Die Verfassungsschutzämter und das Verbotsverfahren gegen die NPD
der Abgeordneten Petra Pau und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In den letzten Tagen berichteten die Medien ausführlich über eine mögliche „Doppelagenten-Tätigkeit“ von V-Leuten in der NPD. Es gibt eine Fülle von Hinweisen, dass V-Leute in der NPD über einen langen Zeitraum die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder mit gefilterten Informationen versorgt haben. Es gibt aber auch Hinweise, dass die NPD über diese V-Leute dass Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gefährden kann.
Im „SPIEGEL“ vom 28. Januar 2002 wird in aller Ausführlichkeit dargelegt, wie das Bundesministerium des Innern (BMI) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Landesämtern für Verfassungsschutz (LfV) das Vorgehen im Verbotsverfahren gegen die NPD zu koordinieren versuchte. Obwohl man sich für das Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht bei der Abfassung der Verbotsanträge zu einem erheblichen Teil auf Beweise von V-Leuten stützte, wurde die Abstimmung über den Einsatz dieses problematischen Beweismittels nur sehr unzureichend politisch und juristisch betrieben. „DER SPIEGEL“ schreibt: „Tatsächlich gibt es diesen großen Kassensturz – wer wen in die NPD eingeschleust hat – bis heute nicht“ (DER SPIEGEL, 28. Januar 2002).
Im Sommer 2001 versuchte die Bundesregierung, nach dem Auffliegen des zeitweiligen stellvertretenden Landesvorsitzenden T. B. aus Thüringen, bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion der PDS „Auswirkungen der V-Leute-Tätigkeit von Neonazis auf das Verbotsverfahren“ das Problem noch völlig herunterzuspielen. Auf die Fragen, welche möglichen katastrophalen Folgen der Einsatz von V-Leuten auf das Verbotsverfahren haben könnte, antwortete die Bundesregierung am 19. Juni 2001 beruhigend: „Zu Einzelvorgängen in den Ländern nimmt die Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung. Auch ist es nicht Aufgabe der Bundesregierung, die Arbeit der Landesbehörden für Verfassungsschutz zu bewerten“ (Bundestagsdrucksache 14/6301).
Während man die Kleine Anfrage so knapp beantwortete, wurde auf anderer Ebene eine rege Betriebsamkeit entwickelt.
„DER SPIEGEL“ berichtet, dass es mindestens drei hochrangige Treffen im Sommer 2001 gegeben habe, auf denen versucht wurde, sich einen Überblick über den V-Leute-Einsatz zu verschaffen und damit auch einen Überblick über das Ausmaß, der aus diesen Quellen gezogenen Beweise für das Verbotsverfahren.
„DER SPIEGEL“ schreibt: „Im Juni etwa debattierten die Leiter der Verfassungsschutzämter in Wilhelmshaven, wie viele V-Leute wohl auffliegen könnten. Schilys Beamte forderten, jeder Dienst müsse seine Quellen benennen, man müsse wissen, ob da noch Zeitbomben ticken. Aber die Länder weigerten sich, die Namen herauszurücken, sie fürchteten um die Sicherheit ihrer Quellen. Im August das nächste Treffen, diesmal in Köln im Bundesamt: Die Landesämter müssten jetzt Kassensturz machen, forderte BfV-Chef Fromm bei der geheimen Sitzung – ein einzigartiger Vorgang in der Geschichte des Verfassungsschutzes. Klarname für Klarname, so die Kölner, müssten die Kollegen zu Papier bringen. Nach heftiger Debatte lehnten die Länder wieder ab – lediglich eine Liste mit Strichen für ihre U-Boote in den NPD-Landesvorständen und dem Bundesvorstand kam zusammen. Auch in diesem Kreis galt Quellenschutz: Alle LfV-Chefs benutzten sogar den selben Kugelschreiber. Nur Fromm bekam die Liste. Wie es kommen konnte, dass ausgerechnet sein Amt, das das Problem lösen sollte, jetzt die zweite Panne zu verantworten hat, ist noch unklar.“
Und an anderer Stelle heißt es in dem Artikel, nach dem dargelegt wurde, dass die NPD-Anwälte für das Verbotsverfahren ankündigten, den V-Leute-Einsatz in der mündlichen Verhandlung zum Thema zu machen: „Daraufhin traf sich am 11. Oktober eine hochkarätige Juristenrunde in Schilys Innenministerium. Auch dabei: Schilys Abteilungsleiter [… für Innere Sicherheit und Verfassungsrecht]. Resümee: Die Quellen sollten ,insgesamt intern‘ überprüft werden, die Juristen sollten sich zudem schlaue Erklärungen für die Richter einfallen lassen für den Fall, dass ein V-Mann live vor der Öffentlichkeit hochgehen sollte.“
Bereits im Juni 2001 soll es ein Treffen von Staatssekretären zu der Problematik gegeben haben.
„DER SPIEGEL“ bilanziert in der genannten Ausgabe, dass nach Angaben von Kennern aus der Szene ca. 100 V-Leute in den NPD tätig sein sollen und allein von den 200 Spitzenfunktionären der NPD und deren Jugendorganisation, der Jungen Nationaldemokraten (JN), sollen 30 heimliche Staatsdiener sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Trifft es zu, dass im Juni 2001 ein Treffen der Leiter der Verfassungsschutzämter in Wilhelmshaven stattgefunden hat und wenn ja:
a) Was war der genaue Anlass dieses Treffens?
b) Auf wessen Initiative hin kam dieses Treffen zustande?
c) Haben Vertreter des BMI an diesem Treffen teilgenommen und wenn ja, welche?
d) Was war Gegenstand dieses Treffens?
e) Was waren die Ergebnisse dieses Treffens?
f) War der Bundesminister des Innern, Otto Schily, über dieses Treffen und seine Ergebnisse unterrichtet?
g) Wurde Bundeskanzler Gerhard Schröder darüber informiert?
h) Wieso hat der Bundesminister des Innern, Otto Schily, den Innenausschuss am 23. Januar 2002 nicht über dieses Treffen informiert?
