Reform des Transsexuellengesetzes
der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Im Oktober vergangenen Jahres bat das Bundesministerium des Innern (BMI) als das innerhalb der Bundesregierung für das Transsexuellengesetz (TSG) zuständige Ministerium Verbände der Betroffenen und der in Transsexuellenverfahren tätigen Sachverständigen um Stellungnahme zu den Erfahrungen mit dem 1980 in Kraft getretenen TSG. Des Weiteren liegt die Information vor, dass das Bundesministerium der Justiz (BMJ) bei den Gerichten eine Anfrage über die Rechtspraxis im Vollzug des TSG durchgeführt hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Verbände von Betroffenen sowie in Transsexuellenverfahren tätigen Sachverständigen bzw. Einzelpersonen wurden um Stellungnahme zum Fragenkatalog des BMI gebeten?
Welches sind aus der Sicht der Betroffenen die Hauptkritikpunkte am TSG und der darauf beruhenden rechtlichen und medizinischen Praxis?
Welches sind aus der Sicht der am Verfahren beteiligten Sachverständigen die Hauptkritikpunkte am TSG und der darauf beruhenden rechtlichen und medizinischen Praxis?
Was sind die Ergebnisse der Befragung der Gerichte zur Rechtspraxis im Vollzug des TSG?
Hält die Bundesregierung eine Reform des TSG für erforderlich? Wenn nein, warum nicht?
Welches sind nach Auffassung der Bundesregierung die Eckpunkte einer Reform des TSG?
Wann ist mit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes durch die Bundesregierung zu rechnen?
In welcher Weise will die Bundesregierung die weitere Einbeziehung der Betroffenen und ihrer Interessenvertretungen in die Reform des TSG sicherstellen?