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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Türkische Rechtsextreme in Deutschland

Rechtsextreme türkische Organisationen: Größe, Einfluss, Organisationsschwerpunkte, Verbreitungsmedien, Musikgruppen; vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtete Organisationen; Kenntnisse über angegriffene Personenkreise; Demonstrationen, Aufmärsche, Veranstaltungen, Erkenntnisse über einzelne Organisationen, Aufklärung für Bundespolizei- und BKA-Bedienstete im Rahmen der Ausbildung, Kontakte von Deutscher Botschaft und Konsulaten zu extremistischen Organisationen

Fraktion

DIE LINKE

Datum

08.01.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/745505. 12. 2007

Türkische Rechtsextreme in Deutschland

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Wolfgang Neskovic, und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach dem Beschluss des türkischen Parlaments, den türkischen Streitkräften zur Bekämpfung von Guerillakämpfern der Arbeiterpartei Kurdistans PKK auch grenzüberschreitende Operationen in den Nordirak zu erlauben, kam es in der Türkei und in Europa zu zahlreichen antikurdischen Demonstrationen nationalistischer Türken. In mehreren deutschen Städten griffen im Anschluss an diese Kundgebungen nationalistische Türken kurdischstämmige Bürger und kurdische sowie linksgerichtete türkische Vereine an. Bei den schwersten Übergriffen in Berlin-Kreuzberg belagerten am 28. Oktober 2007 mehrere hundert türkische Nationalisten stundenlang einen kurdischen Moscheeverein und verletzten zahlreiche Menschen durch Stein- und Flaschenwürfe. Vor allem türkische Jugendliche zeigten dabei den Gruß der „Grauen Wölfe“. Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting macht Mitglieder und Anhänger der rechtsextremen „Grauen Wölfe“ für die Ausschreitungen verantwortlich.

Als „Graue Wölfe“ (türkisch: Bozkurtçular) werden die Anhänger der rechtsextremen „Partei der Nationalistisehn Bewegung“ MHP und der von dieser abgespaltenen islamisch-nationalistisch orientierten „Großen Einheitspartei“ BBP aus der Türkei bezeichnet. Die „Grauen Wölfe“ sind in der Bundesrepublik Deutschland in so genannten Idealistenvereinen (Ülkücü Vereinen) der Deutschen Türkischen Föderation (ATF) organisiert, die Teil des europaweiten Dachverbandes ADÜTDF (Europäische Föderation der Türkischen Demokratischen Idealistenvereine) ist. Daneben existieren Vereine der 1987 von der ADÜTDF abgespaltenen „Türkisch Islamische Union Europa“ (ATIB), die eine stärkere Orientierung auf den Islam als konstitutives Element des Türkentums propagiert. Als Auslandsabteilung der BBP existiert in der Bundesrepublik Deutschland zudem die „Föderation der Weltordnung in Europa“.

Das Landesamt für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen bescheinigt der Bewegung der „Grauen Wölfen“ eine rassistisch-nationalistische Orientierung, Antisemitismus, Antikommunismus, eine stark islamisch gefärbte Ideologie, Gewaltbereitschaft und am Führerprinzip ausgerichtete totalitäre Strukturen.

Die „Grauen Wölfe“ streben ein Großreich aller „Turkvölker“ vom Balkan bis nach China an. Sie vertreten einen ausgeprägten Rassismus gegenüber nicht türkisch-islamischen Bevölkerungsteilen der Republik Türkei wie Kurden, Aleviten und christlichen Minderheiten. „Zu den ,Feinden‘ gehören Armenier, Griechen, Juden, Freimaurer, Nachkommen von Sabbatei Zwi, Europäer, Amerikaner, Russen und Kurden“, heißt es in einer Publikation des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen (www.im.nrw.de).

In der Türkei waren paramilitärische Gliederungen der „Grauen Wölfe“ bis zum Militärputsch 1980 für mehr als 5 000 Morde an Intellektuellen, Linken, Gewerkschaftern und kurdischen Politikern verantwortlich (www.nadir.org).

Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen sieht Anhaltspunkte, „dass zumindest Kleingruppen dieser früheren paramilitärischen Verbände weiterhin existieren und punktuell aktiv werden können“ (www.im.nrw.de).

So kam der Drahtzieher des Mordes an dem armenischen Journalisten H. D. am 19. Januar 2007 aus dem Umfeld der BBP (www.faz.net).

Auch in der Bundesrepublik Deutschland wurden aus dem Milieu der „Grauen Wölfe“ Morde begangen, so 1980 in Berlin am türkischen Gewerkschafter und Lehrer Celalettin Kesim (www.taz.de). Am 3. September 1995 wurde der 21-jährige Kurde S. K. in Neumünster bei einem Überfall türkischer Rechtsextremisten ermordet (www.kurdistan-rundbrief.de).

Anhänger der „Grauen Wölfe“ finden sich auch in deutschen Parteien und demokratische Institutionen. So rief der 1997 verstorbene historische Führer der MHP Alparslan Türkes seine Anhänger auf der Jahreshauptversammlung der ATF 1995 zur aktiven Politik in der CDU und CSU auf (www.gew-koeln.de).

