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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Altholzverbrennung in Dresden (G-SIG: 14012684)

Geplantes Altholz-Heizkraftwerk im Stadtgebiet, Prüfung des Vorhabens durch das BMU, Förderung des Projekts, Schadstoffbelastung der umliegenden Wohngebiete, Auslastung der Anlage, Auswirkungen der Altholzverordnung

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

25.03.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/845206. 03. 2002

Altholzverbrennung in Dresden

der Abgeordneten Christine Ostrowski, Eva-Maria Bulling-Schröter und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In Dresden soll ein Altholz-Heizkraftwerk errichtet werden, in dem Altholz verbrannt und Strom erzeugt werden soll. Die Anlage befindet sich innerhalb eines dicht bewohnten Gebietes. Das jährliche Altholzaufkommen beträgt in Dresden rd. 30 000 t, die Gesamtkapazität der Anlage soll 47 000 t betragen. Nach bisherigem Kenntnisstand ist der Antrag für den Bau dieser Anlage nach der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (17. BImSchV) durch das Regierungspräsidium Dresden genehmigt.

Die Stadt Dresden hatte in ihrer Stellungnahme an das Regierungspräsidium darauf hingewiesen, dass

  • die Einrichtung einer solchen Anlage die städtische Abfallpolitik beeinträchtigen würde, insbesondere den effizienten Betrieb der bio-mechanischen Abfallaufbereitungsanlage,
  • die vorgesehene Altholzmenge im Raum Dresden nicht vorhanden und deshalb ein Umstieg auf die Verbrennung von gewerblichem Müll wahrscheinlich ist,
  • durch die Anlieferung per LKW für die Anwohner eine zusätzliche erhebliche Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität durch Straßenlärm und Abgase erfolgt und
  • als Mindestforderungen für den fortgeschrittenen Stand der Technik für die Schadstoffe Staub, Chlorverbindungen, Fluorverbindungen, Quecksilber, Schwermetalle, Dioxine/Furane, NOx, SOx sowie Gesamt-C die halben Werte der 17. BImSchV in Frage kommen.

Eine Bürgerinitiative hatte sich schriftlich an den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, gewandt, der mit Schreiben vom 20. Dezember 2001 u. a. antwortete, dass

  • er eine erneute Prüfung des Vorhabens veranlasst habe und im Ergebnis dieser der Demonstrationscharakter des Vorhabens und seine Förderwürdigkeit als gegeben angesehen werde,
  • die Einhaltung niedrigerer als in der BImSchV festgelegten Emissionswerte nur im Einzelfall bei atypischer Sachverhaltslage infrage kommt, er aber keine Erkenntnisse vorliegen habe, die auf eine atypische Sachverhaltslage hinweisen und
  • er eine Überdimensionierung des Vorhabens nicht erkennen könne.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Was genau waren Aufgabenstellung und Kriterien dieser (erneuten) o. g. Prüfung der Anlage und wodurch unterschied sich diese erneute Prüfung in Aufgabenstellung und Kriterien von der zuerst vorgenommenen?

2

Was genau sind, bezogen auf Aufgabenstellung und Kriterien, die Ergebnisse der erneuten Prüfung und wodurch unterscheiden sich, bezogen auf Aufgabenstellung und Kriterien, die Ergebnisse von den Ergebnissen der zuerst vorgenommenen Prüfung?

3

Welche Einrichtung/Behörde bzw. welches Institut hat die erste und welche Einrichtung/Behörde bzw. welches Institut hat die zweite Prüfung vorgenommen?

4

Ist die Bundesregierung bereit, Aufgabenstellung und Kriterien sowie die Prüfungsergebnisse beider Prüfungen der Dresdner Öffentlichkeit zugänglich zu machen?

Wenn nein, warum nicht?

5

Was versteht die Bundesregierung unter „Demonstrationscharakter“ und wie und womit begründet die Bundesregierung im Einzelnen den Demonstrationscharakter des Dresdner Vorhabens?

6

Welche allgemeinen und detaillierten Kriterien für die Förderwürdigkeit von Altholzverbrennungsanlagen sind in welchen Gesetzen/Verordnungen/Richtlinien durch die Bundesregierung festgelegt?

