Menschen mit HIV-Infektion und Organtransplantation (Nachfrage)
der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Bundesärztekammer verabschiedete im November 1999 Richtlinien zur Organtransplantation, die klare Kriterien vorgeben, nach denen in den Transplantationszentren die Aufnahme von Patientinnen und Patienten in die Wartelisten zu erfolgen hat. Gleichzeitig enthalten sie die Gründe für die Ablehnung der Aufnahme von Patientinnen und Patienten. Hierzu zählt nach Ansicht der Bundesärztekammer auch eine HIV-Infektion. Interessenverbände befürchteten daraufhin, dass entsprechend den Vorschriften Menschen mit einer HIV-Infektion, unabhängig von dem konkreten Krankheitsverlauf, generell keine Spenderorgane mehr erhalten. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS (Bundestagsdrucksache 14/3155) machte die Bundesregierung deutlich, dass die Richtlinien keinen generellen, in jedem Einzelfall gültigen Ausschluss von HIV-Infizierten von einer Organtransplantation bedeuten. Sie verwies ebenfalls darauf, dass die Ständige Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer eine generelle Prüfung der Richtlinien nach einem Jahr beschlossen hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie viele Anträge auf Aufnahme in die Warteliste für eine Organtransplantation wurden seit Inkrafttreten der Richtlinien durch HIV-infizierte Menschen gestellt?
Inwiefern fand im Zusammenhang mit der Bewilligung oder Ablehnung der Aufnahme in die Warteliste eine Überprüfung der individuellen Situation des HIV-infizierten Patienten statt?
Wie viele Anträge wurden bewilligt?
a) im Rahmen eines Heilversuchs,
b) im Rahmen der Durchführung einer klinischen Studie
Ist die von der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer beschlossene generelle Prüfung der Richtlinien bereits erfolgt? Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt die Prüfung bezüglich der Berücksichtigung der individuellen Situation des HIV-infizierten Patienten bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Warteliste?