Bewertung und Einschätzung der Yogyakarta-Prinzipien durch die Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit den Yogyakarta-Prinzipien (www.yogyakartaprinciples.org) wurde 2006 durch ein international besetztes Expertengremium ein globaler Standard zur Anwendung von internationalen Menschenrechten in Bezug auf sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität entwickelt. Für jedes Prinzip wurden genaue Empfehlungen zur staatlichen Umsetzung formuliert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie bewertet die Bundesregierung die Yogyakarta-Prinzipien?
Teilt die Bundesregierung, die aus dem humanitären Völkerrecht abgeleiteten Empfehlungen an Staaten?
Wenn nein, warum nicht?
(Bitte konkret auf die einzelnen Empfehlungen aufschlüsseln.)
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass diese von Experten auf Grundlage des humanitären Völkerrechts entwickelten Empfehlungen in der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt sind?
Wenn nein, welche der Empfehlungen sind nicht umgesetzt?
Wenn Empfehlungen in der Bundesrepublik Deutschland nicht umgesetzt sind: Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die entsprechenden Empfehlungen umzusetzen?
Wenn ja, welche Empfehlungen sind konkret zur Umsetzung geplant?
Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung bereit, die Umsetzung der von dem Expertengremium zur Implementierung der Yogyakarta-Prinzipien auf internationaler Ebene gegebenen „Weiteren Empfehlungen“ zu unterstützen?
Wenn ja, welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung diesbezüglich?
Wenn nein, warum nicht?