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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Belastung des Betriebsvermögens durch die Erbschaftsteuer (G-SIG: 16010472)

Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Vergleich zu Kapitalvermögen, Begünstigung von Betriebsvermögen, statistische Angaben, Unternehmensschließungen aufgrund der Erbschaftsteuer <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

28.04.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/118004. 04. 2006

Belastung des Betriebsvermögens durch die Erbschaftsteuer

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 22. Mai 2002 ein Verfahren (Az. II R 61/99) bezüglich der Erbschaftsbesteuerung ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Hintergrund dessen ist, dass der Bundesfinanzhof die gesetzlichen Regelungen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer für gleichheitswidrig ausgestaltet hält. Die Kritik des Bundesfinanzhofes bezieht sich dabei unter anderem auf die Begünstigungen für das Betriebsvermögen sowie auf die Entlastung des Erwerbs von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Die diesbezügliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird für das zweite Halbjahr dieses Jahres erwartet.

Ungeachtet der Kritik des Bundesfinanzhofes haben sich CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Erbschaftsteuer in der Form zu reformieren, dass Unternehmenserben für jedes Jahr der Unternehmensfortführung die auf das übertragene Unternehmen entfallende Erbschaftsteuerschuld reduziert werden bzw. ganz entfallen soll, wenn das Unternehmen mindestens zehn Jahre nach Übergabe fortbesteht. Damit hat die Koalition eine Vereinbarung des so genannten Jobgipfels vom Mai 2005 aufgegriffen, nach der die Erbschaftsteuer um jeweils zehn Prozentpunkte pro Jahr zu erlassen ist, wenn das Unternehmen nach Betriebsübergang weitergeführt wird. Ausgangspunkt der Vorschläge ist die These, dass insbesondere Familienbetriebe bei einem Generationswechsel in ihrer Existenz bedroht seien und die erbschaftsteuerliche Belastung der vererbten Unternehmensvermögen zahlreiche Arbeitsplätze gefährde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Position des Bundesfinanzhofes, nach der die gesetzlichen Regelungen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu einer im Vergleich zu Kapitalvermögen zu niedrigen und damit gleichheitswidrigen Besteuerung von Betriebsvermögen führt (bitte begründen)?

2

Welche Begünstigungen existieren in Bezug auf das Betriebsvermögen (Übertragung von Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen) im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer, und wie bewertet die Bundesregierungen die einzelnen Begünstigungen im Hinblick auf die Unternehmensfortführung und den Erhalt von Arbeitsplätzen in den betroffenen Unternehmen?

3

Welche weiteren Erleichterungen (z. B. Zahlungsmodalitäten) existieren bezüglich der Übertragung von Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer?

4

Wie hoch ist der Anteil der vererbten Unternehmen bzw. Beteiligungen an Unternehmen mit einem Verkehrswert in Höhe von bis zu 500 000 Euro, 500 000 Euro bis zu 1 Mio. Euro, 1 Mio. Euro bis zu 2,5 Mio. Euro, 2,5 Mio. Euro bis zu 5 Mio. Euro, 5 Mio. Euro bis zu 10 Mio. Euro, 10 Mio. Euro bis zu 50 Mio. Euro sowie mehr als 50 Mio. Euro an der Gesamtzahl der Unternehmensübertragungen in der aktuellen Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik?

5

Wie hoch ist der Anteil der vererbten Unternehmen bzw. Beteiligungen an Unternehmen mit einem steuerlich anzusetzenden Wert in Höhe von bis zu 500 000 Euro, 500 000 Euro bis zu 1 Mio. Euro, 1 Mio. Euro bis zu 2,5 Mio. Euro, 2,5 Mio. Euro bis zu 5 Mio. Euro, 5 Mio. Euro bis zu 10 Mio. Euro, 10 Mio. Euro bis 50 Mio. Euro sowie mehr als 50 Mio. Euro an der Gesamtzahl der Unternehmensübertragungen in der aktuellen Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik?

6

Wie setzt sich das Betriebsvermögen in den einzelnen Größenklassen der aktuellen Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik zusammen?

7

In welchem Umfang erfasst durchschnittlich der für die Erbschaftsbesteuerung steuerlich anzusetzende Wert des Betriebsvermögens den Verkehrswert, und worauf ist eine ggf. vorhandene Diskrepanz nach Meinung der Bundesregierung konkret zurückzuführen?

8

Wie hoch ist die durchschnittliche erbschaftsteuerliche Belastung beim Übergang eines Unternehmens mit einem Verkehrswert in Höhe von 500 000 Euro, 1 Mio. Euro, 2,5 Mio. Euro, 5 Mio. Euro, 10 Mio. Euro und 50 Mio. Euro jeweils in den einzelnen Steuerklassen?

9

Wie hoch ist die durchschnittliche erbschaftsteuerliche Belastung beim Übergang eines Unternehmens mit einem Verkehrswert in Höhe von 500 000 Euro, 1 Mio. Euro, 2,5 Mio. Euro, 5 Mio. Euro, 10 Mio. Euro und 50 Mio. Euro in Großbritannien, Schweden, Frankreich, der Schweiz, Japan und den USA jeweils bei Übertragung an Personen mit verwandtschaftlichem und nicht verwandtschaftlichem Verhältnis zum Erblasser?

10

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jeweilige Anteil von Unternehmen, die nach dem Zeitpunkt ihres Vererbens weniger als jeweils 2, 3, 5, 8, 10 sowie mehr als 10 Jahre fortgeführt wurden, an der Gesamtzahl der Unternehmensübertragungen in den letzten 20 Jahren?

11

Wie hoch ist jährlich der Anteil erlassener Erbschaftsteuer am gesamten Soll des Steueraufkommens?

12

In wie vielen Fällen wird jährlich Erbschaftsteuer gestundet und wie hoch ist der Anteil der Fälle an der Gesamtzahl der vererbten Unternehmen sowie der Anteil gestundeter Erbschaftsteuer am SOLL des Steueraufkommens?

13

Liegen der Bundesregierung Daten (ggf. auch aus den Finanzbehörden der Länder) darüber vor, dass Unternehmen ausschließlich auf Grund der Erhebung bzw. der Androhung der Erhebung von Erbschaftsteuer nicht fortgeführt bzw. veräußert worden sind?

Wenn ja, bitte konkrete Erläuterung der Daten.

Wenn nein, warum liegen keine Daten vor?

14

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Einzelfällen, bei denen Unternehmen ausschließlich auf Grund der Erhebung bzw. der Androhung der Erhebung von Erbschaftsteuer nicht fortgeführt bzw. veräußert worden sind?

Wenn ja, bitte konkrete Erläuterung der Fälle.

Wenn nein, warum liegen keine Kenntnisse vor?

15

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass Unternehmen auf Grund der Erbschaftsteuerbelastung zahlungsunfähig geworden sind?

16

Hält die Bundesregierung weitere – über die in den Antworten zu den Fragen 2 und 3 genannten – hinausgehende Maßnahmen zur erbschaftsteuerlichen Entlastung des Betriebsübergangs für notwendig, und wie begründet sie ihre Auffassung?

17

Hält die Bundesregierung – zu den in den Antworten zu den Fragen 2 und 3 genannten – alternative Maßnahmen zur erbschaftsteuerlichen Entlastung des Betriebsübergangs für notwendig, und wie begründet sie ihre Auffassung?

Berlin, den 3. April 2006

Dr. Barbara Höll Dr. Axel Troost Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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