Laufbahnrechtliche Einordnung von an Fachhochschulen erreichten Master-Abschlüssen
der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Heinrich Fink und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Konferenzen der Innenministerinnen und Innenminister sowie Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder haben sich vor Kurzem über den Zugang der Absolventinnen und Absolventen der neuen international kompatiblen Bachelor- und Master-Studiengänge zum öffentlichen Dienst verständigt.
Demnach sind die an Universitäten und Fachhochschulen erreichten Bachelor- Abschlüsse dem gehobenen Dienst, die an Universitäten erreichten Master- Abschlüsse dem höheren Dienst zuzuordnen. Die an Fachhochschulen erreichten Master- Abschlüsse sind nur dann dem höheren Dienst zuzuordnen, wenn der jeweilige Studiengang zuvor akkreditiert worden ist und zugleich ein Vertreter der obersten Dienstbehörde die spezielle Eignung der Ausbildung für den höheren Dienst anerkannt hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie beurteilt die Bundesregierung die von Innen- und Kultusministerkonferenz getroffene Übereinkunft im Hinblick auf die Überführung der Bachelor- und Master-Studiengänge aus dem Erprobungsstadium in das Regelangebot der Hochschulen durch die Sechste Novelle des Hochschulrahmengesetzes, die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus der Sorbonne-Erklärung von 1998 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die europäischen Bildungssysteme sowie der Bologna-Erklärung von 1999 zur Schaffung eines europäischen Hochschulraums, die Reputation deutscher Hochschulabschlüsse im europäischen und außereuropäischen Ausland?
Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, dass die spezielle Eignung von Master-Studiengängen an Fachhochschulen für den höheren Dienst überprüft wird, während für Master-Studiengänge an Universitäten eine derartige Prüfung nicht vorgesehen ist?
Wie steht die Bundesregierung zur politischen Forderung, dass für die Bezahlung und laufbahnrechtliche Eingruppierung einer Hochschulabsolventin oder eines Hochschulabsolventen im öffentlichen Dienst nicht formale Kriterien wie die Hochschulart oder die Semesterzahl des absolvierten Hochschulstudiums, sondern seine tatsächliche Qualifikation ausschlaggebend sein muss?
Wird das Bundesministerium des Innern für seinen Bereich generell auf Einsprüche gegen die Eignung von Fachhochschulstudiengängen für den höheren Dienst verzichten?