Verdacht unvollständiger Informationsübermittlung an die Staatsanwaltschaft Magdeburg durch die Sondertaskforce Leuna/Minol unter der Verantwortung der Bundesregierung sowie mögliche Einflussnahme auf österreichische Ermittlungsbehörden bei der Festnahme eines deutschen Staatsbürgers (Nachfrage) und die „persönlichen Bewertungen“ des früheren „Ermittlungsführers“ im Bundeskanzleramt
der Abgeordneten Andreas Schmidt (Mülheim), Dr. Wolfgang Bötsch, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Norbert Hauser (Bonn), Hans-Peter Repnik, Dietmar Schlee, Dorothea Störr-Ritter, Edeltraut Töpfer, Dr. Hans-Peter Uhl, Andrea Voßhoff und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
1. Strafanzeige der Arbeitsgruppe Koordinierte Ermittlungen (AKE) bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Magdeburg
Nach der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Verdacht unvollständiger Informationsübermittlung an die Staatsanwaltschaft Magdeburg durch die Sondertaskforce Leuna/Minol unter der Verantwortung der Bundesregierung sowie mögliche Einflussnahme auf österreichische Ermittlungsbehörden bei der Festnahme eines deutschen Staatsbürgers“ (Bundestagsdrucksache 14/7264) ist vieles nicht geklärt. Die Bundesregierung hat Fragen z. T. ausweichend oder gar nicht beantwortet. So wird z. B. die Frage, ob und inwieweit Bundeskanzler Gerhard Schröder und dem Chef des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Frank-Walter Steinmeier, die Ermittlungen und das Vorgehen der Sondertaskforce Leuna/Minol bekannt waren, nicht beantwortet. Es wird stattdessen auf die Ressortzuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) verwiesen.
Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Magdeburg hat es abgelehnt, auf die Strafanzeige der AKE hin strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des Subventionsbetruges zu führen. In einer von ihr am 29. Oktober 2001 herausgegebenen Pressemitteilung heißt es dazu: „Die Vorermittlungen haben keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass MIDER (Mitteldeutsche Erdöl- Raffinerie) gegenüber der Subventionsbehörde falsche Angaben über subventionserhebliche Tatsachen gemacht hat. Soweit in dem Subventionsverfahren auch Kosten für so genannte Vorstudien geltend gemacht worden sind, handelt es sich nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Magdeburg um tatsächlich entstandene Aufwendungen für technische Projektierungsleistungen, die zu den förderungsfähigen Herstellungskosten der Raffinerie zählen.“
2. Befassung des Generalbundesanwalts mit den Schweizer Leuna-Ermittlungsakten
Die Schweizer Leuna-Ermittlungsakten der Generalstaatsanwaltschaft Genf waren Gegenstand intensiver Berichterstattung in den Medien im Sommer 2001. Die Bundesministerin der Justiz, Professor Dr. Herta Däubler-Gmelin, hat mit Schreiben vom 13. Juli 2001 das Bundesamt für Justiz in Bern auf dessen Schreiben vom 26. Juni 2001 um die Übermittlung der angebotenen Akten an den Generalbundesanwalt gebeten. Die Akten sind lt. „Berliner Zeitung“ vom 21./22. Juli 2001 beim Generalbundesanwalt am 20. Juli 2001 eingegangen.
Die Bundesministerin der Justiz, Professor Dr. Herta Däubler-Gmelin, hatte noch mit Schreiben vom 11. September 2000 dem Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, mitgeteilt, eine Zuständigkeit des Generalbundesanwalts in Sachen Leuna sei nicht gegeben; erst recht scheide „eine genuine Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts aus“ (Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller vom 24. August 2001, auf die schriftliche Frage 28 des Abgeordneten Andreas Schmidt (Mülheim) – Bundestagsdrucksache 14/6851).
Laut einem Bericht der Zeitung „WELT AM SONNTAG“ vom 22. Juli 2001 soll der mit dem Fall befasste Genfer Generalstaatsanwalt erklärt haben, in den Schweizer Leuna-Ermittlungsakten gebe es keine Beweise, dass im Zusammenhang mit der Übernahme der Raffinerie Leuna durch Elf/Aquitaine Gelder an deutsche Parteien geflossen seien.
