Forderungen von Datenschützern, Journalisten und anderen Verbänden nach Verabschiedung eines „Informationsfreiheitsgesetzes“
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die „Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.“ (DVD) hat die Bundesregierung aufgefordert, „kurzfristig den Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) auf Bundesebene in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen und noch vor der Sommerpause zu verabschieden“ (Presseerklärung der DVD vom 11. April 2002).
Ein „Informationsfreiheitsgesetz“ wird von zahlreichen Verbänden und Gruppen schon lange gefordert, um staatliches Handeln transparenter und damit für Bürgerinnen und Bürger auch besser kontrollierbar zu machen. In mehreren Bundesländern sind entsprechende Gesetze schon seit einiger Zeit in Kraft.
Der Aufforderung der DVD ist zu entnehmen, dass nach der ersten Vorlage eines Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes im Dezember 2000 nun ein neuer Referentenentwurf vorliegt, der vom 26. September 2001 datiert. Die DVD äußert daran heftige Kritik. Der generelle Vorrang „abweichender Vorschriften“ mache den Entwurf zu einem Gesetz zweiter Wahl, die Ausnahmevorschriften vom Informationszugang (z. B. „Belange der inneren und äußeren Sicherheit“, das Bestehen „gesetzlich geregelter Geheimhaltungsvorschriften“ oder eine drohende Beeinträchtigung „fiskalischer Interessen“) seien viel zu weit gefasst und gäben der Verwaltung Vorwände, um sich der öffentlichen Kontrolle durch Bürgerinnen und Bürger zu entziehen. Insbesondere die Einwände des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie hält die DVD für „absolut unsinnig“. Das Gesetz drohe zu einem „Informationsverhinderungsgesetz“ zu werden.
Die DVD fordert, den Gesetzentwurf endlich in die Gesetzgebung zu bringen. „Im öffentlichen Gesetzgebungsverfahren können und müssen die Hasenfüßigkeiten der Verwaltung vor dem mündigen Bürger herausgestrichen werden.“
Gerade für die Presse werde das IFG, so die DVD, „ein zentrales Instrument zur Informationsbeschaffung und zur Aufklärung von Skandalen sein. Hieran mögen Bundesministerien nicht interessiert sein, demokratischer Bürgerrechtler sind dies wohl. Dies gilt auch für Datenschützer, wenn – wie geplant – ein ausgewogener Ausgleich zwischen Informationsanspruch und Schutz der Privatheit gesucht wird.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Trifft es zu, dass seit dem 26. September 2001 ein neuer Referentenentwurf für das Informationsfreiheitsgesetz vorliegt?
Wenn ja, warum wurden die Öffentlichkeit und das Parlament nicht über diesen Entwurf unterrichtet?
Wann wird die Beratung mit Verbänden und Behörden über diesen Entwurf abgeschlossen sein?
Wann wird dieser Entwurf dem Parlament zugeleitet?
Wie will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass der Entwurf dieses Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode mit der gebotenen Sorgfalt beraten und verabschiedet werden kann?