Insbesondere Politiker der Unionsparteien hatten immer wieder Kontakte zu den „Grauen Wölfen“. So nahm der damalige bayerische Innenminister und jetzige bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) am 29. November 2003 an einem Ramadanessen der Nürnberger „Türkischen Gemeinschaft“, einem Mitgliedsverein der ADÜTDF, teil (www.spiegel.de).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Welche rechtsextremen oder rechtsextrem durchsetzten türkischen Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundesregierung bekannt?

a) Wie stark sind diese Organisationen?

b) Wie sind türkische Rechtsextremisten und rechtsextremistisch durchsetzten Gruppierungen in der Bundesrepublik Deutschland organisiert, und wo befinden sich ihre lokalen und regionalen Organisationsschwerpunkte?

c) Welchen Einfluss haben rechtsextremistische und rechtsextremistisch durchsetzte Strömungen unter türkischstämmigen Bürgern in der Bundesrepublik Deutschland?

d) Über welche Medien verfügen türkische Rechtsextremisten und rechtsextremistisch durchsetzte Gruppierungen in der Bundesrepublik Deutschland, und welchen Verbreitungsgrad haben diese bzw. welche Radio- und Fernsehstationen und Internetseiten aus der Türkei sind für diese Gruppierungen auch in der Bundesrepublik Deutschland relevant?

e) Welche Musiker und Musikgruppen rechnet die Bundesregierung der türkischen rechtsextremen und rechtsextremistisch durchsetzten Bewegung zu?

2

Welche türkischen rechtsextremistischen und rechtsextremistisch durchsetzten Organisationen und Gruppierungen sind Objekt der Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz?

a) In welchen Ausgaben des Verfassungsschutzberichtes des Bundes fanden türkische Rechtsextreme und rechtsextremistisch durchsetzte Gruppierungen Erwähnung?

b) Welche Gruppierungen wurden genannt?

3

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Angriffe auf türkische Landsleute und Institutionen türkischer Migranten, die von Angehörigen rechtsextremistischer türkischer Gruppierungen oder Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden (bitte auflisten nach Datum, Ort und Art der Übergriffe)?

4

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Angriffe auf kurdische Personen und kurdische Institutionen, die von Angehörigen rechtsextremistischer türkischer Gruppierungen in der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden (bitte auflisten nach Datum, Ort und Art der Übergriffe)?

5

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über antisemitisch motivierte Angriffe, die von Angehörigen rechtsextremistischer türkischer Gruppierungen in der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden (bitte auflisten nach Datum, Ort und Art der Übergriffe)?

6

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Angriffe auf Homosexuelle, die von Angehörigen rechtsextremistischer türkischer Gruppierungen in der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden (bitte auflisten nach Datum, Ort und Art der Übergriffe)?

7

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Angriffe auf Deutsche, insbesondere linke und antifaschistisch orientierte Jugendliche, die von Angehörigen rechtsextremistischer türkischer Gruppierungen oder Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden (bitte auflisten nach Datum, Ort und Art der Übergriffe)?

8

Welche Aufmärsche, Demonstrationen und Veranstaltungen türkischer Rechtsextremisten in den letzten fünf Jahren sind der Bundesregierung bekannt (bitte auflisten wann, wo und aus welchem Anlass diese Demonstrationen oder Veranstaltungen stattfanden)?

a) Welche Symbole und Abzeichen wurden auf diesen Aufmärschen und Veranstaltungen gezeigt?

b) Wie viele Personen nahmen jeweils an diesen Aufmärschen und Veranstaltungen teil?

c) Kam es auf diesen Aufmärschen und Veranstaltungen zu Straftaten, und wenn ja, zu welchen?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die „Föderation der Türkisch Demokratischen Idealistenvereine in Europa“ (ADÜTDF) sowie deren deutsche Sektion „Deutsche Türkische Föderation“ (ATF)?

a) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die ADÜTDF und ATF rechtsextremistische Gruppierungen sind?

b) Ist der Bundesregierung bekannt und kann sie bestätigen, dass es sich bei diesen Organisationen um Auslandsorganisationen der MHP handelt?

c) Wo ist der Sitz dieser Organisationen, und wer gehört ihrer Führung an?

d) Über welche Zeitungen und sonstige Medien verfügen die ADÜTDF und ATF, und welchen Verbreitungsgrad haben diese?

e) Über wie viele Mitglieder verfügt die ADÜTDF bzw. ATF in der Bundesrepublik Deutschland?

f) In welchen deutschen Städten gibt es Vereine der ADÜTDF bzw. ATF?

g) Welche von der ADÜTDF bzw. ATF beeinflussten Organisationen wie Moscheen, Sportvereine oder Studierendenvereine sind der Bundesregierung bekannt, und wie viele Mitglieder haben diese?

h) Welche Ziele verfolgen ADÜTDF und ATF?

i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung von Mitgliedern oder Anhängern der ADÜTDF und ATF an gewalttätigen Aktionen?

j) Welche rassistischen oder antisemitischen Äußerungen von Funktionären der ADÜTDF und ATF sowie in den Medien dieser Vereinigungen sind der Bundesregierung bekannt?

