Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Wolfgang Gehrcke, Paul Schäfer (Köln), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Trotz nach wie vor anhaltender Proteste von Bürgerinnen und Bürgern rund um die Kyritz-Ruppiner Heide, der an- und anliegenden Gemeinden in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, des Landkreises Ostprignitz-Ruppin sowie der klaren Haltung von drei Landesregierungen gegen eine militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide hält die Bundesregierung an einer militärischen Nutzung des so genannten Bombodroms als Luft-Boden-Schießplatz fest und versucht diese Auffassung jetzt mittels gerichtlicher Eilanträgen vor einer Entscheidung in der Sache vorfristig durchzusetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Vereinbarungen gelten innerhalb der NATO zur Meldung von Einsatzkontingenten für die NATO Response Force (NRF) und wann, für welche Zeiträume und aus welchen politischen und militärischen Erwägungen und Zielen hat die Bundesregierung in der NATO die Teilnahme von Mehrzweckflugzeugen an der NRF gemeldet?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die Teilnahme von Einsatzkontingenten, insbesondere von Luftwaffenkontingenten, für die NRF wieder rückgängig machen zu können?
Wie viele und welche Mehrzweckflugzeuge wurden bzw. werden von der Bundesrepublik Deutschland, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Halbjahren in 2006, 2007 und 2008, für die NRF gemeldet?
Wie viele Übungsflüge der in Frage kommenden Mehrzweckflugzeuge zur Vorbereitung auf die NRF-Bereitschaftsphase sind durchschnittlich notwendig?
Wie viele Einsätze im Rahmen der maximalen Obergrenze von jährlich 1 700 Einsätzen für den Luft-Boden-Schießplatz Wittstock wären noch verfügbar, wenn die Übungsflüge für die Vorbereitung auf die NRF-Bereitschaftsphase sowie die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft nur dort absolviert würden?
In welchem Bereitschaftszustand befinden sich die Luftwaffen-Kontingente einschließlich der dafür vorgesehenen Piloten, die von der Bundesrepublik Deutschland für die NRF gemeldet sind bzw. gemeldet werden?
Wo haben die Luftwaffen-Kontingente bzw. Piloten, die von der Bundesrepublik Deutschland für die NRF gemeldet worden sind, bisher für ihre Verwendung innerhalb der NRF trainiert?
Welche einzelnen Elemente im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft im Rahmen der NRF, die bisher zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft nicht trainiert werden konnten, sollen in Zukunft in der Kyritz-Ruppiner Heide trainiert werden?
Gehört zur Ausbildung im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der NRF-Kontingente der Abwurf von Bomben oder der Abschuss von Raketen im Tiefflug?
Welchen Standpunkt vertritt die Bundesregierung zu der in einer Pressemeldung vom 10. Januar 2006 geäußerten Befürchtung des Landrates von Ostprignitz-Ruppin, dass die Bundeswehr in der Kyritz-Ruppiner Heide den Abwurf von ungelenkten Bomben im Tiefflug testen bzw. üben wolle, deren Einsätze es bisher nicht gegeben hätte und deren Einsätze es nach bisheriger Beschlusslage des Deutschen Bundestages auch nicht geben könne?
Welche Waffensysteme, Raketen bzw. Bomben, deren Verwendung bisher zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Luftwaffen-Kontingente im Rahmen der NRF nicht getestet werden konnten, sollen künftig in der Kyritz-Ruppiner Heide getestet werden?
Der Einsatz welcher anderen Einsatzelemente, Waffensysteme, Raketen bzw. Bomben soll künftig in der Kyritz-Ruppiner Heide erprobt und trainiert werden?
Welche einzelnen Teile und geografischen Besonderheiten der Kyritz-Ruppiner Heide betrachtet die Bundesregierung für diese Ausbildung zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft im Rahmen der NRF als besonders realitätsnah, unverzichtbar und alternativlos?
Auf welche Untersuchungen, Expertisen, Studien oder Gutachten stützt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer konkreten Absichten bzw. Vorhaben in der Kyritz-Ruppiner Heide ihre Zusicherung an die Anwohnerinnen und Anwohner bzw. die örtliche Wirtschaft rund um die Kyritz-Ruppiner Heide, dass deren Belastungen durch die konkret geplanten Übungen nicht wesentlich größer würden, als in anderen vergleichbaren Gebieten Deutschlands?
In welchem Umfang und wo hat sich die Flugdichte in anderen Gebieten über Deutschland seit dem Jahr 2000 erhöht und wie und wo wird sich die Flugdichte voraussichtlich nach Inbetriebnahme des Luft-Boden-Schießplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide wieder reduzieren?
Warum greift die Bundesregierung mittels Eilanträgen in laufende Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Verhinderung der militärischen Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide ein?
Gibt es eine Alternativplanung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) für die Gewährleistung der Einsatzbereitschaft der Mehrzweckflugzeuge im Rahmen der NRF für den Fall, dass die Gerichte eine militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide untersagen oder die EU-Kommission ein Verfahren wegen Verletzung der Verpflichtungen aus Artikel 6 Abs. 3 und 4 in Verbindung mit Artikel 7 der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im Hinblick auf das besondere Schutzgebiet nach der Vogelschutzrichtlinie „Müritz-Nationalpark“ (DE 2543-401), sowie ab dem 7. Dezember 2004 auch hinsichtlich der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung „Wittstock Ruppiner Heide“ (DE 2941302), „Teil des Müritz- Nationalparks (Ostufer Müritz)“ (DE 2542301), „Teil des Müritz-Nationalparks (Serrahn)“ (DE 2645301) und „Uferbereiche Großer Wurmsee, Twern- und Giesenschlagsee“ (DE 2842304) einleitet und wie sieht diese Alternativplanung aus?
Plant das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) nach einer möglichen Inbetriebnahme des Luft-Boden-Schießplatzes bei Wittstock auch gemeinsame Übungsflüge mit Luftwaffen anderer NATO- oder EU-Staaten durchzuführen, und wenn ja, in welcher Größenordnung, in welchen Zeiträumen und mit welchen Partnern?