Mutter-Kind-Kuren
der Abgeordneten Uwe Hiksch, Dr. Ruth Fuchs, Gerhard Jüttemann, Kersten Naumann und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Mutter-Kind-Kurhäuser in Trägerschaft freier, gemeinnütziger Wohlfahrtsverbände (AWO, DRK, Volkssolidarität) haben seit Beginn des Jahres 2002 eine außerordentlich niedrige Zahl an Kurpatienten. Der Auslastungsgrad entsprechender Häuser beläuft sich auf ca. 30 % bis 45 %. Damit wird sowohl das gesetzlich geregelte Leistungsangebot der Mutter-Kind-Kuren (§§ 24 und 41 SGB V) für die Patientinnen in Frage gestellt; gleichzeitig stellt die Reduzierung der Kurbewilligungen eine erhebliche Gefährdung der Kureinrichtungen und der sie tragenden Wohlfahrtsverbände dar. Als Ursache für den Einbruch bei Mutter-Kind-Kuren wird von den Einrichtungsträgern die seit Januar 2002 weitaus restriktivere Handhabung der Bewilligungspraxis bei den Krankenkassen benannt.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen6
Worin liegen nach Auffassung der Bundesregierung die Ursachen für die im Vergleich zu den Vorjahren deutlich reduzierte Zahl an Kurbewilligungen?
Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um auch in Zukunft eine Vollfinanzierung von Kuren nach §§ 24 und 41 SGB V abzusichern?
Unterstützt die Bundesregierung Forderungen, die Mutter-Kind-Kuren als Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen anzuerkennen?
Aus welchen Gründen ist es zurzeit gängige Praxis, dass Kuren nicht auf der Grundlage des ärztlichen Attestes des behandelnden Arztes, sondern oft erst nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen oder nach Widerspruch der Betroffenen gegen einen Ablehnungsbescheid ihrer Krankenkassen bewilligt werden?
Welche Hilfestellung bietet die Bundesregierung den betroffenen Kureinrichtungen zum Erhalt ihrer Häuser und damit auch zum Erhalt ihrer Arbeitsplätze an?
Welche Einflussmöglichkeiten sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Begleitkinderregelung der Krankenkassen?