BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Hauptstadtvertrag und Hauptstadtklausel des Grundgesetzes

Stellenwert des Hauptstadtvertrags bei der Umsetzung des Verfassungsauftrags nach Art. 22 GG (bzgl. der gesamtstaatlichen Repräsentationsaufgaben Berlins) bzw. Notwendigkeit eines Bundesgesetzes; Berücksichtigung der Grundstücke aus dem Reichsvermögen im Hauptstadtvertrag

Fraktion

DIE LINKE

Datum

17.01.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/745111. 12. 2007

Hauptstadtvertrag und Hauptstadtklausel des Grundgesetzes

der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Lothar Bisky, Dr. Lukrezia Jochimsen, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Hauptstadtvertrag vom 30. November 2007 bei der Umsetzung des Verfassungsauftrages nach Artikel 22 Abs. 1 des Grundgesetzes, die Aufgaben der gesamtstaatlichen Repräsentation des Bundes in der Hauptstadt durch ein „Bundesgesetz“ zu regeln, bei?

2

Hält die Bundesregierung den Hauptstadtvertrag materiell bereits für die Einlösung der Hauptstadtklausel des Grundgesetzes, oder wurde nun mit der Regelung der für am dringlichsten gehaltenen bilateralen Probleme erfolgreich jene Zeit gewonnen, um den Verfassungsauftrag eines Hauptstadtgesetzes als ein gesellschaftspolitisches Projekt und grundgesetzkonform – insbesondere in Verantwortung des Deutschen Bundestages und der Mitwirkung aller Bundesländer – zu realisieren?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerungen des Kanzleramtschefs Dr. Thomas de Mazière, die Regelung trage „abschließenden Charakter“ (wenigstens für die nächsten zehn Jahre) vor dem Hintergrund des durch den Vertrag offenkundig nicht realisierten Verfassungsauftrages?

4

Warum macht die Bundesregierung mit ihrem Ausweichen vor dem Verfassungsauftrag die Hauptstadtfrage lediglich zu einer bilateralen Angelegenheit und nicht zu einer Angelegenheit der ganzen Bundesrepublik Deutschland?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach ein Gesetzgebungsverfahren – ganz anders als dies in bilateralen Verhandlungen möglich ist – eine Systematisierung der Aufgaben der gesamtstaatlichen Repräsentation des Bundes in der Hauptstadt und insbesondere den Vergleich und die Gleichstellung mit der Förderung von Bundesstadt und Bundeshauptstadt ermöglicht und erfordert?

6

Welche konzeptionellen Überlegungen hat die Bundesregierung zu der Struktur und den zu regelnden Gegenständen des zu erarbeitenden Hauptstadtgesetzes, und welche Formen öffentlicher gesellschaftspolitischer Verständigung in der Bundesrepublik Deutschland sind vorgesehen?

7

Auf welche Weise wird die mit der Klage Berlins vor dem Bundesverfassungsgericht auf Herausgabe der Grundstücke aus dem alten Reichsvermögen, das den westlichen Ländern bereits früher übereignet wurde, sich aber wegen der besonderen statusrechtlichen Situation von Berlin (West) bis 1990 noch immer beim Bund befindet, einhergehende Auseinandersetzung im Hauptstadtvertrag vom 30. November 2007 berücksichtigt?

Berlin, den 6. Dezember 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen