Gefährdung durch Kinderspielzeug und beabsichtigte Maßnahmen der Bundesregierung
der Abgeordneten Karin Binder, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die in jüngster Zeit aufgetretenen Rückrufaktionen bei Kinderspielzeug haben gravierende Sicherheitslücken offenbart. Die meisten der unsicheren Produkte waren in Europa mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet und wurden millionenfach verkauft.
Die CE-Kennzeichnung sagt den Verbraucherinnen und Verbrauchern nichts über die Qualität der Produkte. Dadurch, dass viele Menschen die CE-Kennzeichnung mit einer amtlichen Zulassung oder unabhängigen Sicherheitsüberprüfung verwechseln, profitieren gerade gewissenlose Hersteller, die die CE-Kennzeichnung auf gefährlichen Produkten anbringen.
Mit der derzeitigen Organisationsstruktur der Marktüberwachung lässt sich das Inverkehrbringen unsicherer Produkte nicht verhindern. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden folglich in diesem sensiblen Konsumbereich nicht wirkungsvoll gegen Fahrlässigkeit, Irrtum oder Missbrauch seitens der Hersteller oder Händler geschützt.
Die Konferenz der Verbraucherschutzminister der Länder (VSMK) hat die Bundesregierung am 13./14. September 2007 aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das bewährte deutsche GS-Zeichen erhalten bleibt. Weiterhin wurde die Bundesregierung gebeten, sich bei der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, dass das CE-Zeichen künftig nur angebracht werden darf, wenn die strengen Anforderungen inhaltlich und im Verfahren nicht unterschritten werden, nach denen das GS-Zeichen zuerkannt werden kann (CE+ nach dem Vorbild GS).
Die Kommissarin für Verbraucherschutz, Meglena Kuneva, hat am 22. November 2007 die Bestandsaufnahme der Europäischen Kommission zur Produktsicherheit vorgestellt. Sie fordert von der Industrie u. a. eine lückenlose Untersuchung der Sicherheitskontrollen vom Hersteller bis zum Verkäufer von Spielzeug. Weiterhin müsse gewährleistet sein, dass ein Produkt eindeutig bis zum Hersteller zurückverfolgt werden kann. Die Kommissarin regte eine gemeinsame Arbeitsgruppe an, die auf dem chinesischen Markt entsprechende Überwachungsmechanismen einführen und durchsetzen könnte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie beurteilt die Bundesregierung die von der Kommissarin für Verbraucherschutz, Meglena Kuneva, im Rahmen der Bestandsaufnahme vorgestellten Forderungen zur Erhöhung der Produktsicherheit?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass in den aufgezählten Bereichen besonderer Handlungsbedarf besteht, und wie begründet sie dies?
Gibt es weitere Bereiche und Maßnahmen, die nach Einschätzung der Bundesregierung zur Erhöhung der Produktsicherheit erforderlich sind?
Falls ja, um welche handelt es sich im Einzelnen, und wie lautet die Begründung dafür?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe, die zur Verschiebung der Überarbeitung der aus dem Jahr 1988 stammenden EU-Spielzeugrichtlinie auf Frühling 2008 führten?
Welche inhaltlichen Vorschläge hat die Bundesregierung zur Überarbeitung der Richtlinie?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Verbesserung der Spielzeugrichtlinie voranzutreiben?
Welche Schritte sind aus Sicht der Bundesregierung hin zu einem funktionierenden Kontrollsystem nötig, und wie trägt sie dazu bei, dass kein Glied in der Kette versagt: vom Produzenten über den Importeur, den Groß- und Einzelhändler bis zu den staatlichen Überwachungsstellen?
Welche konkreten Schlussfolgerungen zur Vorbereitung des Gipfeltreffens der EU und China am 28. November 2007 wurden aus der Bestandsaufnahme der Stärken und Schwächen der aktuellen Mechanismen zur Gewährleistung der Produktsicherheit gezogen?
Welche dieser Schlussfolgerungen betreffen auch das Handeln der Bundesregierung?
Wie und wann will sie diese Schlussfolgerungen umsetzen?
Was hat das Treffen der Europäischen Kommission mit den nationalen Aufsichtsbehörden Anfang Oktober 2007 konkret ergeben?
Welche Marktüberwachungsmechanismen in anderen EU-Mitgliedstaaten haben sich nach Meinung der Bundesregierung gut bewährt?
Können diese auch für die Bundesrepublik Deutschland zum Vorbild genommen werden, und wie lauten im Einzelnen die Begründungen dafür?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur besseren Verzahnung der unternehmerischen und der staatlichen Kontrollsysteme in der Kette von der Entwicklung bzw. Warenbestellung bis hin zum Vertrieb an die Verbraucherinnen und Verbraucher?
Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung als geeignet an, um eine bessere Rückverfolgbarkeit von Produkten bis zum Hersteller zu gewährleisten?
Wie will die Bundesregierung die von der EU-Kommissarin angeregte Gründung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe und deren Arbeit unterstützen, um auf dem chinesischen Markt entsprechende Überwachungsmechanismen besser einführen und durchsetzen zu können?
Gibt es entsprechende Pläne auch für andere Erzeugerländer, und welche sind dies im Einzelnen?
Wie begründet sich dies?
Welche konkreten Schritte in Bezug auf die VSMK-Beschlüsse vom 13./14. September 2007 hat die Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt unternommen?
Hat die Bundesregierung entsprechend den VSMK-Beschlüssen Gespräche mit der betroffenen Wirtschaft und ihren Verbänden geführt?
Wenn ja, wann und mit welchen Beteiligten haben solche Gespräche stattgefunden, und welche Zusagen und Zeitpläne gibt es?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Tonnen Spielzeug, die in der Regel mit den Kindermenüs bei großen Fastfoodketten ausgegeben werden, werden durch diese Kindermenüs auf den deutschen Markt geschwemmt?
Werden auch diese Produkte entsprechend kontrolliert, und wie werden die Kontrollen qualitativ und quantitativ durchgeführt?
Gab es bei diesen Artikeln bereits Beanstandungen bezüglich der Gefährdungspotenziale für Kinder?