7

Wie begründet das Umweltbundesamt die Förderwürdigkeit des Dresdner Vorhabens, detailliert nachgewiesen an der Erfüllung der durch Gesetze/Verordnungen/Richtlinien festgelegten Förderkriterien für Altholzverbrennungsanlagen?

8

In welcher Höhe wurden Fördermittel für die Anlage beantragt und in welcher Höhe beabsichtigt die Bundesregierung, die Anlage zu fördern?

9

Wie lautet die genaue Formulierung im Zuwendungsbescheid, wonach die Fördermittel bei Änderung des Charakters der Anlage zurückzuzahlen sind?

10

Wie gewährleistet die Bundesregierung die Kontrolle darüber, ob eine Änderung des Charakters der Anlage erfolgt und wie ist in einem solchen Fall die Rückzahlung der Fördergelder garantiert?

11

Worauf stützt die Bundesregierung ihre Auffassung, dass für die Verfeuerung in der Anlage Altholz nach § 3 Nr. 4 der Biomasseverordnung ausgeschlossen werden kann?

12

Worauf stützt die Bundesregierung ihre Erkenntnis, dass trotz der Verbrennung von belastetem Altholz in unmittelbarer Nähe eines dicht besiedelten Wohngebietes keine atypische Sachverhaltslage besteht, wodurch die Anordnung niedrigerer Grenzwerte als nach der 17. BImSchV in Betracht kommt?

13

Welchen Standpunkt vertritt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zur Stellungnahme der Landeshauptstadt Dresden, nach deren Auffassung für eine Reihe von Schadstoffen (Staub, Chlorverbindungen, Fluorverbindungen, Quecksilber, Schwermetalle, Dioxine/Furane, NOx, SOx, Kohlenstoffverbindungen) als „Mindestforderung für den Stand der Technik … die halben Werte der 17. BImSchV in Frage“ kommen?

14

Ist die Bundesregierung der Auffassung und wie begründet sie diese, dass die Landeshauptstadt Dresden in ihrer Stellungnahme den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht beachtet hat?

Wenn ja, warum?

15

Wie begründet die Bundesregierung, angesichts der Tatsache, dass das jährliche Altholzaufkommen in Dresden rd. 30 000 t beträgt, die Gesamtkapazität der Anlage aber 47 000 t betragen soll, ihre Auffassung, dass sie eine Überdimensionierung der Anlage nicht erkennen kann?

16

Welche Anlagen zur Altholzverbrennung mit welchen Kapazitäten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Umgebung von Dresden bzw. im Freistaat Sachsen?

17

Wie bewertet die Bundesregierung den Bau der Altholzverbrennungsanlage und die Bereitstellung zusätzlicher elektrischer Energie angesichts der Tatsache, dass in Dresden in den vorhandenen Kraft- und Heizkraftwerken (darunter ein modernes Gasturbinen-HKW mit 260 MW elektrischer und 480 MW thermischer Leistung) 1 580 Gigawattstunden erzeugt werden, von denen jedoch nach Angaben des Statistischen Amtes der Stadt Dresden real nur 655 Gigawattstunden verbraucht werden?

18

Hat die kürzlich verabschiedete Altholzverordnung, die nunmehr auch die Verfeuerung von Altholz der Kategorie IV zulässt, ggf. Folgen dahingehend, dass in der Dresdner Anlage nun auch Altholz dieser Kategorie verfeuert werden darf?

19

Welchen Standpunkt vertritt die Bundesregierung zu der Tatsache, dass der An- und Abtransport per LKW erfolgen muss und somit die CO2- sowie die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr, gerade im betroffenen Wohngebiet, erheblich ansteigt?

20

Mit dem Ausstoß welcher Schadstoffe rechnet die Bundesregierung bei Dauerbetrieb der Anlage (Menge und Konzentration)?

21

Ist die Bundesregierung der Auffassung und wie begründet sie diese, dass bei langfristigem Betrieb des geplanten Holzheizkraftwerkes eine Gefährdung von Mensch und Natur völlig ausgeschlossen werden kann?

22

Welche Erfahrungen liegen zum Schadstoffausstoß bei in Betrieb befindlichen Anlagen vergleichbaren Typs vor?

Berlin, den 1. März 2002

Christine Ostrowski Eva-Maria Bulling-Schröter Roland Claus und Fraktion

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