Regelungen zum Umgang mit Tumorgewebe
der Abgeordneten Detlef Parr, Dr. Dieter Thomae, Dr. Irmgard Schwaetzer, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Pathologen und pathologische Institute bezüglich des Datenschutzes, der Aufbewahrungspflichten und der Aufklärungspflichten des Patienten im Vorfeld des Behandlungsvertrages ausreichend sind und den Fortschritten in der molekulargenetischen Tumorforschung ausreichend Rechnung tragen?
Gibt es in der Mammapathologie eine flächendeckende Qualitätssicherung mit für alle Kliniken verbindlichen Standards und Leitlinien bei der histopathologischen Aufarbeitung des Mammakarzinoms mit ausreichender Sicherheit für die Patientinnen?
Wie sehen die gesetzlichen Regelungen für Art und Dauer der Aufbewahrung von Tumormaterial in anderen europäischen Ländern z. B. in Italien, England, Spanien, Schweden, Dänemark, Norwegen, Belgien, Holland und der Schweiz aus?
Gibt es Bestrebungen, den Umgang mit Tumormaterial in Europa zu harmonisieren und ist die Bundesregierung bereit, sich hierfür einzusetzen?
Hält die Bundesregierung Fragen zu Eigentum, Vernichtung, Aufbewahrung, Dauer und Art der Aufbewahrung von Tumorgewebe in den Patienten- Aufklärungsbögen für sinnvoll?
Hält die Bundesregierung die Möglichkeit besonderer vertraglicher Vereinbarungen für abweichende Aufbewahrungswünsche oder Verfügungen in den Aufklärungsbögen für notwendig?
Hält die Bundesregierung eine Änderung im Bereich der Schadenersatzansprüche z. B. von Patientinnen, deren Tumorblöcke ohne ihr Wissen verliehen und möglicherweise für immer verloren gegangen sind, für erforderlich?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Stellung der Patientinnen im Hinblick auf die Weitergabe des eigenen Tumormaterials an klinisch forschende Ärzte gestärkt werden müsste vor dem Hintergrund, dass viele Pathologen sich weigern, dieses Gewebe für wichtige translationelle Forschung zur Verfügung zu stellen?