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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Transport eines Reaktordruckbehälters aus dem Kernkraftwerk Rheinsberg in das Zwischenlager Nord

<span>Hintergründe des Transports über drei baufällige Eisenbahnbrücken: Genehmigung und Sicherungsmaßnahmen, vorliegende technische Informationen, Nutzungsbeschränkungen und Konsequenzen, geplante Baumaßnahmen</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

19.12.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/739130. 11. 2007

Transport eines Reaktordruckbehälters aus dem Kernkraftwerk Rheinsberg in das Zwischenlager Nord

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Hans-Kurt Hill, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Dr. Dagmar Enkelmann, Diana Golze, Lutz Heilmann, Katrin Kunert, Michael Leutert, Ulla Lötzer, Dorothee Menzner, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 30. Oktober 2007 wurde der Reaktordruckbehälter aus dem im Abbau befindlichen Atomkraftwerk Rheinsberg, nördlich von Berlin in Brandenburg, über den Schienenweg in das Zwischenlager Nord bei Greifswald-Lubmin transportiert.

Am 26. Oktober 2007 zitierte die „Märkische Allgemeine Zeitung“ unter der Überschrift „180 Tonnen rollen über baufällige Brücken“ die Aussage des Amtsdirektors von Lindow (Land Brandenburg, Landkreis Ostprignitz-Ruppin), Peter Hortig: „Persönlich versteht der Verwaltungschef nicht, warum der verstrahlte, 180 Tonnen schwere Reaktor samt Hülle des stillgelegten Kernkraftwerks unbedingt jetzt über drei baufällige Eisenbahnbrücken rollen muss. Die Brücken sind so marode, dass selbst leichte Nahverkehrstriebwagen nur noch im Schritttempo darüberfahren dürfen.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Auf welcher Grundlage wurden im Zusammenhang mit der Genehmigung dieses Transports durch das Bundesamt für Strahlenschutz welche Sicherungsmaßnahmen verfügt, bzw. gab es im Zusammenhang mit diesem Transport direkte oder indirekte Weisungen an dieses Amt oder seinen Leiter?

2

Wann hatte die Bundesregierung Kenntnis über Beschränkungen der statischen Belastbarkeit von Eisenbahnbrücken im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, über die der Transport des Reaktordruckgefäßes aus dem ehemaligen Kernkraftwerk Rheinsberg am 30. Oktober 2007 erfolgen sollte, und welche genauen technischen Informationen lagen ihr dazu vor?

3

Welche Nutzungsbeschränkungen gab es für den Schienenpersonen- bzw. Güterverkehr über diese Eisenbahnbrücken zum Zeitpunkt des Transports, und mit welcher Begründung bzw. von wem wurden diese wann veranlasst?

4

Wann wurden durch wen und mit welchem Ergebnis die Konsequenzen aus diesen Nutzungsbeschränkungen für den Druckbehältertransport geprüft?

5

Wann und auf welchem Wege wurden Zeitpunkt und Route des Transports des Reaktordruckbehälters den örtlichen Behörden und der Öffentlichkeit bekanntgegeben?

6

Welche Baumaßnahmen sind zurzeit bei diesen Eisenbahnbrücken geplant, und welche Kosten entstehen dabei?

7

Welche Maßnahmen zur Absicherung des Transports des Reaktordruckbehälters über diese Brücken wurden wann, aus welchem Grund, seitens welcher Behörden geplant, veranlasst oder/und selbst durchgeführt?

8

Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt über Kontrollen der statischen Belastbarkeit der fraglichen Brücken durch die Deutsche Bahn AG im Zusammenhang mit dem Transport und über die jeweiligen Ergebnisse?

9

In welcher Höhe sind dem Bund bzw. der Deutschen Bahn AG aufgrund der für den Transport erforderlichen Streckenertüchtigung Kosten entstanden?

10

Aus welchen Gründen war eine zeitliche Verschiebung des Transports nicht möglich?

Berlin, den 28. November 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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