Weitergabe von Daten eingetragener Lebenspartnerschaften und der Datenschutz
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Kersten Naumann, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Derzeit werden offenbar die Daten sämtlicher in der Bundesrepublik Deutschland lebender Bürger, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen haben, abgefragt und zentral gespeichert.
Das Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg (ifb) führt eine Studie zum Themenbereich „Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften“ durch. Nach Angaben des ifb ist dieses Forschungsvorhaben „von der Bundesregierung gewünscht und vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegeben“. In einem den Fragestellern vorliegenden Informationsschreiben des Instituts, das an zwei Bürger gerichtet war, die eine eingetragene Partnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes führen, werden die Empfänger kurz über den Hintergrund der Studie informiert, außerdem wird ein Telefonanruf angekündigt. In dem Schreiben heißt es weiter: „In diesem Zusammenhang versuchen wir nun, alle eingetragenen Lebenspartnerschaften zu kontaktieren und für eine Teilnahme an unserer Untersuchung zu gewinnen.“
Um an die Anschriften zu kommen, habe man sich an die Meldebehörden gewandt. Die Adressüberlassung sei bewilligt worden.
Rechtlich möglich ist eine solche Datenübermittlung auf Grundlage von § 18 des Melderechtsrahmengesetzes und entsprechender Bestimmungen der Ländermeldegesetze. Diese erlauben die Weitergabe etwa von Namen, Anschrift und Familienstand an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen, soweit dies zur Erfüllung von „in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist.“
Nach Auffassung des wissenschaftlich-humanitären komitees (whk) ist die Weitergabe von Daten zu eingetragenen Lebenspartnerschaften jedoch höchst bedenklich. Das whk spricht von einer „Rosa Liste“ (http://www.whk.de/start.htm). Da bei den Meldebehörden der Familienstand „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ gespeichert ist, könne die Datenweitergabe dazu führen, dass eine bundesweite Datei über sämtliche eingetragenen Lebenspartnerschaften errichtet werde. Eine derartige Erfassung, die zugleich eine Erfassung der sexuellen Orientierung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ist, wäre auch aus Sicht der Fragesteller angesichts der rechtlichen und sozialen Diskriminierung, der Homosexuelle weiterhin ausgesetzt sind, ein besorgniserregender und hochsensibler Vorgang. Ob ein Universitätsinstitut in der Lage ist, die derart gewonnenen Daten sicher zu verwahren, erscheint jedenfalls fraglich.
Drucksache 16/7422 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie bewertet die Bundesregierung die Sorge der Fragesteller, dass die geschilderten rechtlichen Bestimmungen mit ihrer Möglichkeit, die sexuelle Orientierung von Bürgerinnen und Bürgern anhand des Familienstandes „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ zu identifizieren und bundesweite Dateien darüber anzulegen, problematisch seien?
Welche von Bundesministerien oder -behörden erteilten Aufträge haben in der Vergangenheit Anlass gegeben, den Familienstand „Eingetragene Lebenspartnerschaften“ bei den Meldebehörden abzufragen?
Ist dem ifb vom Bundesministerium der Justiz explizit der Auftrag erteilt worden, bei sämtlichen Meldebehörden bundesweit die eingetragenen Lebenspartnerschaften abzufragen?
a) Wenn ja, welche Vorgaben zur Datensicherung sind dem ifb gemacht worden, und welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, die Einhaltung dieser Vorgaben zu überprüfen?
b) Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung die vorgenommene Totalerfassung?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass das ifb die Erstanschreiben in Form einfacher Briefe versendet, angesichts der Gefahr, dass Irrläufer dieser Sendungen, die versehentlich falsch zugestellt und von anderen Personen geöffnet werden, beispielsweise Nachbarn unmittelbar Aufschluss über die sexuelle Orientierung der Angeschriebenen geben?
Hat das Institut sämtliche Meldebehörden in den Bundesländern angeschrieben oder nur in einigen Bundesländern (bitte gegebenenfalls auflisten)?
Werden sämtliche von den Meldebehörden übermittelten Bürgerinnen und Bürger mit Familienstand „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ angeschrieben oder nur eine Auswahl hiervon (bitte gegebenenfalls die Kriterien angeben)?
Aus welchen Quellen ermittelt das ifb die Telefonnummern der Angeschriebenen?
Sieht die Bundesregierung die Veranlassung, eine Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und/oder des Melderechtes vorzunehmen bzw. zu initiieren und hierzu gegebenenfalls in Gespräche mit den Bundesländern zu treten, und wenn ja, welche Intention verfolgt die Bundesregierung hierbei?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Schritte einzuleiten, um die Übermittlung des Familienstandes bei eingetragenen Lebenspartnerschaften künftig aus Sicherheitsgründen von der Einverständniserklärung der Betroffenen abhängig zu machen (bitte begründen und gegebenenfalls darlegen, welche Schritte unternommen werden)?