Exportgenehmigungen für die Ausfuhr von Dual-use-Gütern seit 2000
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Heike Hänsel, Katrin Kunert, Petra Pau, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Eine Vielzahl von Gütern und Technologien können und werden sowohl zivil wie auch militärisch genutzt (Dual-use-Güter). Die Grenze zwischen beiden Eignungen verwischt zunehmend. Vor allem im Bereich Information, Kommunikation und Aufklärung wächst die Bedeutung ziviler Produkte für die Streitkräfte nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Welt. Gerade Schwellenländer sind eher daran interessiert, durch Integration hochwertiger, zum Teil ursprünglich für zivile Anwendungen produzierter Komponenten aus Deutschland und anderen Staaten der Europäischen Union eigene Waffensysteme herstellen und auch exportieren zu können, als komplette Waffensysteme zu kaufen.
Durch die Öffnung des europäischen Binnenmarkts ist der Warenverkehr von Dual-use-Gütern innerhalb der EU noch schwieriger zu kontrollieren. Bevorzugten Handelspartnern der EU wie z. B. den USA oder der Schweiz wurde zudem die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen von Pauschalgenehmigungen Dual-use-Güter leichter zu importieren.
Im Sinne einer verantwortungsvollen Exportpolitik ist es daher wichtig, das Genehmigungsverfahren an die neuen Herausforderungen anzupassen, um die Weiterverbreitung und Nutzung deutscher Dual-use-Güter sowie entsprechender Technologien und Fertigungsanlagen für Rüstungszwecke zu verhindern. Genauso wichtig ist es, die Öffentlichkeit über die Exportpraxis für diese Güter zu informieren. In Deutschland wird ein Großteil der sowohl militärisch als auch zivil nutzbaren Güter in der Ausfuhrliste Teil I Abschnitt C (AL 1C) aufgeführt. Diese ist weitestgehend identisch mit dem regelmäßig aktualisierten Anhang 1 der EU-Verordnung 1334/2000, die 2000 beschlossen wurde und maßgeblich für das Exportgenehmigungsverfahren für Dual-use-Güter in den EU-Staaten ist. Bislang legt die Bundesregierung hierüber der Öffentlichkeit keinen umfassenden Bericht vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie viele Einzelgenehmigungen für den Export von Gütern der Ausfuhrliste Teil I Abschnitt C (AL 1C)wurden seit 2000 von der Bundesregierung erteilt (bitte für jeden Empfängerstaat aufgeschlüsselt nach Jahren, Wert der Genehmigungen und Warenkategorien 0A bis 9E des Anhangs I zur Verordnung Nr. 1334/2000 der EU)?
Wie viele Anträge für den Export von Gütern der AL 1C wurden seit 2000 durch die Bundesregierung abgelehnt (bitte aufgeschlüsselt nach Ländern und Warenkategorien)?
Wie viele Einzelgenehmigungen wurden seit 2000 für Güter der Ausfuhrliste Teil 1 C erteilt, die nach Kenntnis der Bundesregierung für eine militärische Nutzung vorgesehen waren (bitte mit Wertangabe der Genehmigungen und Warenkategorie)?
Wie viele Einzelgenehmigungen wurden seit 2000 für Güter und Technologien wie z. B. Motoren erteilt, die nicht auf der Ausfuhrliste Teil 1 C aufgeführt waren, aber nach Kenntnis des Ausführenden oder der Bundesregierung für eine militärische Verwendung bestimmt waren?
In welche Staaten wurden diese Exporte genehmigt (bitte unter Angabe des Genehmigungswerts)?
An welche Staaten wurden seit 2000 Güter der Ausfuhrliste Teil 1 C tatsächlich exportiert (bitte nach Jahren und Kategorie aufgeschlüsselt und mit Angabe des jeweiligen Gesamtwerts)?
Wie viele Genehmigungen für Güter der Ausfuhrliste Teil 1 C wurden im Rahmen von Sonderverfahren seit 2000 erteilt (bitte aufgeschlüsselt nach Typ des Sonderverfahrens, Empfängerstaaten, Jahren und unter Angabe des jeweiligen Gesamtwerts)?
Welchen Gesamtwert hatten die realen Ausfuhren von Gütern der Ausfuhrliste Teil 1 C, die im Rahmen der Allgemeinen Genehmigung E001 exportiert wurden (bitte aufgeschlüsselt nach Empfängerstaaten)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob deutsche Motoren bzw. Antriebstechnik nach 1989 an China geliefert wurden und in chinesische Militärfahrzeuge bzw. U-Boote eingebaut wurden?
Wenn ja, seit wann?
Um welche Motoren bzw. Antriebstechnik handelt es sich, und wie ist dies nach Auffassung der Bundesregierung mit dem seit 1989 gültigen Embargo gegen die Volksrepublik China vereinbar?
Welche Baureihen von Fahrzeugmotoren der Firmen Deutz, Daimler- Chrysler und MTU Friedrichshafen werden von der Bundesregierung derzeit als unter Ausfuhrliste Teil I Abschnitt A (AL 1A) und Abschnitt C (AL 1C) fallend klassifiziert?
Welche Getriebe der Firmen Renk AG oder Zahnradwerke Friedrichshafen werden von der Bundesregierung derzeit als unter AL 1A und 1C fallend klassifiziert?
Wie garantiert die Bundesregierung den Endverbleib von Gütern der AL 1C in den Staaten der EU, den E001 Staaten sowie den sonstigen Empfängerstaaten?
Welche Instrumente stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um zu überprüfen, ob der Empfänger die Endverbleibsbestimmungen beachtet?
Welche Instrumente hat die Bundesregierung seit 2000 wie häufig und in welchen Staaten eingesetzt?
Unter welchen Bedingungen können Dual-use-Güter der AL 1C ohne weitere Genehmigung seitens Deutschlands aus EU- und NATO-Staaten an andere Staaten weiterexportiert werden?
Wie häufig wurde die Bundesregierung seit 2000 über den Weiterexport von aus Deutschland gelieferten Gütern der AL 1C von anderen Regierungen der EU konsultiert, und in wie vielen Fällen hat die Bundesregierung diesem Weiterexport zugestimmt?
Wie viele Genehmigungen hat die Bundesregierung seit 2000 für den Export von Gütern der AL 1C erteilt, bei denen der Empfänger seinen Sitz in einem Staat der Länderliste K hatte oder in einem Staat, gegen den ein EU-Waffenembargo bestand bzw. besteht (bitte unter Angabe der Empfängerstaaten und des Genehmigungswerts)?
Unterscheidet die Bundesregierung bei den Auflagen für die Zertifizierung des sicheren Endverbleibs für einzelne Warenkategorien zwischen der VR China und der Sonderwirtschaftszone Hongkong?
Wenn ja, für welche Güter gilt dies und warum?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bislang davon abgesehen, einen Jahresbericht über den Export von genehmigungspflichtigen Gütern der AL 1C zu veröffentlichen?
Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Exportkontrolle im Bereich der Dual-use-Güter plant die Bundesregierung durchzuführen?