Deutsche Telekom AG als Fernsehveranstalter
der Abgeordneten Dr. Lothar Bisky, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Petra Sitte, Cornelia Hirsch, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Deutsche Telekom AG gehört unmittelbar und mittelbar zu 38 Prozent der Bundesrepublik Deutschland. Die Landesmediengesetze schreiben die Staatsferne des Rundfunks vor.
Die Deutsche Telekom AG wird in Zukunft die Spiele der Fußball-Bundesliga über das Internet verbreiten. Zudem ist sie ab der Fußballsaison 2006/2007 der Namenssponsor der Bundesliga. Entsprechende Verträge zum Namenssponsoring sowie zur Übertragung der Fußball-Bundesliga über das Internet wurden in den vergangenen Monaten unterzeichnet. Durch Übertragung der Fußball-Bundesliga im Internet wird die Deutsche Telekom AG zum Fernsehveranstalter (Quelle: epd medien, 44/45 2006, S. 7 und Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 8. Juni 2006 S. 11 und 15).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Erlauben die deutschen Mediengesetze nach Auffassung der Bundesregierung, dass ein Unternehmen, an dem der Staat unmittelbar beteiligt ist, Fernsehveranstalter ist?
Wenn nein, wird die Bundesregierung über ihre Vertreter in den Aufsichtsgremien aktiv werden, um die Deutsche Telekom AG zu einem gesetzestreuen Handeln zu bringen?
Wenn nein, warum nicht?