Elektroschockwaffen bei Polizeibehörden
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Menschenrechtsorganisation amnesty international berichtet in ihrem Jahresbericht 2002, bei den Polizeibehörden der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen befänden sich Berichten zufolge Elektroschockwaffen in der Erprobung. Zu den getesteten so genannten Elektroimpuls-Geräten zählten Taser vom Typ M-26, aus denen mit Widerhaken versehene Pfeile abgeschossen werden könnten. Die Pfeile seien an Drähten befestigt, über die es möglich sei, Stromstöße von hoher Voltzahl abzugeben. Amnesty international äußerte ihre Sorge darüber, dass die Elektroschockwaffen in den genannten Bundesländern womöglich zum Einsatz kommen würden, ohne das zuvor eine umfassende und unabhängige Untersuchung stattgefunden habe, um Klarheit über die medizinischen Auswirkungen dieser Technologie zu erzielen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Aus welchen Bundesländern sind der Bundesregierung solche Erprobungen von Elektroschockwaffen bei Polizeibehörden bekannt?
Werden auch beim Bundesgrenzschutz solche Erprobungen durchgeführt?
Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung von amnesty international nach einer umfassenden und unabhängigen Untersuchung vor einer Entscheidung über den Einsatz solcher Elektroschockwaffen, um Klarheit über die medizinischen Auswirkungen dieser Technologie zu erzielen?
Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, dass die Ergebnisse einer solchen Untersuchung unverzüglich veröffentlicht werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von Elektroschockwaffen durch Polizeibeamte des Bundes oder der Länder?