Schon vor einer Sichtung bzw. Auswertung der Akten durch den Generalbundesanwalt gab es öffentlich geäußerte Spekulationen über deren Inhalt. So hat der Abgeordnete der Fraktion der SPD Friedhelm Julius Beucher in einem Rundfunkinterview des „Deutschlandfunks“ am 16. Juli 2001 erklärt: „Und eines ist klar: Die Maschen der Netze, die wir ausgelegt haben, durch die uns die ganzen Auskunftsverweigerer bisher immer durchgeschlüpft sind, werden immer enger, und es ist auch gut so […] Diese Unterlagen werden uns bei der Aufklärung der CDU-Affäre – ich sage das mal so – einen Panthersprung nach vorne bringen […] Jetzt glaube ich, haben wir erstmalig einen Zugang auf den konkreten Weg der Geldflüsse und an deren Ende stehen auch Namen. [Frage des „Deutschlandfunks“: Könnten das Akten sein, die die Republik erschüttern?] Ja. Zumindest ist die Zeit des jahrelangen Verschweigens und Vertuschens vorbei.“ Der Vorsitzende der Fraktion der SPD, Dr. Peter Struck, hat zu den angeblich schleppenden Ermittlungen in Sachen Leuna geäußert, das Verhalten der Länder-Staatsanwälte sei „nicht nur ärgerlich, es ist empörend; ich habe überhaupt kein Verständnis für Staatsanwaltschaften, die sich Akten hin- und herschicken, mit der Zielrichtung, sie nicht bearbeiten zu müssen“ (Berliner Zeitung vom 16. Juli 2001).
In der „Süddeutschen Zeitung“ vom 8. November 2001 wird über den Inhalt der Schweizer Leuna-Ermittlungsakten unter der Überschrift „Elf-Manager schmierten sich selbst – Leuna-Akten ausländischer Ermittler entlasten deutsche Politiker“ berichtet. In dem Bericht wird ausgeführt, einige der fähigsten Ermittler der Karlsruher Bundesanwaltschaft hätten die „Akten gelesen und nichts Aufregendes gefunden“. In keinem Papier gebe es Hinweise auf eine CDU-Verbindung. In der nächsten Woche würde die Bundesanwaltschaft „einen Vermerk über das Nichts formulieren“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen57
Welchen rechtlichen Status haben die Angehörigen der Sondertaskforce Leuna/Minol (z. B. Angestellte, Selbständige usw.)?
Mit welchen finanziellen Mitteln werden die Angehörigen der Sondertaskforce Leuna/Minol bezahlt (ggf. Titel des Bundeshaushaltes nennen)?
Aus welchen finanziellen Mitteln werden die Reisekosten der Angehörigen der Sondertaskforce Leuna/Minol bezahlt (ggf. Titel des Bundshaushaltes nennen)?
Wer hat unter welchem Datum das Legitimationsschreiben des BMF (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU in Bundestagsdrucksache 14/7264) unterschrieben?
Prüft die Sondertaskforce Leuna/Minol auch, ob ein zivilrechtlicher Vermögensschaden für das Land Sachsen-Anhalt eingetreten ist?
Beabsichtigen das BMF oder die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben oder eine sonstige, in der Verantwortung der Bundesregierung tätige Stelle etwas gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Magdeburg zu unternehmen, das eingestellte Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von MIDER nicht wieder aufzunehmen und wenn nein, warum nicht?
Inwieweit hat die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Magdeburg nach der Übergabe des Berichts der Sondertaskforce Leuna/Minol vom 9. Mai 2001 die zugesagte „weitere uneingeschränkte Akteneinsicht und Unterstützung bei den Aktenrecherchen“ (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller vom 24. August 2001 auf die schriftliche Frage 27 des Abgeordneten Andreas Schmidt (Mülheim) – Bundestagsdrucksache 14/6851) erbeten und sind ihr in der Folgezeit weitere Unterlagen auf ihr Ersuchen zugeleitet worden?
Hat die Sondertaskforce Leuna/Minol außer mit der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Magdeburg mit weiteren Behörden des Landes Sachsen-Anhalt zusammengearbeitet und wenn ja, mit welchen?
Hat die Sondertaskforce Leuna/Minol von Behörden des Landes Sachsen-Anhalt Informationen erhalten, die Aufschluss darüber geben, ob im Zusammenhang mit dem Neubau der Raffinerie Leuna „Schmiergelder“ als förderfähige Investitionskosten für Vorstudien dargestellt und mit öffentlichen Mitteln subventioniert worden sind und wenn ja, von welchen Behörden?
Welche Verbindung besteht zwischen der Sondertaskforce Leuna/Minol und dem Bundesnachrichtendienst (BND)?
