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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Menschenwürde und Menschenrechte in Pflegeheimen (G-SIG: 14012420)

Gewährleistung eines Mindestpersonalsatzes, angemessene Vergütung, Finanzhilfen nach Art. 52 Pflege-Versicherungsgesetz, Ausweitung des Pflegebegriffs

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

26.11.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/739806. 11. 2001

Menschenwürde und Menschenrechte in Pflegeheimen

der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Monika Balt, Heidemarie Lüth, Dr. Ruth Fuchs, Pia Maier und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Die Unantastbarkeit der Menschenwürde entsprechend Artikel 1 des Grundgesetzes gilt für alle Menschen, auch und besonders für jene, die wegen ihres Alters oder in Folge von körperlicher, geistiger, seelischer, psychischer Behinderung oder schwerer Krankheit in Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen leben. Dieser Anspruch beinhaltet das Recht auf ein Leben in Selbstbestimmung und Würde, d. h. auf lebenserhaltende und -gestaltende Maßnahmen, auf Lebensqualität sowie auf Unterstützung und Förderung bei der Entwicklung bzw. dem Erhalt der personalen Identität und Integrität.

Erforderlich sind dafür umfassende Lösungsansätze und ein Grundverständnis von Pflege, das Pflege als ganzheitlichen Prozess von Menschenwürde und Lebensqualität akzeptiert und umsetzt.

Missstände, Defizite und Gewalt in der Pflege wurden mehrfach durch die Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfe-Organisationen und Verbände in Anhörungen des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag bzw. bei den Gesetzgebungsverfahren zum Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG), zum Heimgesetz (HeimG) und zum Pflege-Leistungs-Ergänzungsgesetz (PfLEG) thematisiert.

Das „Forum zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger alter Menschen in Deutschland“ (München) hat im Zusammenhang mit der Vorlage des Vierten Staatsberichtes der Bundesrepublik Deutschland über die Umsetzung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vor den Vereinten Nationen in Genf im Rahmen eines Parallelberichtes auf Missstände und Menschenrechtsverletzungen in deutschen Pflegeheimen verwiesen.

Das „Forum zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger alter Menschen in Deutschland“ anerkennt, dass die Pflegeversicherung in einigen Punkten positive Auswirkungen hat, äußert sich gleichzeitig aber besorgt über die anhaltende menschenunwürdige Behandlung in einer Vielzahl von deutschen Pflegeheimen.

Einer Presseerklärung des o. g. Forums vom 3. September 2001 zufolge hätten die Vertreter der Bundesregierung am 24. August 2001 vor dem Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen eingeräumt, dass die Situation der Menschen in den Pflegeheimen ein Anlass zur Sorge sei und viele Einrichtungen nicht den staatlich vorgeschriebenen Standards entsprechen würden.

Im Bericht des Forums werden detailliert Missstände aufgelistet, die vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung bei Qualitätsprüfungen festgestellt bzw. in den Medien dokumentiert wurden.

Weiterhin werden Rechtsverletzungen im Bereich der Nahrungsaufnahme, der körperlichen und geistigen Gesundheit sowie der Teilnahme am kulturellen Leben ihrem Wesen nach als Menschenrechtsverletzungen benannt. Exemplarisch wird im Parallelbericht des Forums auf solche erheblichen Defizite, die der Medizinische Dienst bei 4000 Qualitätsprüfungen feststellte, verwiesen wie:

  • wundgelegene, von Austrocknung und Unterernährung gekennzeichnete alte Menschen
  • bis zu 85 % der Bewohner sind unterernährt, ca. 36 % leiden an Austrocknung
  • jeder Dritte leidet unter Schäden infolge mangelhafter Pflege. Nur bei 4,9 % sei die Pflege angemessen gewesen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie schätzt die Bundesregierung die im Parallelbericht des „Forums zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger alter Menschen in Deutschland“ aufgezeigten Missstände in den Pflege- bzw. Altenheimen ein und welche Schlussfolgerungen leitet sie daraus für gesetzgeberisches Handeln ab?

