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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Entführung, Berichte über Folterung und Verurteilung des in Deutschland anerkannten kurdischen Flüchtlings Cevat Soysal in der Türkei (G-SIG: 14012992)

Menschenrechtsverletzungen an Cevat Soysal, Abschiebepolitik gegenüber der Türkei, Freilassung und ungehinderte Rückkehr Cevat Soysals nach Deutschland

Fraktion

PDS

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

30.07.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/976509. 07. 2002

Entführung, Berichte über Folterung und Verurteilung des in Deutschland anerkannten kurdischen Flüchtlings Cevat Soysal in der Türkei

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

35 Monate nach seiner Entführung durch ein türkisches Kommando aus Moldawien in die Türkei im Sommer 1999 ist der kurdische Politiker Cevat Soysal vom Staatssicherheitsgericht in Ankara Ende Juni 2002 zu einer Haftstrafe von 18 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden.

Der kurdische Politiker lebte seit 1995 in Deutschland als anerkannter Flüchtling. Seine Entführung war also nicht nur völkerrechtswidriges Kidnapping, sondern auch ein Bruch der Genfer Flüchtlingskonvention.

Nach Angaben seiner Anwälte wurde Cevat Soysal nach seiner Entführung elf Tage lang gefoltert, mittels Elektroschocks, Aufhängen am so genannten Palästinenserhaken, nacktem Liegen auf Eisblöcken, Abspritzen mit Hochdruckwasserstrahl und erzwungener Einnahme von Medikamenten. Diese Misshandlungen in der Haft verstoßen unter anderem gegen die UN-Konvention gegen die Folter und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Kurz danach wurde Cevat Soysal unmittelbar vor Ankunft des Bundesministers des Auswärtigen, Joseph Fischer, in Ankara als angebliche „Nr. 2 der PKK“, die von Deutschland aus Terror organisiert habe, der Öffentlichkeit präsentiert.

Cevat Soysal hat alle ihm vorgeworfenen Straftaten stets bestritten. Auch seine angebliche Führungsposition in der PKK ist von ihm selbst und sogar von deutschen Sicherheitsdiensten bestritten worden. Seine Anwälte haben Berufung vor dem Obersten Gerichtshof der Türkei angekündigt und fordern seinen Freispruch.

Gegen die Entführung und Misshandlung Cevat Soysals ist außerdem eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig.

Menschenrechtsorganisationen haben auf die Verurteilung Cevat Soysals scharf reagiert. „Damit findet ein Piratenakt des türkischen Geheimdienstes aus dem Jahre 1999 seinen skandalösen Abschluss“, stellten Pro Asyl und medico international in einer Erklärung am 28. Juni 2002 fest. „Das Urteil belegt, dass die türkische Justiz sich nicht scheut, Kidnapping und Folter als Voraussetzungen für ein Gerichtsverfahren zu billigen. Damit sind die Justiz und die türkische Regierung maßgeblich dafür verantwortlich, dass Folter und andere schwere Menschenrechtsverletzungen in der Türkei nach wie vor an der Tagesordnung sind und oftmals straflos bleiben.“ Sie fordern in der Erklärung vom 28. Juni 2002: „Für Deutschland ergibt sich aus dem Urteil, dass die Türkei nicht als verlässlicher Vertragspartner angesehen werden kann, wo immer menschenrechtliche Fragen tangiert sind … Angesichts des Falles Soysal, dessen Asylanerkennung und Aufenthaltsrecht in Deutschland die türkische Regierung nicht gehindert hat, Entführung und Folter als Mittel gegen einen politischen Gegner einzusetzen, verbieten sich einmal mehr die Versuche, völkerrechtliche Zusicherungen von der Türkei als Freibrief für Abschiebungen zu fordern. Im Gegenteil müssen die deutschen Behörden die Gefährdung von politischen Gegnern in der Türkei endlich anerkennen und die restriktive Asylanerkennungspraxis korrigieren.“

Beide Menschenrechtsorganisationen fordern von der Bundesregierung, der Türkei deutlich zu machen, „dass das Kidnapping Asylberechtigter … und die Folter nicht als legitime Mittel der Terrorismusbekämpfung zu rechtfertigen sind.“ Die Verhandlungen des Bundesministers des Innern, Otto Schily, mit seinem türkischen Kollegen Rüstü Kazim Yücelen über die Abschiebung von Flüchtlingen und dafür erforderlichen türkischen Zusicherungen, Abgeschobene nicht zu foltern etc., sollen beendet werden, die Bundesregierung ihre „Abschiebungskollaboration mit der türkischen Regierung endgültig beenden.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Sind der Bundesregierung die Vorwürfe der Anwälte Cevat Soyals über dessen Folterung bekannt bzw. kann sie diese bestätigen?

2

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Verstößen der türkischen Regierung und der türkischen Justiz gegen Menschenrechte und internationale Konventionen wie das Verbot von Folter, das Verbot von Kidnapping und die Genfer Flüchtlingskonvention (bitte aufschlüsseln auf die Bereiche wirtschaftliche und finanzielle Zusammenarbeit, Entwicklungshilfe, Kredite, Hermes-Bürgschaften, Zusammenarbeit in den Bereichen Polizei und Justiz sowie Rüstungsexporte)?

3

Erwägt die Bundesregierung, wegen der schweren Menschenrechtsverletzungen, die an Cevat Soysal begangen sind, gegen die Türkei Staatenbeschwerde zu erheben

a) nach Artikel 21 Abs. 1 der UN-Konvention gegen die Folter

b) zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Artikel 33 EMRK?

Wenn ja, wann ist mit dem Einlegen der Beschwerde zu rechnen (bitte für beide Beschwerdemöglichkeiten einzeln beantworten)?

Wenn nein, warum nicht?

4

Für wie glaubwürdig stuft die Bundesregierung angesichts eines solchen Umgangs der türkischen Regierung und Justiz mit internationalen Konventionen und Menschenrechten türkische Zusicherungen ein, aus Deutschland abgeschobene Flüchtlinge rechtsstaatlich zu behandeln, nicht zu foltern etc.?

5

Wird die Bundesregierung die Verhandlungen über ein neues Abschiebeabkommen mit der Türkei abbrechen?

Wenn nein, warum nicht?

6

Wie weit sind diese Verhandlungen gediehen und wann erwartet die Bundesregierung einen Abschluss dieser Verhandlungen?

7

Wie viele Personen sind im Jahr 2001 und in der ersten Hälfte 2002 gegen ihren Willen aus Deutschland in die Türkei abgeschoben worden?

Welche Korrekturen dieser Abschiebepolitik erwägt die Bundesregierung angesichts des Falles Cevat Soysal?

8

Welche rechtlichen, wirtschaftlichen und anderen Schritte wird die Bundesregierung ergreifen, um dem entführten und in Deutschland anerkannten Flüchtling Cevat Soysal wieder zu seiner Freiheit zu verhelfen und ihm die ungehinderte Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen?

9

Welche Schritte soll nach Auffassung der Bundesregierung die EU ergreifen, falls das Urteil gegen Cevat Soysal nicht umgehend korrigiert und der entführte Flüchtling nicht freigelassen wird?

Gehört dazu auch eine Unterbrechung der Beitrittsverhandlungen und von Zahlungen der EU an die Türkei?

10

Wird die Bundesregierung das Verfahren der Anwälte Cevat Soysals in der Türkei und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstützen?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

11

Hat die Bundesregierung seit der Entführung Cevat Soysals seiner hier lebenden Familie Hilfe zukommen lassen, um deren Situation zu mildern und ihre Bemühungen um seine Freilassung zu unterstützen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 4. Juli 2002

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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