorerkrankung zu dokumentieren. Die gesammelten Daten bilden nicht nur die Grundlage für die Ursachenforschung, sondern sind auch für die Entwicklung von Präventivmaßnahmen bis hin zur Versorgungsplanung unverzichtbar. Trotz der Notwendigkeit, für Forschung, Gesundheitsbehörden, Behandler und Politik auf diese Erkrankungsdaten zurückgreifen zu können, ist es bislang nur in einigen wenigen Bundesländern zur Einrichtung von Krebsregistern gekommen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

1. In welchen Bundesländern sind die Vorschriften des Krebsregistergesetzes, dass jedes Bundesland verpflichtet ist, ein Landeskrebsregister zu verabschieden, umgesetzt?

2. Woran liegt es, dass in einigen Bundesländern in dieser Hinsicht nichts geschehen ist?

3. Hält die Bundesregierung die im Krebsregistergesetz vorgesehenen Anforderungen an ein Krebsregister nach wie vor für sachgerecht und ausreichend?

4. Welche Vorschriften sind in den Ländern, die ein Krebsregistergesetz erlassen haben, bezüglich der Zulässigkeit der Meldung (Meldepflicht, Melderecht), der Einwilligung der Betroffenen (Einwilligung vor einer Meldung, Information nach einer Meldung) und der Flächendeckung getroffen worden?

5. Wie groß ist bis heute der Anteil derjenigen Krebspatienten, gemessen an allen Krebspatienten innerhalb eines Landes, der dem jeweiligen Landeskrebsregister zur Kenntnis gebracht wird?

6. Wie groß ist der Anteil der Bevölkerung eines jeden Landes, der in der Region des Landeskrebsregisters wohnt?

7. Gibt es einen Zeitplan zur Erreichung der Flächendeckung in den Ländern?

8. Wie werden bei der Definition der Fläche einer Krebsregister-Region industrielle Gebiete, Großflughäfen, Kernkraftwerke und ländlicher Raum berücksichtigt?

9. In welcher Form und Größenordnung ist die Bundesregierung an der Finanzierung der bevölkerungsbezogenen Krebsregister beteiligt?

10. Welche Maßnahmen wurden eingeleitet, um die Vergleichbarkeit der in den landesunterschiedlichen Krebsregistern erfassten Personen- und Krankheitsdaten sicherzustellen und sie für regional übergreifende epidemiologische Auswertungen verfügbar zu machen?

Fragen10

1

In welchen Bundesländern sind die Vorschriften des Krebsregistergesetzes, dass jedes Bundesland verpflichtet ist, ein Landeskrebsregister zu verabschieden, umgesetzt?

2

Woran liegt es, dass in einigen Bundesländern in dieser Hinsicht nichts geschehen ist?

3

Hält die Bundesregierung die im Krebsregistergesetz vorgesehenen Anforderungen an ein Krebsregister nach wie vor für sachgerecht und ausreichend?

4

Welche Vorschriften sind in den Ländern, die ein Krebsregistergesetz erlassen haben, bezüglich der Zulässigkeit der Meldung (Meldepflicht, Melderecht), der Einwilligung der Betroffenen (Einwilligung vor einer Meldung, Information nach einer Meldung) und der Flächendeckung getroffen worden?

5

Wie groß ist bis heute der Anteil derjenigen Krebspatienten, gemessen an allen Krebspatienten innerhalb eines Landes, der dem jeweiligen Landeskrebsregister zur Kenntnis gebracht wird?

6

Wie groß ist der Anteil der Bevölkerung eines jeden Landes, der in der Region des Landeskrebsregisters wohnt?

7

Gibt es einen Zeitplan zur Erreichung der Flächendeckung in den Ländern?

8

Wie werden bei der Definition der Fläche einer Krebsregister-Region industrielle Gebiete, Großflughäfen, Kernkraftwerke und ländlicher Raum berücksichtigt?

9

In welcher Form und Größenordnung ist die Bundesregierung an der Finanzierung der bevölkerungsbezogenen Krebsregister beteiligt?

10

Welche Maßnahmen wurden eingeleitet, um die Vergleichbarkeit der in den landesunterschiedlichen Krebsregistern erfassten Personen- und Krankheitsdaten sicherzustellen und sie für regional übergreifende epidemiologische Auswertungen verfügbar zu machen?

Berlin, den 7. November 2001

Detlef Parr Dr. Dieter Thomae Dr. Irmgard Schwaetzer Dirk Niebel Dr. Heinrich L. Kolb Ina Lenke Klaus Haupt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Jörg van Essen Ulrike Flach Paul K. Friedhoff Hans-Michael Goldmann Joachim Günther (Plauen) Dr. Karlheinz Guttmacher Ulrich Heinrich Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Günther Friedrich Nolting Marita Sehn Dr. Hermann Otto Solms Carl-Ludwig Thiele Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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