Regelung des Vorteils-Nachteilsausgleiches im Umfeld des Flughafens Berlin-Brandenburg International
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Lothar Bisky, Diana Golze, Dorothee Menzner, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Bund finanziert im Rahmen seiner 26-prozentigen Beteiligung an der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) den Bau des Flughafens Berlin-Brandenburg International (BBI) mit rund 112 Mio. Euro. Um die mit dem BBI zu erwartenden Vor- und Nachteile für die Region auszugleichen, haben die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg im Jahr 2006 mit zwölf brandenburgischen Städten und Gemeinden, drei Berliner Bezirken sowie weiteren regionalen Akteuren und Fachverwaltungen einen Dialogprozess zur Flughafenumfeldentwicklung begonnen. In diesem Zusammenhang wurde von den am Dialogprozess Beteiligten bis zum 31. März 2007 eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet, in der u. a. festgelegt ist, dass für die unterschiedliche Verteilung von Vor- und Nachteilen für die Gemeinden im engeren Wirkbereich des BBI ein „Ausgleich“ stattfinden soll (Punkt 4). Der Dialog der entsprechenden Akteure soll 2007 nunmehr in einem „Dialogforum Flughafenumfeld“ fortgesetzt werden. (vgl. Pressemitteilung des Ministeriums für Raumordnung und Infrastruktur des Landes Brandenburg vom 24. Mai 2007). Themen des Dialogforums sollen, so legt die Gemeinsame Erklärung fest, neben anderen die Beratung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die Einrichtung eines Nachbarschaftsfonds FU BBI sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner von Berlin und Brandenburg werden voraussichtlich von Ausgleichsmaßnahmen im Flughafenumfeld des BBI betroffen sein?
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem „Dialogforum Flughafenumfeld“ bei, und in welcher Weise nimmt die Bundesregierung als Mitinvestor des BBI in diesem Forum ihre Interessen wahr bzw. beteiligt sich an dem entsprechenden Dialog?
Hat das Dialogforum Flughafenumfeld BBI nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung Ende März 2007 bereits getagt, wenn ja, zu welchen Terminen, und mit welchen Festlegungen?
Aus welchen Finanzquellen soll sich nach Kenntnis der Bundesregierung der in der Gemeinsamen Erklärung erwähnte Nachbarschaftsfonds FU BBI speisen, welche Ausgleichsmaßnahmen sollen mit seiner Hilfe finanziert werden, und sind in diesem Zusammenhang weitere Kosten für den Bundeshaushalt zu erwarten, die über die festgelegten 112 Mio. Euro hinausgehen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Festlegung in der Gemeinsamen Erklärung, dass das „Dialogforum auch über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ beraten soll, und welche Verbindlichkeit besitzen nach Ansicht der Bundesregierung die Festlegungen des Dialogforums zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das sog. Wiener Modell als Verhandlungsplattform, um bei Bau und Betrieb von Flughäfen einen ergebnisorientierten Diskussions- und Kommunikationsprozess zu ermöglichen?
Befürwortet die Bundesregierung innerhalb des Dialogforums zum BBI zwischen den Akteuren den Abschluss im Konsens beschlossener und zivilrechtlich verbindlicher Vereinbarungen über Ausgleichsmaßnahmen im Flughafenumfeld, wie es das wesentliches Ziel des sog. Wiener Modells ist?
Hält die Bundesregierung es für notwendig, im Sinne des sog. Wiener Modells den entsprechenden Dialog mit den Akteuren im Flughafenumfeld schon in der jahrelangen Bauphase zu institutionalisieren sowie das Forum mit einer hauptamtlichen Geschäftsführung auszustatten?