Reaktionen der Bundesregierung auf die Äußerungen eines führenden Repräsentanten des „Bundes der Vertriebenen“ über die Opfer in Auschwitz
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Am 9. November 2001 hielt der Thüringer „Bund der Vertriebenen“ (BdV) in der Arnstädter Stadthalle seinen 9. Verbandstag ab. Schon die Auswahl dieses historischen Datums, des Tag des Gedenkens an die verbrecherische Reichspogromnacht, wurde von verschiedenen politischen Kreisen Arnstadts als Provokation aufgefasst.
Der Thüringer Vorsitzende des BdV, Dr. Paul Latussek, Mitglied des Bundesvorstandes des BdV, Dozent an der Technischen Universität Ilmenau und Mitglied des Bundesvertriebenenbeirates des Bundesministeriums des Innern (BMI), hielt eine Rede vor den Delegierten.
Nach Presseberichten erklärte er dabei wörtlich: „Noch verhindern die Wolken einer bewusst betriebenen einseitigen Kollektivschuldzuweisung gegenüber unserem Volke den klaren Blick zur Beurteilung der Verbrechen in der jüngeren europäischen Geschichte und über die Kriegsschuld in den Kriegen des vergangenen Jahrhunderts. Dies wird sich bald verändern, da die Lügen über Katyn, Jedwabne und die Aussagen über die Opfer in Auschwitz und anderes nicht mehr länger zu halten sind. In Auschwitz gab es offensichtlich keine sechs Millionen Opfer, sondern, wie ich in Polen erfahren habe, sind 930 000 nachgewiesen.“ (Quelle: Rheinische Post Online, 12. November 2001).
Auf der Homepage des BdV-Landesverbands Thüringen hat Dr. Paul Latussek zu diesen Vorwürfen folgende „Gegendarstellung“ veröffentlicht. Die Zitate seien sinnentstellend und falsch. In Wirklichkeit habe er gesagt: „Die Lügen über Katyn, Jedwabne und die Aussagen über die Opfer in Auschwitz u. a. sind nicht länger zu halten. In Auschwitz gab es offensichtlich keine sechs Millionen Opfer, sondern, wie ich in Polen erfahren habe, sind 930 000 nachgewiesen. Dabei geht es nicht um eine Relativierung des Verbrechens, sondern um die geschichtliche Wahrheit. Sie kennen meine Einstellung, dass jedes Opfer eines Verbrechens eines zuviel ist.“
Selbst diese Erklärung stellt bereits eine ungeheuerliche Bagatellisierung des Holocaust dar. Auf diesem „Verbandstag“ wurde Dr. Paul Latussek nach seiner Rede dennoch mit 97,4 % der Stimmen der Delegierten erneut zum Vorsitzenden des Verbandes des Thüringer BdV gewählt. Lediglich die Vertreter aus Sömmerda und Nordhausen verweigerten ihm die Zustimmung (Quelle: Thüringer Allgemeine, 15. November 2001).
In der Folge protestierten zahlreiche Personen, Verbände und Einrichtungen gegen diese Bagatellisierung des Holocausts, darunter die Jüdische Gemeinde Thüringens (Rheinische Post Online, 12. November 2001), die Präsidentin des Thüringer Landtags (Freies Wort, 13. November 2001), die Sprecherin der Gedenkstätte Buchenwald und des Auschwitz-Komitees (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12. November 2001).
Der Deutsche Bundestag hat erst kürzlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PDS einen Antrag gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt (Bundestagsdrucksache 14/5456) verabschiedet. Darin wird entschlossenes politisches Handeln gegen jede rechtsradikale Propaganda auch durch staatliche Ebenen gefordert.
Außerdem wird gefordert, „[…] die sozialen, politischen und gesellschaftlichen Bedingungen, die Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt begünstigen, zu verändern“. In der Entschließung heißt es weiter, „[…] dass Rechtsextremen und Neonazis in öffentlich finanzierten Einrichtungen keine Räume und Infrastruktur für ihre Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden, […]“. In Punkt 15 des Beschlusses heißt es, schließlich, „[…] dass keine Zuschüsse von Bundesbehörden und -institutionen an Organisationen, Stiftungen und Verlage gewährt werden, die rechtsextremes Gedankengut fördern oder verbreiten bzw. organisierten Rechtsextremismus in den eigenen Reihen dulden; […]“.
Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat inzwischen gegen Dr. Paul Latussek wegen Verdachts des Straftatbestandes der Volksverhetzung Ermittlungen aufgenommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Sind der Bundesregierung die oben genannten Ausführungen des BdV-Vorstandsmitglieds Dr. Paul Latussek auf der oben genannten Tagung und seine spätere „Gegendarstellung“ bekannt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem dargestellten Sachverhalt?
Wie bewertet die Bundesregierung diese oben zitierten Äußerungen eines führenden Repräsentanten des BdV?
Welche Funktionen hat Dr. Paul Latussek nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im BdV und anderen Verbänden und Einrichtungen der Vertriebenen?
Gehört Dr. Paul Latussek noch immer dem beratenden Gremium des BMI für Vertriebenenfragen, dem Bundesvertriebenenbeirat, an?
Wenn ja, welche Schritte plant die Bundesregierung, um die Mitgliedschaft Dr. Paul Latusseks in diesem Beirat zu beenden?
Erwägt die Bundesregierung rechtliche Schritte aufgrund dieser Äußerungen gegen Dr. Paul Latussek als Dozent an der TU Ilmenau oder sind ihr entsprechende Schritte der thüringer Landesregierung bekannt?
Erwägt die Bundesregierung angesichts dieses Vorfalls Maßnahmen gegen den Landesverband Thüringen des BdV oder den BdV (Sperre oder Rückforderung öffentlicher Mittel, Verweigerung der Bereitstellung öffentlicher Räume, Warnung im Verfassungsschutzbericht des Bundes vor diesen Organisationen o. Ä.)?
Wenn ja, welche Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung angesichts dieser Äußerung eines führenden Repräsentanten des BdV in Befolgung des eingangs genannten Beschlusses des Deutschen Bundestags gegen Rechtsextremismus nunmehr die öffentliche Finanzierung des BdV und mit ihm verbundene Organisationen und Einrichtungen beenden?
Wenn ja, wann soll das geschehen?
Wenn nein, warum nicht?