Konsequenzen der Bundesregierung aus den Stellungnahmen und Positionierungen der bildungspolitischen Fachöffentlichkeit zum Gesetzentwurf zur Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes
der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Bundeskabinett hat am 9. Mai 2007 einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes beschlossen. Darin ist vorgesehen, das komplette Hochschulrahmengesetz zum 30. September 2009 außer Kraft zu setzen. In der bildungspolitischen Fachöffentlichkeit und der studentischen Interessenvertretung ist dieser Beschluss nach Bekanntwerden auf sehr viel Kritik gestoßen.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages hat sich im Rahmen einer öffentlichen Anhörung am Montag, den 12. November mit der Thematik auseinandergesetzt. Damit wurde von mehreren Sachverständigen auf Probleme aufmerksam gemacht, die sich mit der Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes ergeben würden. Aus den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD wurde im Rahmen dieser Anhörung mehrfach geäußert, dass in der Koalition bisher noch keine Einigkeit zu dem Thema hergestellt ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Inwieweit ist die Bundesregierung gewillt, ihre Position zum Hochschulrahmengesetz nach der Kritik aus den Reihen der Koalitionsfraktionen, der bildungspolitischen Öffentlichkeit und der Sachverständigen der Anhörung zu überdenken und ihren Gesetzentwurf gegebenenfalls zurückzuziehen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung aus den Reihen der Sachverständigen, dass die Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes keine zwingende Folge der beschlossenen Föderalismusreform ist?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, aus welchem Grund ist dieses Gesetz dann notwendig?
a) Wie erklärt sich die Bundesregierung die unterschiedliche Bewertung ihres Gesetzentwurfes in unterschiedlichen Bundesländern?
b) Welche Konsequenzen zieht sie daraus?
a) In welchem Zusammenhang stehen für die Bundesregierung der weitere Umgang mit dem Hochschulrahmengesetz und der weitere Umgang mit der Kapazitätsverordnung, die in der Anhörung mehrfach angesprochen wurde?
b) Wird die Bundesregierung Initiativen zur Änderung oder Abschaffung der Kapazitätsverordnung ergreifen (wenn ja, welche und wann)?
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass über das Hochschulrahmengesetz in den vergangenen Jahren maßgebliche bildungspolitische Impulse kamen?
b) Woher sollen solche Impulse zukünftig kommen, ohne dass es automatisch zu einer Auseinanderentwicklung zwischen verschiedenen Bundesländern kommt?
a) Teilt die Bundesregierung die in der Anhörung aus den Reihen der Sachverständigen geäußerte Auffassung, dass die Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes als Katalysator wirken könne, in den Ländern Einschränkungen bei der studentischen Mitbestimmung zu beschließen (wenn nein, warum nicht)?
b) Welche Folgen hat es nach Ansicht der Bundesregierung für eine studentische Interessenvertretung, wenn ihr das Recht zur Selbstverwaltung aberkannt wird?
c) Ist diese Entwicklung von der Bundesregierung intendiert (bitte mit Begründung)?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der in der Anhörung aus den Reihen der Sachverständigen geäußerten Auffassung, dass die Begründung der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf, in der von keinerlei geschlechtsspezifischen Auswirkungen ausgegangen wird, falsch sei?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass mit der Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes zukünftig verstärkt Hochschulen mit anderer Rechtsform in den Bundesländern entstehen werden?
Wenn ja, wie bewertet sie diese Entwicklung?
Wenn nein, warum nicht?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Darstellung mehrerer Sachverständiger, dass Staatsverträge zwischen den Ländern dominant exekutivlastig sind und außerdem innovationsfeindlich?
b) Welche Konsequenzen zieht sie daraus?
c) Welche Regelungsmöglichkeiten, um bundesweit ein Mindestmaß an Transparenz, Qualität und Mobilität in der Hochschulbildung sicherzustellen, wird die Bundesregierung zukünftig nutzen?
Welche Punkte müssten aus Sicht der Bundesregierung in einem Gesetz über die Hochschulzulassung geregelt sein, sofern sich die Bundesregierung dazu entschließt, wie von der überwiegenden Mehrheit der Sachverständigen gefordert, ihre Kompetenz in diesem Bereich wahrzunehmen?
Welche Punkte müssen aus Sicht der Bundesregierung in einem Gesetz über die Hochschulabschlüsse geregelt sein, sofern sich die Bundesregierung dazu entschließt, wie von der überwiegenden Mehrheit der Sachverständigen gefordert, ihre Kompetenz in diesem Bereich wahrzunehmen?
Was hält die Bundesregierung von dem in der Anhörung geäußerten Vorschlag, dass die erste Stufe der Föderalismusreform auf ihre bildungspolitischen Auswirkungen hin dringend überprüft werden müsse?