Trifft es zu, dass am 6. Juli 2001 eine gesonderte Staatssekretärsrunde zum Thema „Verwendung zu Informantenerkenntnissen“ stattgefunden hat und wenn ja:
a) Was war der genaue Anlass zu diesem Treffen?
b) Auf wessen Initiative fand dieses Treffen statt?
c) Was waren die Ergebnisse dieses Treffen?
d) Wurde der Bundesminister des Innern, Otto Schily, (und der Bundeskanzler Gerhard Schröder) über die Ergebnisse dieses Treffens informiert?
Trifft es zu, dass im August 2001 ein Treffen in Köln der Leiter der Verfassungsschutzämter stattgefunden hat und wenn ja:
a) Was war der genaue Anlass dieses Treffens?
b) Auf wessen Initiative hin fand dieses Treffen statt?
c) Haben Vertreter des BMI an diesem Treffen teilgenommen und wenn ja, welche?
d) Was war Gegenstand dieses Treffens?
e) Was waren die Ergebnisse dieses Treffens?
f) Wurde der Bundesminister des Innern, Otto Schily, über dieses Treffen und seine Ergebnisse unterrichtet?
g) Wurde Bundeskanzler Gerhard Schröder darüber informiert?
h) Wieso hat der Bundesminister des Innern, Otto Schily, den Innenausschuss am 23. Januar 2002 nicht über dieses Treffen informiert?
Trifft es zu, dass am 11. Oktober 2001 eine hochkarätige Juristenrunde sich in Berlin im BMI wegen des Verbotsverfahrens der NPD getroffen hat und wenn ja:
a) Wer hat zu diesem Treffen eingeladen?
b) Wer hat an diesem Treffen teilgenommen?
c) Was war genauer Gegenstand dieses Treffens?
d) Was waren die Ergebnisse dieses Treffens?
e) Wurde der Bundesminister des Innern, Otto Schily, über dieses Treffen und seine Ergebnisse informiert?
f) Wurde Bundeskanzler Gerhard Schröder darüber informiert?
Welche weiteren Treffen mit Vertretern der Bundesregierung bzw. des BMI, des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) und des Bundeskanzleramtes hat es im Zusammenhang mit dem Verbotsverfahren gegeben (bitte einzeln auflisten nach Ort, Zeitpunkt, Beteiligte, Ergebnisse des Treffens)?
Wie erklärt die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser Treffen die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS „Auswirkungen der V-Leute-Tätigkeit von Neonazis auf das NPD-Verbotsverfahren“ (Bundestagsdrucksache 14/6301) vom 19. Juni 2001: „Zu Einzelvorgängen in den Ländern nimmt die Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung. Auch ist es nicht Aufgabe der Bundesregierung, die Arbeit der Landesbehörden für Verfassungsschutz zu kommentieren.“
Wann genau hat welcher Vertreter des BMI auf welchem Wege und durch welche Behörde die Mitteilung erhalten, dass Wolfgang Frenz V-Mann für den Verfassungsschutz ist und war dies eventuell ein Ergebnis des Treffens der Leiter der Verfassungsschutzämter in Köln?
Wann genau hat das BfV dem BMI darüber Mitteilung gemacht, dass Udo Holtmann V-Mann für das BfV ist und wann hat der Bundesminister des Innern, Otto Schily, und wann hat Bundeskanzler Gerhard Schröder davon erfahren?
Wann und aus welchem Grunde wurde das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) über die Tätigkeit des V-Manns Udo Holtmann informiert?
Muss man davon ausgehen, dass die Bundesregierung die Kontrollgremien des Deutschen Bundestages und Vertreter der Fraktionen nur dann über V-Mann Aktivitäten unterrichtet, wenn sie gesicherte Kenntnis davon hat, dass die NPD gerade einen V-Mann enttarnt?
Verstößt auch nach Ansicht der Bundesregierung das Anwerben und Führen Udo Holtmanns – als Mitglied im Bundesvorstand und Landesvorstand NRW der NPD – gegen die Richtlinien des BfV, nach denen man keine V-Leute führen darf, die die Zielsetzung eines Beobachtungsobjekts entscheidend bestimmen und
a) wenn nein, warum nicht,
b) wenn ja, wieso wurde er als V-Mann angeworben und geführt?
Wie viele weitere V-Leute in Führungspositionen der NPD und JN wurden vom BfV geführt?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Gegenstrategien der NPD bezogen auf das Verbotsverfahren?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass V-Leute in der NPD als Doppelagenten fungieren und damit auch die NPD über ihre Tätigkeit als V-Leute informiert haben und sieht die Bundesregierung nicht hierin eine massive Gefahr für das Verbotsverfahren?
Wurden V-Leute in der NPD vom BND, MAD oder dem BKA bzw. Landeskriminalämtern geführt und wenn ja, bitte auflisten nach Behörde und Anzahl der V-Leute sowie von wann bis wann sie dort tätig waren?