Neues Rückübernahmeabkommen mit der Türkei
der Abgeordneten Carsten Hübner, Ulla Jelpke, Heidi Lippmann und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Der türkische Innenminister Rüstü Kazim Yücelen kam am 19. Dezember 2001 auf Einladung des Bundesministers des Innern, Otto Schily, zu Gesprächen nach Berlin. An dem Austausch soll der „Nachrichtenleiter beim türkischen Außenministerium“, Cem Duatepe, ebenso teilgenommen haben wie der deutsche Botschafter in Ankara, Rudolf Schmidt. Unmittelbarer Auslöser für das Treffen war nach Medienberichten die geplante Ausweisung von Metin Kaplan, dem „Kalifen von Köln“. In den Gesprächen soll es jedoch nach Angaben von Pro Asyl und dem Niedersächsischen Flüchtlingsrat darüber hinaus auch um Flüchtlinge aus der Türkei gegangen sein, die zurzeit aufgrund drohender menschenrechtswidriger Behandlung Abschiebungsschutz genießen und deswegen nicht in die Türkei abgeschoben werden können. Konkret erklärte der türkische Innenminister im Vorfeld des Treffens in der türkischen Zeitung „Milliyet“, er wünsche sich, dass zukünftig alle Angehörigen der PKK sowie der DHKP-C in Europa strafrechtlich verfolgt und in die Türkei abgeschoben würden.
Pro Asyl und der Niedersächsische Flüchtlingsrat kritisierten in einer gemeinsamen Presseerklärung vom 18. Dezember 2001, dass in einer Zeit, in der türkische Menschenrechtsorganisationen mehr denn je unter Druck stünden und keinerlei Verbesserung der Menschenrechtssituation zu verzeichnen sei, die Kritik der Bundesregierung an Folterungen, Incommunicadohaft und Todesstrafe in der Türkei praktisch verstummt sei.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Was waren die Inhalte des Treffens der beiden Innenminister im Einzelnen? Sind Vereinbarungen getroffen worden, ggf. welche?
Gedenkt die Bundesregierung ein neues Rückübernahmeabkommen mit der Türkei auszuhandeln? Wenn ja, welche genauen Regelungen strebt die Bundesregierung an?
Plant die Bundesregierung eine Ausweitung der Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden bei kommenden Abschiebungen, die über den bereits praktizierten „Strafnachrichtenaustausch“ sowie über das „Konsultationsverfahren“ bei Straftaten mit PKK-Bezug und die geheimdienstliche Zusammenarbeit hinausgeht? Wenn ja, in welcher Form (bitte aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung die Rechercheergebnisse von Pro Asyl und des Niedersächsischen Flüchtlingsrates zum Schicksal von aus Deutschland abgeschobenen Flüchtlingen bekannt, nach denen es in mindestens 40 Fällen zu Misshandlungen und Folter nach der Abschiebung in die Türkei gekommen ist?
a) Wenn ja, was hat sie diesbezüglich unternommen?
b) Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Zusicherung der türkischen Regierung, die Menschenrechte gegenüber abgeschobenen Flüchtlingen einzuhalten und weder Folter noch Todesstrafe anzuwenden?
Inwieweit hält die Bundesregierung angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1983, InfAuslR 1983, 148 und 154), wonach die allgemeine Zusicherung der Spezialität nach Artikel 14 des Europäischen Auslieferungsabkommens nach den jüngsten Erfahrungen allein nicht ausreicht, um derzeit im Auslieferungsverkehr mit der Türkei die Gefahr politischer Verfolgung hinreichend auszuschließen, und es daher zusätzlich einer umfassenden Prüfung der Umstände des Einzelfalles bedarf, die durch das entscheidende Oberlandesgericht vorzunehmen ist, welche die Beurteilung hierfür wesentlicher Umstände nicht der Regierung überlassen darf, Zusicherungen der türkischen Regierung bei der Entscheidung in Auslieferungs- sowie in Abschiebungsfällen überhaupt für entscheidungserheblich?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik von Menschenrechtsorganisationen, dass im Kontext der politischen Gespräche über eine Mitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union ein Verlust strafrechtlicher Maßstäbe zu verzeichnen ist, da beispielsweise noch vor Jahresfrist die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention als Bedingung für eine Mitgliedschaft in der EU verlangt wurde und heute davon keine Rede mehr sei?
Hat die Bundesregierung eine Verbesserung der Menschenrechtssituation in der Türkei im letzten Jahr feststellen können? Wenn ja, in welchen Bereichen (bitte aufschlüsseln)?
Wie verhält sich die Bundesregierung zu der von Menschenrechtsgruppen an ihr geäußerten Kritik wegen fehlender Einflussnahme gegenüber der türkischen Regierung in Bezug auf Folterungen, Haft ohne Kontakt zur Außenwelt und Todesstrafe im vergangenen Jahr?