BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Aufklärungsversuche der Bundesregierung und juristische Ermittlungen im Fall einer 1998 in der Türkei getöteten deutschen Staatsangehörigen (G-SIG: 14013022)

Todesumstände einer deutschen Staatsangehörigen in der Türkei im Oktober 1998, Ermittlungsverfahren türkischer Behörden, Vorwürfe einer internationalen Untersuchungskommission gegen das türkische Militär, Klage der Bundesregierung gegen türkische Sicherheitskräfte vor Europäischen Gerichten

Fraktion

PDS

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

29.08.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/985812. 08. 2002

Aufklärungsversuche der Bundesregierung und juristische Ermittlungen im Fall einer 1998 in der Türkei getöteten deutschen Staatsangehörigen

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Die Festnahme und Erschießung der deutschen Staatsangehörigen und Mitglied der PKK-Guerilla, A. W., beschäftigt seit längerem die Öffentlichkeit und auch die deutsche und türkische Justiz. Nach diesen Berichten wurde A. W. am 23. Oktober 1998 in der Nähe des Dorfes Keles im Kreis Catal bei Van im Rahmen einer Operation der türkischen Sicherheitskräfte gegen die PKK-Guerilla festgenommen und später erschossen aufgefunden.

Eine „Internationale unabhängige Untersuchungskommission“ (IUK), die nach Bekanntwerden dieser Nachrichten in München von Angehörigen sowie Freundinnen und Freunden der Getöteten gebildet wurde, legte später eine umfangreiche Dokumentation ihrer Recherchen vor.

Darin wird u. a. ein Bericht des „Kurdish Observer“ vom 19. Januar 2000 dokumentiert. Danach hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main Ermittlungen wegen des Todes von A. W. aufgenommen. Sodann werden in diesem Bericht Aussagen von vier der bei der Operation im Oktober 1998 festgenommenen Guerilleros gegenüber der IUK zitiert: „Vier der sieben überlebenden Guerilleros haben gegenüber der IUK Folgendes ausgesagt: ‚Die Guerilleros verbargen sich während der Operation in einer Höhle. Soldaten umstellten die Höhle und warfen eine Handgranate hinein. Deshalb verließen einige ihrer Freunde die Höhle, sie wurden von den Soldaten umstellt. Eine, [A. W.], hielt keine Waffe in der Hand, als sie die Höhle verließ. Sie sprach mit dem Kommandanten (…), eine halbe Stunde später wurde sie hingerichtet. (…) ‚Her breasts were cut and her body was covered with bullet holes.‘ (Deutsch: Ihre Brüste waren abgeschnitten und ihr Körper war voller Schusswunden).‘“ An anderer Stelle in der Dokumentation wird berichtet, die Tote sei, als sie später gefunden wurde, nur noch mit Unterwäsche bekleidet gewesen. Nach der Festnahme der deutschen Staatsangehörigen E. J. habe es, so an anderer Stelle der Dokumentation, bei den türkischen Streitkräften einen Befehl gegeben, alle Ausländer, die festgenommen würden, umzubringen.

Am 25. September 2000 reichte die türkische Anwältin und Menschenrechtlerin Eren Keskin im Auftrag der Mutter von A. W. bei der Staatsanwaltschaft Istanbul Strafanzeige gegen die an der Operation beteiligten Sicherheitskräfte und Verantwortlichen ein. Die Anzeige erfolgte u. a. wegen Verstoßes gegen § 248, 450/3 des türkischen Strafgesetzbuches und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Im April 2000 hatte Eren Keskin bereits ein Schreiben des türkischen Innenministers Saadet Tantan auf eine Anfrage von ihr vom Januar 2000 erhalten. Darin hatte der Innenminister die Festnahme von drei Kombattanten bestätigt, die in Berichten der PKK über diese Auseinandersetzung namentlich genannt worden waren.

Im Februar 2001 erhielt die IUK nach eigenen Angaben Auszüge aus den Akten des Staatssicherheitsgerichts in Van zu den Ermittlungsverfahren gegen die im Schreiben des Innenministers an Eren Keskin genannten Festgenommenen. Die Vernehmungsprotokolle, Gerichtsbeschlüsse und Autopsieberichte bestätigen nach Angaben der IUK im Wesentlichen deren vorherige Ergebnisse.

Im März 2001 unterrichtete die IUK das Auswärtige Amt und die Staatsanwaltschaft in Frankfurt über diese Ergebnisse und Dokumente.

Am 4. Mai 2002 hat nun die Staatsanwaltschaft in Catak die Ermittlungen wegen des Todes der deutschen Staatsangehörigen abgeschlossen. Nach ihren Ermittlungen sei kein „Militanter der PKK“ lebend festgenommen und dann ermordet worden. Die Zeitung „Yedinci Gündem“ (4. Mai 2002) zitiert in diesem Zusammenhang die Rechtsanwältin Eren Keskin mit der Aussage: „Wir haben der Staatsanwaltschaft Informationen über den Ort, an dem A. W. begraben ist, gegeben. Entsprechend den Zeugenaussagen haben wir gefordert, dass das Grab geöffnet wird. Die Staatsanwaltschaft hat unsere Forderung jedoch nicht beachtet und das Verfahren eingestellt. Obwohl wir den Ort des Grabes kennen, wurde ohne das Grab zu öffnen auf Einstellung entschieden.“ Eren Keskin habe gegen die Einstellung der Ermittlungen Widerspruch eingelegt (zitiert nach: Kurdistan-Rundbrief Nr. 2, 15. Mai 2002).

Auch die „Menschenrechtsstiftung der Türkei“ (TIHV) berichtet in ihrem Menschenrechtsbericht für Mai 2002 über die Einstellung der Ermittlungen und den Widerspruch von Eren Keskin dagegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche heutigen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die genauen Umstände des Todes von A. W. im Oktober 1998?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Einstellungsentscheidung der türkischen Staatsanwaltschaft und wie wird darin die Einstellung der Ermittlungen begründet?

3

Welche juristischen, politischen und diplomatischen Schritte will die Bundesregierung nun ergreifen, um eine weitere Aufklärung des Todes von A. W. und eine Bestrafung der Schuldigen zu erreichen?

4

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Stand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main in dieser Angelegenheit?

5

Erwägt die Bundesregierung angesichts der vorliegenden Ermittlungsergebnisse der Internationalen Untersuchungskommission (IUK) und der darin gegen die türkischen Sicherheitskräfte erhobenen Vorwürfe eine Klage vor Europäischen Gerichten, z. B. wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention?

Wenn ja, wann soll diese Klage eingereicht werden?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 7. August 2002

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen