Medizinische Begutachtung im Zusammenhang mit Abschiebungen
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Arbeitsgruppe „Rückführung“ der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern (IMK) hat Berichten zufolge am 18. und 19. Februar 2002 gemäß dem ihr von der IMK am 7. und 8. November 2001 erteilten Auftrag über die organisatorischen und rechtlichen Möglichkeiten für den regional oder überregional zentralisierten Einsatz von Ärzten verschiedener Fachrichtungen beraten, die durch ihre bedarfsgerechte fachliche Qualifikation einen bundeseinheitlichen Standard bei einer Feststellung der Flugreisetauglichkeit gewährleisten und darüber hinaus für die Aufklärung medizinischer Fragestellungen kurzfristig zur Verfügung stehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wer sind die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Rückführung“ der IMK?
Was sind die Ergebnisse der Beratungen innerhalb dieser Arbeitsgruppe gemäß dem in der Vorbemerkung zitierten Auftrag?
Ist beabsichtigt, einen regionalen oder überregionalen „Pool“ von Ärzten zur Feststellung der Flugreisetauglichkeit einzurichten?
a) Sollen mehrere regionale, mehrere überregionale oder ein bundesweiter „Pool“ eingerichtet werden?
b) Welche Ärzte welcher Fachrichtungen sollen hieran beteiligt werden?
c) Aus welchen Haushaltsmitteln soll der Einsatz dieser Ärzte finanziert werden?
d) Was ist die rechtliche Grundlage für den Einsatz dieser Ärzte?
e) Welche Aufgaben sollen die Ärzte übernehmen (bitte Details nennen)?
Zur derzeitigen Praxis bei der Prüfung der Flugreisetauglichkeit:
a) Welche Regelungen zur Prüfung der Flugreisetauglichkeit gibt es bisher?
b) Wie wird ihre Einhaltung überwacht?
c) Wer führt die Prüfung der Flugreisetauglichkeit durch? Welche Qualifikation weist das hierfür eingesetzte Personal auf?
Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg mussten im Jahre 2001 wegen medizinischer Bedenken abgebrochen werden?