Bewertung von Mobilfunk-Strahlung durch die Bundesregierung auf- grund von Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP)
der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Eva-Maria Bulling-Schröter und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Bundesregierung betrachtet die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP) als „anerkanntes unabhängiges internationales Fachgremium“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS „Schutz vor Mobilfunk-Strahlung“, Fragen 7 bis 11, Bundestagsdrucksache 14/5874).
Auf den Empfehlungen dieser Organisation beruhen auch die in Deutschland geltenden Grenzwerte für Mobilfunk- Strahlung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen10
Warum folgt die Bundesregierung den Empfehlungen der ICNIRP?
Wann und von wem ist die ICNIRP gegründet worden und wie setzt sie sich heute zusammen?
Unter welchen Voraussetzungen und auf welchem Wege können Wissenschaftler Mitglied der ICNIRP werden, wer entscheidet über eine Mitgliedschaft?
Welche deutsche Organisation delegiert die nationalen Vertreter in die ICNIRP?
Gibt es Mitglieder der ICNIRP, die in der Kommission offiziell als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland wirken?
Wenn ja, welche?
Ist die ICNIRP eine Unterorganisation der UNO, der WHO oder einer anderen internationalen Organisation?
In welcher Rechtsform existiert die ICNIRP als juristische Körperschaft?
Wodurch ist die ICNIRP legitimiert, Empfehlungen für die Grenzwerte der Emission hochfrequenter elektromagnetischer Felder zu geben?
Wodurch wird die Unabhängigkeit der ICNIRP gewährleistet und von wem wird diese Unabhängigkeit überprüft?
Wie finanziert sich die ICNIRP?