Besteht die Sondertaskforce Leuna/Minol auch nach der ablehnenden Entscheidung der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Magdeburg, Ermittlungen wegen Subventionsbetruges einzuleiten, weiter und wenn ja, mit welchem Auftrag?
Seit wann ist dem Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, der Auftrag der Sondertaskforce Leuna/Minol bekannt und hat er diesen gebilligt?
Sind dem Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, die Mitteilungen der Bundesregierung an die Europäische Kommission (EU-Kommission) vom 16. April 1999 und vom 15. März 2001 betreffend die Überprüfung von Beihilfen für den Bau der Raffinerie in Leuna im Zusammenhang mit der Leuna-Privatisierung bekannt, auch wenn er mit den genannten Mitteilungen nicht befasst war, (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, Bundestagsdrucksache 14/7264, Frage 3) und wenn ja, seit wann?
Ist das Bundesministerium der Justiz über die der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Magdeburg am 9. Mai 2001 übersandte Sachverhaltsdarstellung informiert worden und wenn ja, wann?
Hat die Bundesministerin der Justiz, Professor Dr. Herta Däubler-Gmelin, Kenntnis von der der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Magdeburg am 9. Mai 2001 übersandten Sachverhaltsdarstellung der Sondertaskforce Leuna/Minol und wenn ja, seit wann?
Was hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, veranlasst, nachdem er am 23. Juli 2001 über die Mitteilung der Bundesregierung an die EU-Kommission vom 15. April 1999 unterrichtet worden war (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, Bundestagsdrucksache 14/7264, Frage 3)?
Wurde diese Mitteilung der Bundesregierung vor Abgang der Leitungsebene des BMF (Minister, Staatssekretäre, Parlamentarische Staatssekretäre) vorgelegt und wenn ja, wann?
Weshalb wurde diese Mitteilung dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, nicht zugeleitet?
Aus welchem Anlass ist der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, dann im Nachhinein (mehr als 2 Jahre später), über diese Mitteilung unterrichtet worden?
Wann ist entschieden worden, der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Magdeburg eine Sachverhaltsdarstellung zu übersenden, aus der sich der Anfangsverdacht auf Subventionsbetrug im Zusammenhang mit dem Neubau einer Raffinerie ergeben soll (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller vom 23. Juli 2001 auf die schriftliche Frage 20 des Abgeordneten Andreas Schmidt (Mülheim) – Bundestagsdrucksache 14/6758)?
Hat die Sondertaskforce Leuna/Minol ihre angeblichen Erkenntnisse hinsichtlich eines Anfangsverdachts auf Subventionsbetrug bei dem Neubau der Raffinerie in Leuna erst nach dem 15. März 2001 gewonnen und wenn nein, wie ist dies vereinbar mit der Stellungnahme der Bundesregierung an die EU-Kommission vom 15. März 2001, in der es heißt, der Bundesregierung lägen bislang keine Erkenntnisse vor, dass die Beihilfen nicht zweckgerecht eingesetzt worden seien?
Wurde diese Mitteilung der Bundesregierung vor Abgang der Leitungsebene des BMF (Minister, Staatssekretäre, Parlamentarische Staatssekretäre) vorgelegt und wenn ja, wann?
Weshalb wurde diese Mitteilung dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, nicht zugeleitet?
Welchen Inhalt hat das Schreiben des BMF vom 19. Juli 2001, mit dem die EU-Kommission davon in Kenntnis gesetzt wird, dass die G-AKE eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Magdeburg verfasst hat und was war Anlass für dieses Schreiben (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, Bundestagsdrucksache 14/7264, Frage 6)?
Warum hat die Bundesregierung das Schreiben des Elf/Aquitaine-Präsidenten vom 26. Januar 1999 nicht der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Magdeburg gemeinsam mit der Sachverhaltsdarstellung am 9. Mai 2001 übersandt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, Bundestagsdrucksache 14/7264, Frage 8)?
Seit wann sind der Bundesregierung Aussagen früherer Mitarbeiter/Berater von Elf/Aquitaine bekannt, die von einer Überhöhung der Investitionskosten durch Elf sprechen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, Bundestagsdrucksache 14/7264, Frage 11) und wie sind diese ggf. vereinbar mit den Stellungnahmen der Bundesregierung an die EU-Kommission vom 16. April 1999 und vom 15. März 2001?
