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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Schutz deutscher Anlagen und Infrastruktureinrichtungen gegenüber terroristischen Anschlägen aus der Luft (G-SIG: 14012521)

Überwachung des Luftraums, Anordnung von Luftsperrzonen

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

08.01.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/785011. 12. 2001

Schutz deutscher Anlagen und Infrastruktureinrichtungen gegenüber terroristischen Anschlägen aus der Luft

der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Georg Girisch, Franz Obermeier, Dr. Peter Paziorek, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Cajus Caesar, Marie-Luise Dött, Helmut Lamp, Dr. Paul Laufs, Vera Lengsfeld, Bernward Müller (Jena), Christa Reichard (Dresden), Hans-Peter Repnik, Hans Peter Schmitz (Baesweiler), Werner Wittlich und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Unter dem Eindruck der Geschehnisse des 11. September 2001 hat sich die Sicherheitslage für Deutschland substantiell verändert.

Die Bundesregierung hat auf die veränderte Lage mit zwei so genannten Sicherheitspaketen reagiert, um die innere und äußere Sicherheit zu stärken. So hat die Bundeswehr für 2002 insgesamt 1,5 Mrd. DM erhalten, um ihre Anti- Terror-Fähigkeit zu verbessern und ihre Reaktionsfähigkeit zu erhöhen.

Dennoch scheint der Eindruck nicht zu täuschen, dass man inzwischen wieder zur Normalität übergeht. Die Verantwortung gegenüber unseren Bürgern verlangt aber nach einer dauerhaften Bekämpfung des Terrors.

Die höchst verwundbare Infrastruktur in Deutschland bietet eine ganze Reihe von möglichen Zielen für terroristische Anschläge. Flugplätze, Staudämme und großtechnische Anlagen sind dabei an erster Stelle zu nennen. Die Bevölkerung in unserem Land erwartet mit Recht, dass risikogefährdete Anlagen in besonderer Weise geschützt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Staat angesichts der neuen Bedrohungsszenarien, die aus dem Terroranschlag vom 11. September 2001 erwachsen sind, alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten, vor allem zur Überwachung und Sicherung des Luftraums, ausschöpfen muss, um die Menschen effizient vor derartigen Angriffen zu schützen?

2

In welcher Weise wirken zivile und militärische Dienststellen bei der Überwachung des Luftraums zusammen?

3

Hat die Bundesregierung Vorsorge dafür getroffen, dass bei Zuspitzung der Gefährdungslage im Umkreis besonders gefährdeter Objekte in kürzester Zeit Luftsperrzonen angeordnet werden können?

4

Bestehen nach den Erkenntnissen der Bundesregierung ausreichende Möglichkeiten, um solche Luftsperrzonen zu überwachen, um gemeingefährliche Angriffe, die kriminelle Täter unter Einsatz von militärischen Mitteln oder von Luftfahrzeugen durchführen, abzuwehren?

Berlin, den 29. November 2001

Dr. Christian Ruck Georg Girisch Franz Obermeier Dr. Peter Paziorek Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) Cajus Caesar Marie-Luise Dött Helmut Lamp Dr. Paul Laufs Vera Lengsfeld Bernward Müller (Jena) Christa Reichard (Dresden) Hans-Peter Repnik Hans Peter Schmitz (Baesweiler) Werner Wittlich Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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