Anhebung der Versicherungspflichtgrenze durch die Bundesregierung
der Abgeordneten Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid), Dr. Wolf Bauer, Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Dr. Hans Georg Faust, Ulf Fink, Hubert Hüppe, Dr. Harald Kahl, Eva-Maria Kors, Hans-Peter Repnik, Heinz Schemken, Annette Widmann-Mauz, Aribert Wolf, Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, hat in den vergangenen Wochen und Monaten erklärt, die Versicherungspflichtgrenze müsse angehoben werden, weil sich die Einkommensverhältnisse seit der Einführung der „Friedensgrenze“ geändert haben. Immer mehr Versicherte würden in jüngeren Jahren von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Der GKV würde durch diese Abwanderung jährlich eine Mrd. Euro verloren gehen (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 4. Februar 2002; Rheinische Post vom 12. April 2002 und Kölner Stadtanzeiger vom 12. April 2002).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie hat sich die durchschnittliche Bruttolohn- und -gehaltssumme der Arbeitnehmer seit 1970 entwickelt (Daten nach Jahren)?
Wie hat sich demgegenüber die Versicherungspflichtgrenze in der GKV seit 1970 entwickelt (Daten nach Jahren)?
Liegen der Bundesregierung Daten vor, die belegen, dass die Abwanderung von der GKV in die PKV in immer jüngeren Jahren erfolgt?
Wo liegt das Eintrittsalter in die PKV in den Jahren 1995 bis 2002?
Wie setzt sich der von der Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, mit einer Mrd. Euro bezifferte Verlust der GKV aufgrund der Abwanderung von Versicherten in die PKV im Einzelnen zusammen?
Von wie vielen Wechslern – getrennt nach beitragsfrei Versicherten, Arbeitnehmern, Selbständigen, Freiberuflern und Beamten – ist die Bundesregierung dabei ausgegangen?
Welche Durchschnittsbeiträge hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für die einzelnen Versicherungsgruppen dabei zugrunde gelegt?
Welche Ausgaben hat das BMG für diese Versicherungsgruppen berücksichtigt?
Werden die durch die demographische Entwicklung verursachten Finanzierungsprobleme der umlagefinanzierten GKV verstärkt, wenn ihr durch die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze noch mehr Menschen zugeführt werden, die sich ansonsten im kapitalgedeckten System der PKV versichern würden?
Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Berechnung des Verbandes der PKV, nach der die Privatversicherten die GKV in erheblichem Umfang entlasten?
Schließt die Bundesregierung für die gesamte nächste Legislaturperiode aus, dass neben der Versicherungspflichtgrenze auch die Beitragsbemessungsgrenze angehoben wird?
Treffen die Berechnungen der PKV zu, dass durch eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze auf monatlich 4 500 Euro ungefähr drei Viertel des Arbeitnehmer-Neugeschäfts der PKV verloren gingen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die private Pflegepflichtversicherung in besonderem Maße auf nachwachsende Generationen angewiesen ist, um auf Dauer finanzierbar zu bleiben?
Welche Folgen hat aus Sicht der Bundesregierung die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze, ggf. gekoppelt mit der Beitragsbemessungsgrenze, für die Volkswirtschaft im Allgemeinen?