Ist die eidesstattliche Versicherung eines damaligen Mitgeschäftsführers der RTI Thyssen Handel Berlin Raffinerie Investition GmbH (RTI) und der RIG Raffinerie 2000 Investitions GmbH & Co Besitz KG (RIG; Rechtsvorgänger der MIDER GmbH), wonach zwischen Elf und Thyssen die Vereinbarung galt, dass „Rechnungen über Leuna-Vorlaufkosten grundsätzlich im Raffinerieprojekt aktiviert werden sollten“, gemäß § 156 Strafgesetzbuch (StGB) vor einer dafür zuständigen Behörde abgegeben worden und wenn nein, welche Bedeutung kommt ihr dann im Rechtsverkehr zu (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/ CSU, Bundestagsdrucksache 14/7264, Frage 12)?
Ist die eidesstattliche Versicherung vor den Mitteilungen der Bundesregierung an die EU-Kommission vom 16. April 1999 bzw. vom 15. März 2001 abgegeben worden und wenn ja, wann?
War dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, anlässlich der Erstellung der Mitteilung der Bundesregierung an die EU-Kommission vom 15. März 2001 diese eidesstattliche Versicherung bekannt und wenn ja, wie ist dann die Aussage der Bundesregierung in dieser Stellungnahme, ihr lägen bislang keine Erkenntnisse vor, dass die Beihilfen nicht zweckgerecht eingesetzt worden seien, damit vereinbar?
Hat die Sondertaskforce Leuna/Minol den damaligen Mitgeschäftsführer der RTI und RIG zum Inhalt seiner eidesstattlicher Versicherung gehört und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Haben die im Rahmen des Akteneinsichtsrechts in Akten französischer Ermittlungsverfahren u. a. gegen verschiedene ehemalige Mitarbeiter von Elf/Aquitaine den Anwälten der Bundesrepublik Deutschland überlassenen Kopien (vgl. Antwort des Staatssekretärs Dr. Hansjörg Geiger vom 23. Juli 2001 auf die schriftliche Frage 8 der Abgeordneten Andrea Voßhoff – Bundestagsdrucksache 14/6758), Anhaltspunkte für Subventionsbetrug ergeben und wenn ja, was hat die Bundesregierung wann veranlasst?
Hat die Sondertaskforce Leuna/Minol Erkenntnisse gewonnen, die darauf schließen lassen, dass ehemalige Elf-Manager selbst einen Großteil der sog. Leuna-Provisionen in Höhe von angeblich mindestens 80 Mio. DM für sich vereinnahmt haben und wenn ja, welche?
Haben der Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, bzw. der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, mit Bundeskanzler Gerhard Schröder und/oder dem Chef des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Frank-Walter Steinmeier, in Sachen Leuna Gespräche geführt und wenn ja, wann und mit welchem Inhalt bzw. Ergebnis?
Ist das Bundeskanzleramt über die Aufgaben und die Tätigkeit der Sondertaskforce Leuna/Minol unterrichtet und wenn ja, seit wann und inwieweit?
Haben ungeachtet der Ressortzuständigkeit des BMF Bundeskanzler Gerhard Schröder und der Chef des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Frank-Walter Steinmeier, Kenntnisse über die Aufgaben und die Tätigkeit der Sondertaskforce Leuna/Minol und wenn ja, welche seit wann?
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage hat die Bundesministerin der Justiz, Professor Dr. Herta Däubler-Gmelin, den Generalbundesanwalt angewiesen, sich mit den Schweizer Leuna-Ermittlungsakten zu befassen?
Welche konkreten neuen Erkenntnisse haben die Bundesministerin der Justiz, Professor Dr. Herta Däubler-Gmelin, abweichend von ihrer früheren Feststellung in ihrem Schreiben an den Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, vom 11. September 2000, die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts sei nicht gegeben, insbesondere dessen „genuine Verfahrenszuständigkeit“ scheide aus (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller vom 24. August 2001 auf die schriftliche Frage 27 des Abgeordneten Andreas Schmidt (Mülheim) – Bundestagsdrucksache 14/6851), veranlasst, den Generalbundesanwalt anzuweisen, die Schweizer Leuna-Ermittlungsakten zu überprüfen?
Wird von der Genfer Generalstaatsanwaltschaft außer gegen den früheren Staatssekretär Dr. Ludwig Holger Pfahls und den deutschen Staatsbürger, Kaufmann und Lobbyisten D. H. gegen weitere deutsche Staatsangehörige ermittelt und wenn nein, warum haben das Bundesministerium der Justiz (BMJ) bzw. der Generalbundesanwalt die Schweizer Leuna-Ermittlungsakten nicht unmittelbar zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaften Augsburg bzw. Saarbrücken abgegeben, bei denen jeweils bereits ein Ermittlungsverfahren gegen die Genannten anhängig ist?
