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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zusammenlegung von Arbeitsagenturen und ihre Auswirkung auf Arbeitslose und Beschäftigte

<span>Situation im Saarland, andere Regionen mit erfolgter bzw. geplanter Zusammenlegung, Begründung, künftige Organisationsstrukturen sowie Aufgaben und Zuständigkeiten, Auswirkungen auf Qualität der Betreuung, Arbeitsvermittlung und Kundennähe sowie Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, Personalabbau, Personalkonzept der BA, Einbeziehung von und Auswirkungen auf die Beschäftigtenvertretungen</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

18.12.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/738530. 11. 2007

Zusammenlegung von Arbeitsagenturen und ihre Auswirkung auf Arbeitslose und Beschäftigte

der Abgeordneten Katrin Kunert, Sabine Zimmermann, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Pressemeldungen zufolge wurden im Bereich der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg mehrere Arbeitsagenturen zusammengelegt. Gründe für die Neuorganisation werden nicht genannt. Offen ist auch, welche Konsequenzen sich daraus für die Vermittlung und Betreuung der Arbeitslosen ergeben. Die Beschäftigtenvertretungen befürchten negative Auswirkungen auch auf ihre Arbeit. Dies bekunden sie in einem offenen Brief an den Hauptpersonalrat der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Trifft es zu, dass es ab 1. Januar 2008 im Saarland nur noch eine Agentur für Arbeit geben wird, und wenn ja, warum?

2

Wie viele Arbeitsagenturen hat es bis zum 31. Dezember 2007 im Saarland gegeben?

3

In welchen weiteren Regionen erfolgte bereits 2007 eine Zusammenlegung von Arbeitsagenturen?

4

Gibt es Überlegungen der Bundesagentur für Arbeit, in weiteren Regionen Arbeitsagenturen zusammenzulegen?

Wenn ja, warum, und nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Regionen?

5

Gibt es Regionen, in denen Arbeitsagenturen nicht zusammengelegt werden, und wenn ja, warum nicht?

6

Werden nur einzelne Leistungsbereiche der Agenturen für Arbeit zentralisiert oder ganze Arbeitsagenturen zusammengelegt?

7

Wird es in den Regionen, aus denen sich die Arbeitsagenturen zurückziehen, noch Außenstellen geben?

8

Trifft es zu, dass – wenn es Außenstellen geben soll – diese nur noch für die Annahme von Arbeitslosengeldanträgen zuständig sein sollen und nicht mehr für mündliche und schriftliche Auskünfte zur Verfügung stehen?

Wenn ja, könnte diese Aufgabe nicht auch von den örtlichen Behörden übernommen werden?

Wenn nein, welche Aufgaben werden diese Außenstellen wahrnehmen?

9

Wie wird mit einer geringeren Anzahl von Agenturen gewährleistet, dass die Aufgaben in gleicher Qualität weitergeführt werden?

Welche Auswirkungen hat die Reduzierung der Anzahl von Agenturen auf die Qualität der Betreuung und Vermittlung von Arbeitslosen sowie auf die Kundennähe?

10

Wie bewertet die BA den Rückzug aus der Fläche, insbesondere für strukturschwache Regionen in Ostdeutschland?

11

Inwieweit kann regionalen Besonderheiten beim Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente Rechnung getragen werden, wenn die durch die Agentur zu verantwortenden Regionen immer größer werden?

12

Wird es im Zuge der Zusammenlegung von Agenturen einen Personalabbau geben, und wenn ja, in welchen Dimensionen (bitte Anzahl der Beschäftigten vor und nach der Zusammenlegung der Agenturen darstellen)?

13

Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Personalkonzept der BA für den Bereich Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)?

14

Auf welche Art und Weise werden die Personalräte in den Entscheidungsprozess einbezogen, und wie erfolgte die Beteiligung?

15

Welche Auswirkungen hat die Zusammenlegung der Arbeitsagenturen auf die Arbeit der Beschäftigtenvertretungen?

Wie tritt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang folgenden Befürchtungen entgegen: „Es sinken die Möglichkeiten für Beschäftigtenvertretungen, in Sachfragen ihren ‚Blickwinkel‘ gegenüber Mitgliedern der Selbstverwaltung vorzutragen“?

Berlin, den 28. November 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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