2

Worin sieht die Bundesregierung Ursachen für Missstände und Pflegenotstand in Pflege- und Altenheimen und welche Erfordernisse ergeben sich daraus nach Ansicht der Bundesregierung für das Handeln der politisch Verantwortlichen auf Bundes- und auf Länderebene?

3

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenversicherung in der gemeinsamen Anhörung des Gesundheitsausschusses und des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 4. April 2001 im Zusammenhang mit den dort vorgelegten Gesetzentwürfen zur Pflege und zum Heimgesetz, dass die „vorhandenen Qualitätsdefizite keine Einzelfälle“ sind und „häufige Pflegedefizite bestehen

a) im Bereich der Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung

b) beim Umgang mit Medikamenten

c) bei Inkontinenzversorgung

d) in der Dekubitus-Prophylaxe und -Therapie

e) beim Missbrauch freiheitsbeschränkender bzw. freiheitsberaubender Maßnahmen“ und damit „eine Gefährdung bzw. Schädigung des Pflegebedürftigen, eine Verursachung unnötiger Kosten und eine Verletzung der persönlichen Integrität und Würde des Pflegebedürftigen“ (Ausschussprotokoll 14/62) erfolgt?

4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Ursachen und Anzahl von natürlichen und unnatürlichen Todesfällen in den Pflege-, Alten- und Behindertenheimen vor?

5

In wie vielen Fällen und in welcher Art wurden Betreiber oder Einzelpersonen seit der Einführung der stationären Pflegeversicherung wegen menschenunwürdigen Verhaltens bzw. anderer Delikte gegenüber Bewohnerinnen oder Bewohnern von Heimen und vergleichbaren Einrichtungen strafoder zivilrechtlich bzw. disziplinarisch zur Verantwortung gezogen?

6

Welche Möglichkeiten und Probleme sieht die Bundesregierung für eine Einführung, Ausgestaltung und Umsetzung wirksamer qualitätsorientierter Vergütungssysteme, die eine Pflegequalität auf hohem Niveau dauerhaft gewährleisten?

7

Ist nach Auffassung der Bundesregierung ein errechneter Mindestpersonalsatz von 70 % Fachpersonal und ein Pflegeschlüssel von 1 : 1,5 als eine bundesweit verbindliche Maßnahme ein gangbarer Schritt zur Umsetzung und Gewährleistung einer dauerhaft menschenwürdigen Pflege, oder welche anderen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung?

8

Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, die berufliche Leistung und das hohe Engagement des überwiegenden Teils des in den Pflege- und Altenheimen tätigen Personals durch eine angemessenere Vergütung so anzuerkennen, dass sie dem hohen gesellschaftlichen Stellenwert dieser Tätigkeit gerecht wird und der hohen Fluktuation von Fachkräften wirksam entgegengesteuert werden kann?

9

Welche Auswirkungen auf die Gewährleistung einer qualitätsgerechten und menschenwürdigen Pflege sieht die Bundesregierung mit dem Auslaufen der Finanzhilfen nach Artikel 52 Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) für Investitionen in Pflegeeinrichtungen in den neuen Bundesländern, und beabsichtigt sie in diesem Zusammenhang entsprechende weiterführende Maßnahmen?

10

Wie steht die Bundesregierung zu den Forderungen einer Vielzahl von Verbänden und Organisationen, den Pflegebedürftigkeitsbegriff (§ 14 SGB XI) zu überdenken, seine Beschränktheit auf die körperorientierte Verrichtungsbezogenheit zu überwinden und ihn als Pflegebegriff auszuweiten, um so allgemeine Pflege, Betreuung, Beaufsichtigung, Kommunikation und Anleitung bis hin zur persönlichen Assistenz zuverlässig zu ermöglichen?

Berlin, den 6. November 2001

Dr. Ilja Seifert Monika Balt Heidemarie Lüth Dr. Ruth Fuchs Pia Maier Roland Claus und Fraktion

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