Was ist das Ergebnis der Prüfung der Schweizer Leuna-Ermittlungsakten durch den Generalbundesanwalt und seit wann liegt dies vor?
Was hat der Generalbundesanwalt dem BMJ wann über seine Befassung mit diesen Akten berichtet?
Hat der Generalbundesanwalt Erkenntnisse gewonnen, die darauf schließen lassen, dass ehemalige Elf-Manager selbst einen Großteil der sog. Leuna-Provisionen in Höhe von angeblich mindestens 80 Mio. DM für sich vereinnahmt haben und wenn ja, welche?
Hat der Generalbundesanwalt aus den Schweizer Leuna-Ermittlungsakten Erkenntnisse gewonnen, ob und ggf. welche Personen im Verdacht der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung im Sinne des § 129 StGB im Zusammenhang mit den sog. Leuna-Provisionen stehen?
Kann die Bundesregierung auf Grund ihrer Erkenntnisse (Sondertaskforce, Generalbundesanwalt) ausschließen, dass Gelder des deutschen Staatsbürgers, Kaufmann und Lobbyisten D. H. an SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegangen sind und falls ja, aufgrund welcher Tatsachen?
Was hat der Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, nach Kenntnisnahme des Schreibens der Bundesministerin der Justiz, Professor Dr. Herta Däubler-Gmelin, vom 11. September 2000 in Sachen Leuna veranlasst?
Wann und inwieweit ist der Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, über Ergebnisse des ggf. von ihm Veranlassten informiert worden?
Wie hoch ist der Personalaufwand für die Auswertung der Schweizer Leuna-Ermittlungsakten beim Generalbundesanwalt anzusetzen?
Inwieweit kann eine französische Ausschreibung im Schengener Informationssystem Rechtsgrundlage für Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) sein und dazu beitragen, dass ein Deutscher nach Frankreich ausgeliefert wird?
Ist das Verhalten des BKA im Fall der Festnahme des deutschen Staatsangehörigen, Kaufmanns und Lobbyisten D. H. unter strafrechtlichen Gesichtspunkten geprüft worden und wenn ja, welches ist das Ergebnis dieser Prüfung?
Ist der als „Ermittlungsführer“ in der politischen Verantwortung von Bundeskanzler Gerhard Schröder tätig gewesene frühere Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Dr. Burkhard Hirsch, auch im Jahr 2001 noch tätig gewesen und wenn ja, aufgrund welcher Veranlassung?
Wenn ja, wie lässt sich diese Tätigkeit in Einklang bringen mit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Tätigkeit und Auftreten des ,Sonderermittlers im Bundeskanzleramt‘“ (Bundestagsdrucksache 14/4915, Frage 3), nach der die Arbeit von Dr. Burkhard Hirsch beendet ist, und wie ist diese Tätigkeit zu verstehen angesichts dessen Erklärung im 1. Untersuchungsausschuss, er habe seine Tätigkeit als „Ermittlungsführer“ am 14. November 2000 formell abgeschlossen (Protokoll der 72. Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses der 14. Wahlperiode des Deutschen Bundestages vom 5. April. 2001, S. 6)?
Hat Dr. Burkhard Hirsch im Jahr 2001 Einsicht in Akten im Verantwortungsbereich der Bundesregierung erhalten und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
Ist der Bundesregierung der in der Zeitung „DIE ZEIT“ vom 15. November 2001 erwähnte Brief des Dr. Burkhard Hirsch an die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Bonn bekannt und wenn nein, warum nicht?
Unter welchem Datum wurde dieser Brief geschrieben und wer trägt dafür die fachliche und die politische Verantwortung?
Hat die Bundesregierung die in diesem Zusammenhang genannten Akten dem 1. Untersuchungsausschuss der 14. Wahlperiode des Deutschen Bundestages vollständig zugänglich gemacht?
Trifft die Aussage in dem erwähnten „ZEIT“-Artikel zu, Dr. Burkhard Hirsch habe Fakten gesammelt, neue Hinweise gegeben und Fährten gelegt?
Inwieweit ist die Bundesregierung über diese Tätigkeit von Dr. Burkhard Hirsch informiert?
Sollte es tatsächlich neue Erkenntnisse geben, warum wurde in diesem Fall der 1. Untersuchungsausschuss der 14. Wahlperiode des Deutschen Bundestages nicht informiert?