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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Allgemeine Ungleichbehandlung trotz allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz

<span>Versäumte Bereinigung der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaften im Renten- und Steuerrecht bei Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien; Einbringung eines Gesetzentwurfs zur vollständigen Umsetzung der europäischen Richtlinien zur Verwirklichung der Gleichbehandlung</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

03.01.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/762819. 12. 2007

Allgemeine Ungleichbehandlung trotz allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz

der Abgeordneten Wolfgang Neskovic, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Erst fast drei Jahre nach dem Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie 200/78/EG vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ist am 18. August 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten.

In der rechtswissenschaftlichen Diskussion werden – mit Blick auf die nötigen Umsetzungsvorgaben der genannten Richtlinie – zahlreiche Mängel und Auslassungen des deutschen Gesetzgebers im Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung (Bundestagsdrucksache 16/1870) kritisiert.

Danach ist bei der Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien unter anderem versäumt worden, die im Renten- und Steuerrecht vorhandenen Ungleichbehandlungen zwischen Verheirateten und solchen Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (im Folgenden: Lebenspartnerinnen/Lebenspartner) leben, zu beheben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Trifft es aus Sicht der Bundesregierung zu, dass im Renten- und Steuerrecht vorhandene Ungleichbehandlungen der eingetragenen Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe den europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien widersprechen?

2

Falls die Frage 1 zu verneinen war, aufgrund welcher tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen hält die Bundesregierung dann eine verschiedene renten- und steuerrechtliche Behandlung von Verheirateten und Lebenspartnerinnen/Lebenspartnern aus europarechtlicher Sicht für vertretbar?

3

Beabsichtigt die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur vollständigen Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vorzulegen, um die Ungleichbehandlungen zwischen Verheirateten und Lebenspartnerinnen/Lebenspartnern zu beseitigen?

4

Falls die Frage 3 zu bejahen war, bis wann wird dieser Entwurf dann vorliegen, und welche konkreten Veränderungen wird er voraussichtlich enthalten?

Berlin, den 12. Dezember 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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