Beurteilung des „Witikobundes“ und des „Witikobriefes“ durch die Bundesregierung
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Bundesregierung wurde bereits in der 13. Legislaturperiode im Rahmen einiger Kleiner Anfragen zu verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen über den Antisemitismus und Rechtsextremismus des „Witikobundes“ um Auskunft gebeten.
Dabei wurden trotz konkreter Hinweise und Schilderung der von der damaligen Gruppe der PDS als rechtsextremistisch, revanchistisch, geschichtsrevisionistisch und antisemitisch bewerteten Bestrebungen und Bezüge vieler Autoren im „Witikobrief“ keinerlei Konsequenzen gezogen. Dagegen hieß es lapidar, dass keine eindeutigen Erkenntnisse vorlägen. Hinzugefügt hat die Bundesregierung damals, dass „laufend geprüft“ werde, ob „sich solche Erkenntnisse verdichten“. Zur Neubewertung soll daher auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der damaligen Gruppe der PDS in den Bundestagsdrucksachen 13/1461, 13/1483, 13/2020 verwiesen werden. Es sollte betont werden, dass an der Aktualität dieser damaligen Beurteilungen heute keinerlei Abstriche zu machen sind.
Die heutige Verbandspolitik, Öffentlichkeitsarbeit und personelle Struktur unterstreicht weiterhin den Vorwurf der rechtsextremen Durchsetzung des „Witikobundes“.
Nachdem der Vertriebenenverband „Landsmannschaft Ostpreußen“ seine eigene Jugendorganisation, die „Junge Landsmannschaft Ostpreußen“, wegen rechtsextremistischer Umtriebe am 29. Januar 2000 ausschloss, referierte der Bundesvorsitzende des „Witikobundes“ H. R. Ü. beim Bundestreffen der „Jungen Landsmannschaft Ostpreußen“ in Thüringen vom 17. bis 19. November 2000. Auf der Homepage der „Jungen Landsmannschaft Ostpreußen Mecklenburg-Vorpommern“ (JLO) ist zu lesen:
- „Die JLO wird auch künftig mit Nachdruck für die Interessen Ostpreußens, aber auch anderer deutscher Vertreibungsgebiete und der ihnen entstammenden Menschen eintreten. Da wir den Ausgang unseres Ringens um das Vertrauen der Delegierten der Ostpreußischen Landesvertretung nicht absehen können, haben wir in weiser Voraussicht – vorbehaltlich der Zustimmung der JLO- Bundesversammlung – ein Kooperationsabkommen mit dem in der sudetendeutschen Volksgruppe wurzelnden und unter dem Dach der Sudetendeutschen Landsmannschaft wirkenden Witikobund e.V. geschlossen.“ (Quelle: http://www.jlomeckpomm.de/)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Hat die Bundesregierung, basierend auf dem genannten Material der Kleinen Anfragen, inzwischen eine Neubewertung über die Aktivitäten des „Witikobundes“ vorgenommen, und wenn ja, wie sieht diese aus?
Werden Ausgaben des „Witikobriefes“ vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auf Anhaltspunkte für rechtsextreme Bestrebungen ausgewertet, und wenn ja,
a) seit wann und
b) zu welchen Ergebnissen ist man dabei bisher gekommen?
Welche Voraussetzungen müssen nach den §§ 3 und 4 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) gegeben sein, um den „Witikobund“ beobachten zu dürfen, und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass diese Schwelle für diese Beobachtungen niedrig gesetzt ist?
Würde es schon ausreichen, wenn aus dem „Witikobund“ bzw. seiner Zeitung dem „Witikobrief“ häufig und immer wieder Äußerungen und Verhaltensweisen bekannt würden, die dem Anschein nach gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind?
Hat die Bundesregierung neue verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse hinsichtlich der Aktivitäten des „Witikobundes“, und wenn ja, welche?
Ist der „Witikobund e. V.“ aus Mitteln des Bundeshaushaltes (ggf. auch über die Bundeszentrale für politische Bildung, den Bund der Vertriebenen, die Sudetendeutsche Landsmannschaft oder Einrichtungen der Vertriebenenverbände) seit 1995 bezuschusst worden (bitte detailliert nach Jahren und Aktivitäten auflisten)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob NS-Verbrechen durch Autoren des „Witikobriefes“ geleugnet oder relativiert wurden, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die rechtsextreme Propagandaformel der „Kriegsschuldlüge“ durch den „Witikobund“ und den „Witikobrief“ verbreitet wird bzw. wurde, und wenn ja, welche?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung antisemitische Äußerungen durch den „Witikobrief“?
Welche verfassungsschutzrelevanten Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine Zusammenarbeit bzw. einen Kontakt zwischen dem „Witikobund“ und rechtsextremen Parteien bzw. Verbänden?
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Zusammenarbeit zwischen dem „Witikobund“ und der „Jungen Landsmannschaft Ostpreußen“?
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine tatsächliche oder versuchte Durchdringung des „Witikobundes“ durch Mitglieder der NPD?
Welche politischen und haushaltsrechtlichen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass der „Witikobund“ bis heute in die Sudetendeutsche Landsmannschaft eingebunden ist?