k) Wie schätzt die Bundesregierung die Aktivitäten der ADÜTDF und ATF unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Sicherheit ein?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die „Türkisch Islamische Union Europa“ ATIB?

a) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die ATIB eine rechtsextremistische Gruppierungen ist?

b) Welche Erkenntnisse über eine Zusammenarbeit der ATIB mit den türkischen Parteien BBP und MHP hat die Bundesregierung?

c) Wo ist der Sitz der ATIB, und wer gehört ihrer Führung an?

d) Über wie viele Mitglieder und Vereine in welchen deutschen Städten verfügt die ATIB in der Bundesrepublik Deutschland?

e) Über welche Zeitungen und sonstige Medien verfügt die ATIB, und welchen Verbreitungsgrad haben diese?

f) Welche von der ATIB beeinflussten Organisationen wie Moscheen, Sportvereine oder Studierendenvereine sind der Bundesregierung bekannt, und wie viele Mitglieder haben diese?

g) Welche Ziele verfolgt die ATIB?

h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung von Mitgliedern oder Anhängern der ATIB an gewalttätigen Aktionen?

i) Welche rassistischen oder antisemitischen Äußerungen von Funktionären der ATIB sowie in den Medien dieser Vereinigungen sind der Bundesregierung bekannt?

j) Wie schätzt die Bundesregierung die Aktivitäten der ATIB unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Sicherheit ein?

11

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die „Föderation der Weltordnung in Europa“ ANF?

a) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die ANF eine rechtsextremistische Gruppierung ist?

b) Welche Erkenntnisse über eine Zusammenarbeit der ANF mit den türkischen BBP hat die Bundesregierung?

c) Wo ist der Sitz dieser Organisation, und wer gehört ihrer Führung an?

d) Über wie viele Mitglieder und Vereine in welchen deutschen Städten verfügt die ANF in der Bundesrepublik Deutschland?

e) Über welche Zeitungen und sonstige Medien verfügt die ANF, und welchen Verbreitungsgrad haben diese?

f) Welche von der ANF beeinflussten Organisationen wie Moscheen, Sportvereine oder Studierendenvereine sind der Bundesregierung bekannt?

g) Welche Ziele verfolgt die ANF?

h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung von Mitgliedern oder Anhängern der ANF an gewalttätigen Aktionen?

i) Welche rassistischen oder antisemitischen Äußerungen von Funktionären der ANF sowie in den Medien dieser Vereinigungen sind der Bundesregierung bekannt?

j) Wie schätzt die Bundesregierung die Aktivitäten der ANF unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Sicherheit ein?

12

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wahl türkischer Rechtsextremisten in Ausländerbeiräte?

13

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Mitgliedschaft und Versuche der Einflussnahme türkischer Rechtsextremisten in Gewerkschaften?

14

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wahl türkischer Rechtsextremisten in Betriebsräte?

15

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Mitgliedschaft türkischstämmiger Rechtsextremisten, sowie von Mitgliedern aus Vereinen der ADÜTDF, ATF, ATIB und ANF, in deutschen Parteien?

16

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wahl türkischstämmiger Rechtsextremisten, sowie von Mitgliedern aus Vereinen der ATF, ATIB und ANF, in deutsche Kommunalparlamente?

17

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte oder Zusammenarbeit türkischer Rechtsextremisten mit deutschen Rechtsextremisten?

18

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte der „Grauen Wölfe“ mit radikalislamischen Gruppierungen in der Bundesrepublik Deutschland?

19

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verstrickungen türkischer Rechtsextremisten in den Drogen- oder Waffenhandel, Schutzgelderpressung oder sonstige organisierte Kriminalität?

20

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Zusammenarbeit türkischer Rechtsextremisten mit dem türkischen Geheimdienst MIT in der Bundesrepublik Deutschland?

21

Inwieweit sieht die Bundesregierung bei den „Grauen Wölfen“, insbesondere den Verbänden ATF, ATIV, ANF und ADÜTDF, Anhaltspunkte wonach diese gegen den Gedanken der Völkerverständigung nach Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes verstoßen?

a) Inwieweit hält die Bundesregierung das von den „Grauen Wölfen“ vertretene Ziel eines Großreiches aller „Turkvölker“ vom Balkan bis nach China mit dem Grundgesetz vereinbar?

b) Inwieweit hält die Bundesregierung die armenier- und kurdenfeindliche sowie antisemitische Gesinnung der „Grauen Wölfe“ mit dem Grundgesetz vereinbar?

c) Ergeben sich hieraus jeweils Anhaltspunkte für völkerverständigungswidrige Bestrebungen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG)?

22

Welche Aufklärung gibt es für Angehörige der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes im Rahmen der Ausbildung über rechtsextremistische türkische Vereinigungen, deren ideologische Ausrichtung und Repräsentanten?

23

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über offizielle Kontakte der Deutschen Botschaft oder der deutschen Konsulate in der Türkei zur MHP und BBP und die Teilnahme von deutschen Diplomaten an Empfängen oder Veranstaltungen dieser Organisationen in der Türkei?

Berlin, den 27. November 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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