Verschärfte Kontrollen vor der Erteilung von Visa bei Staatsangehörigen bestimmter Länder
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Pressemeldungen zufolge (unter anderem DER SPIEGEL, 3. Juni 2002) hat das Bundesministerium des Innern in Absprache mit dem Auswärtigen Amt eine Liste von 22 Staaten aufgestellt, deren Bürgerinnen und Bürger künftig nur nach besonderen Überprüfungen ein Visum für die Bundesrepublik Deutschland erhalten sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Auf welcher Rechtsgrundlage ist diese Liste erstellt worden?
In welcher Form – Erlass, Verwaltungsvorschrift, Verordnung usw. – ist die Liste welchen Behörden bekannt gemacht worden?
Welche Staaten werden auf der Liste aufgeführt (bitte vollständige Angaben)?
Aus welchen Gründen werden diese Staaten ausgeführt (bitte für jeden Staat gesondert begründen)?
Welche besonderen Überprüfungen von Antragstellern sind vor Erteilung eines Visums für die Bundesrepublik Deutschland vorgesehen? Wer soll jeweils diese Überprüfungen vornehmen?
Welche Rechtsmittel sind gegen die Verweigerung eines Visums nach abgeschlossener Überprüfung gegeben? Wie werden die Antragsteller über die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, informiert?